Sitzung: 29.06.2017 Jugendhilfeausschuss
Da Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten
Niederschrift nicht erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.