Sitzung: 07.09.2017 Betriebsausschuss Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein
Da keine Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 1
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung
vorgeschriebene Niederschrift erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und
der Schriftführerin unterzeichnet.