Mitglied Baars erklärt, dass im Kreuzungsbereich Netterdenschen Straße/Am Beyenkamp von der Stadt aus kommend eine Linksabbiegespur eingezeichnet ist, damit man auf den Spilling gelangt. Aus Richtung Klein Netterden kommend ist lediglich eine schraffierte Fläche aufgezeichnet. Er bittet die Verwaltung um Prüfung, ob eine entsprechende Linksabbiegespur in dem Bereich ebenfalls eingerichtet werden kann. 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei der Netterdenschen Straße handelt es sich um eine ehem. Landstraße (L90), deren ureigene Aufgabe die Verkehrsverbindung war. Zwischenzeitlich wurde die Straße, auch aufgrund ihrer hauptsächlichen Erschließungsfunktion, zur Stadtstraße rückgestuft. Die Markierung stammt noch aus der Zeit der Landesstraße und hatte als Ziel den Verkehr ungehindert fließen zu lassen.

 

Entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 Abs. 6.3.3 und bei Annahme einer Verkehrsbelastung der Netterdenschen Straße von max. 350 Kfz/h und einer Abbiegefrequenz in die Straße von Am Beyenkamp von max. < 20 Kfz/h ist kein Linksabbiegestreifen notwendig.

Nicht nur aufgrund dieser Richtlinie, sondern auch aus Gründen der Verkehsberuhigung, der Unterbrechung des Verkehrsflusses und der hierdurch erreichten Geschwindigkeitsreduzierung ist die Einrichtung eines Linksabbiegestreifen wenig sinnvoll.