Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I)            Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu II)           Der Rat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die jeweiligen Ausführungen der Verwaltung dazu zur Kenntnis.

 

Zu III)          Der Rat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die jeweiligen Ausführungen der Verwaltung dazu zur Kenntnis.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes VEP E 27/4 Wardstraße/Südost gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


 

Mitglied Kulka stellt den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen.