Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.01.2016 (GV.NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 21.02.2017 erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamt-erträge

 

 

 

EUR

 

 

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

 

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

 

und damit

der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

 

70.345.573

71.387.490

 

 

1.544.035

480.983

 

 

 

640.000

1.822.608

 

 

71.249.608

70.045.865

 

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

65.742.017

65.561.216

 

 

 

6.285.736

21.420.181

 

 

 

15.134.000

1.138.554

 

 

 

 

1.544.035

460.653

 

 

 

576.949

1.467.230

 

 

 

746.000

-

 

 

 

 

 

 

640.000

1.822.608

 

 

 

336.000

480.000

 

 

 

-

-

 

 

 

 

66.646.052

64.199.261

 

 

 

6.526.685

22.407.411

 

 

 

15.880.000

1.138.554

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 15.134.000 EUR um 746.000 EUR erhöht und damit auf 15.880.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.122.000 EUR um 3.958.800 EUR erhöht und damit auf 6.080.800 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

      

Die bisher vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.041.917 EUR wird nicht mehr erforderlich.

 

 

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

      Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§§ 7 – 9

 

      Werden nicht geändert.

 


 

Stadtkämmerer Siebers erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Änderungen und das Ergebnis des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2017.

Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Mitglied Sigmund erklärt für seine Fraktion, dass sie den Nachtragshaushalt ablehnen, da die BGE-Fraktion dem Kauf Wette Telder nicht zustimme.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Brouwer zur Erhöhung des städtischen Zuschusses an den Stadtsportbund erklärt Stadtkämmerer Siebers, dass die Bedarfsprüfung hierfür erst nach der Nachtragsaufstellung in der Verwaltung abgeschlossen werde und er inzwischen eine überplanmäßige Ausgabe von 10.000 € für die Erhöhung des Zuschusses 2017 genehmigt habe.