Herr Fabian Wehren fragt an, ob es sich bei den Anträgen auf sogenannte FinK-Förderung

auch um unterjährige Anträge handelt, da in diesen Fällen auch ohne Platzreduzierung fortgefahren werden könne. 

Verwaltungsseitig wird erläutert, dass neben den frühzeitig gestellten FinK-Anträgen mit Platzreduzierung das Land seit dem letzten Kindergartenjahr - wenn unterjährig ein Kind mit Behinderung festgestellt wird – zustimmt und dann auf die Platzreduzierung verzichtet werde.

Ab dem folgenden Kindergartenjahr sei aber dann die Platzreduzierung zugunsten des Kindes mit Behinderung umzusetzen. Nur in Einzelfällen werde in Absprache mit der Kita-Leitung und dem Träger auf eine Platzreduzierung verzichtet.