Sitzung: 17.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 02 - 16 1245/2017
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.01.2016
(GV.NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 21.02.2017 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamt-erträge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
70.345.573 71.387.490 |
1.544.035 480.983 |
640.000 1.822.608 |
71.249.608 70.045.865 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen |
65.742.017 65.561.216 6.285.736 21.420.181 15.134.000 1.138.554 |
1.544.035 460.653 576.949 1.467.230 746.000 - |
640.000 1.822.608 336.000 480.000 - - |
66.646.052 64.199.261 6.526.685 22.407.411 15.880.000 1.138.554 |
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 15.134.000 EUR um 746.000 EUR
erhöht und damit auf 15.880.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in
Höhe von 2.122.000 EUR um 3.958.800 EUR erhöht und damit auf 6.080.800 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die bisher
vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.041.917 EUR
wird nicht mehr erforderlich.
§ 5
Der bisher
festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht
geändert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Stadtkämmerer
Siebers erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Änderungen und das
Ergebnis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017.
Die
Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Mitglied
Sigmund erklärt für seine Fraktion, dass sie den Nachtragshaushalt ablehnen, da
die BGE-Fraktion dem Kauf Wette Telder nicht zustimme.
Auf
Nachfrage von Mitglied Brouwer zur Erhöhung des städtischen Zuschusses an den
Stadtsportbund erklärt Stadtkämmerer Siebers, dass die Bedarfsprüfung hierfür
erst nach der Nachtragsaufstellung in der Verwaltung abgeschlossen werde und er
inzwischen eine überplanmäßige Ausgabe von 10.000 € für die Erhöhung des
Zuschusses 2017 genehmigt habe.