Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a.1)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.2)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Beeinträchtigung der Anlieger mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.3)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur alternativen Schaffung von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.4)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Verkehrssicherheit mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.5)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Auflagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.6)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Bau einer Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu I.b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Nutzung von öffentlichen Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Hinweis zum Vorkommen von Kampfmitteln mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Lage von Leitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. EL 9/4 – Waldhotel – als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Vorsitzender Jansen teilt ergänzend mit, dass er kurzfristig die Mitglieder zu einem Ortstermin einladen wird, wo die Verwaltung die Offenlage erklärt.

 

Nunmehr lässt er über den gemeinsamen Antrag einiger Ausschussmitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: