Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen des Herrn Markgraf Maué,  (Nabu-Naturschutzstation) zustimmend zur Kenntnis.

 


Herr Markgraf Maué von der NABU-Naturschutzstation in Kranenburg erläutert eingehend einer Power-Point-Präsentation. Die Power-Point-Präsentation ist im Ratsinformationssystem bei der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 28.11.2017, Top 4, online abrufbar.

 

Nach dieser umfangreichen Präsentation melden sich einige Ausschussmitglieder zu Wort.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Jörn Bartels, ob der Auenwald eine Größe von 22 ha erhalten soll, antwortet Herr Markgraf Maué, dass es sich nicht um eine zusammenhängende Auenwaldfläche handelt. Der Auenwald teilt sich in einen Bereich von 15 ha und einen weiteren Bereich von 7 ha auf. Die ursprüngliche Idee war, einen Auenwald mit einer Größe von 100 ha anzulegen. Aufgrund des Hochwasserschutzes wurde die Fläche allerdings kleiner.

 

Mitglied Gerritschen hat eine Frage zum Sieltor. Er fragt, ob geplant ist, eine Art Düker zum Tor zu dem im Bereich des Stockmannshof gelegenen Teiches anzulegen. Herr Markgraf Maué führt aus, dass dort keine Veränderung stattfindet. Es handelt sich um ein sehr wertvolles Gewässer, welches bei Hochwasser entsprechend angebunden ist. Eine noch tiefere Anbindung würde noch mehr Trockenheit bedeuten, da der Rhein mittlerweile tiefer liegt.

Mitglied Gerritschen macht den Hinweis, dass der Teich in diesem Jahr sehr oft trocken gewesen ist und die Trauerschwalbenflöße sowohl im niederrheinischen als auch im niederländischen Bereich trocken lagen und es somit keine Brut gegeben hat. Herr Markgraf Maué bestätigt, dass in diesem Jahr die Situation so war. Ursprünglich war im alten Antrag ein anderes Gewässer vorgesehen, der für das Gebiet noch wesentlicher ist. Zwischen 2009 und 2012 in den trockenen Jahren ist dieses Gewässer regelmäßig trocken gefallen; allerdings erst im September. Dennoch hat das Jahr auch dazu geführt, dass das Gewässer flächendeckend Gehölzaufkommen waren. Diese wurden entfernt. Würde man dieses Gewässer dauerhaft als Feuchtgebietscharakter erhalten müsste man entsprechend handeln. Dies bedarf allerdings einen großen Aufwand und man konnte die entsprechenden Mittel nicht zur Verfügung stellen.

 

Mitglied Leypoldt geht auf die Finanzierung aus. Lt. Aussage von Herrn Markgraf Maué findet eine Co-Finanzierung durch das Land NRW statt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 3.7 Mio. € mit einer Laufzeit von 2019 – 2024. Er fragt nach, ob auch EU-Mittel beantragt sind.

Herr Markgraf Maué teilt mit, dass der Antrag an die EU gestellt wird; die Co-Finanzierung muss dafür sichergestellt sein. Vom Land besteht die schriftliche 50%ige Zusage an den Kosten. Der Antrag auf EU-Mittel wird dann über die restlichen 50 % gestellt.

Mitglied Leypoldt stellt die Frage, wie die Finanzierung nach Abschluss der Arbeiten weiter gesichert ist; es müssen auch nach Beendigung der Maßnahme weitere Entschlammungsmaßnahmen erfolgen.

Herr Markgraf Maué erklärt, dass es eine Maßnahme ist, die auf ca. 50 Jahre angelegt wird. Es müssen Überlegungen angestellt werden, wie man ohne finanzielle Mittel das Restwasser in der Aue erhalten will. Prinzipiell ist es in der Natur immer so, dass die Gewässer verlanden und sich früher dann neue Gewässer gebildet haben, als der Rhein sich noch verlagert hat.  Zielführender zum heutigen Zeitpunkt wäre es sicherlich, nicht verlandende alte wieder aufzugreifen sondern neue Gewässer auszuheben, zumal dies weniger Aufwand bedeutet. Diese Diskussion muss aber auf Landesebene stattfinden.

 

Mitglied Sloot fragt hinsichtlich der hydrologischen Folgewirkungen inwieweit die Fläche im Hinterlandbereich gefasst wird. Nach Aussagen von Herrn Markgraf Maué ist dauerhaft gewollt, die Grundwasserstände entsprechen so positiv zu beeinflussen, dass eine Rückhaltewirkung entsteht. Die angesprochenen Grabenabschnitte sollen dann im Einvernehmen mit den Bewirtschaftern bewirtschaftet werden. Sie weiß von den Niederlanden zu berichten, dass dies dort mit Erfolg so praktiziert wird. Allerdings gab es dann Starkregenereignisse und dann entstand im Hinterland ein Problem. Derzeit ist ein Verfahren beim Gericht in Den Haag anhängig, wer für den Ausgleich der Schäden zuständig sei. Sie ist der Auffassung, wenn man diese dauerhafte positive Beeinflussung der Grundwasserstände wünscht, dass dies nur erreicht wird, wenn man die Bürger entsprechend einbindet und mitnimmt.

Herr Markgraf Maué erklärt, dass der Deich entlang der Geländekante verläuft. Im Hinterland liegen die Flächen überwiegend deutlich höher (14 – 15 m). Es gibt einige wenige Flächen, die tiefer liegen. Mit einem Landwirt ist man übereingekommen, dass für den evtl. Fall einer längeren Überstauung, Entschädigungszahlungen aufgenommen werden. An verschiedenen Stellen sind Grundwassermessstellen geplant, um zur Erfolgskontrolle die Auswirkungen zu protokollieren. Die eigentliche Entwässerung des Hinterlandes läuft in Richtung Westen (Wild).