Sitzung: 05.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1188/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung des
Landschaftsschutzgebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Beeinträchtigung der Anlieger mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur alternativen Schaffung von Parkplätzen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Verkehrssicherheit mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Auflagen mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
Zu I.a.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Bau einer Tiefgarage mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
I.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Nutzung von öffentlichen Parkplätzen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Hinweis zum Vorkommen von Kampfmitteln mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Lage von Leitungen mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Waldflächen mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. EL 9/4 – Waldhotel – als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt ergänzend mit, dass er kurzfristig die Mitglieder zu einem Ortstermin einladen wird, wo die Verwaltung die Offenlage erklärt.
Nunmehr lässt er über den gemeinsamen Antrag einiger Ausschussmitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.