Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze zur Kenntnis. Er fordert weiterhin einen durchgängigen Radweg auf der Deichkrone, sowie einen barrierefreien Anschluss an die Kupferstraße.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage und weist auf einen Fehler hin. Der Planfeststellungsbescheid ist mit Datum vom 25.04.2017 und nicht 2016 ergangen. Danach übergibt er das Wort an Herrn Friedrich.

 

Herr Friedrich bedankt sich für die Einladung. Er führt aus, dass noch kein Endergebnis sondern ein Zwischenstand vorgestellt wird.

Von Herrn Steffen werden nunmehr die Dinge anhand einer Power-Point-Präsentation vorgestellt, die derzeit noch in den entsprechenden Fachkreisen abgestimmt werden müssen. Die Power-Point-Präsentation ist im Ratsinformationssystem bei der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung 28.11.2017, Top 3, online abrufbar.

 

Auf Mitteilung von Herrn Steffen zur 2. Änderung (Anbindung des Hauses Nr. 205 an den Kronenweg) fragt Mitglied ten Brink, wie die behindertengerechte Lösung aussieht. Herr Steffen antwortet, dass es keine behindertengerechte Lösung geben wird. Der Deichverband ist nicht dafür zuständig, das Verkehrswegenetz auszubauen oder zu erschließen. Ein entsprechender Ersatz wurde vom Deichverband durch Planung einer Straße auf dem Deichverteidigungsweg oder Auflassberme geschaffen. Ein Radweg ist von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein gewünscht. Im Vorfeld hat man mit der Stadt Emmerich am Rhein Gespräche hinsichtlich der Radwege geführt. Es gibt 3 Anschlussbereiche an den Radweg (nach der Ortslage Dornick, Hauptstraße, Kupferstraße). Die Planung ist so vorgenommen worden, so wenig Rampen wie möglich gebaut werden. Durch den Bau von Rampen würde der Deich an diesen Stellen breiter werden und die Bewirtschaftung dieser Flächen ist schwieriger.

 

Herr Steffen geht nunmehr weiter in seinem Power-Point-Vortrag.

Ein weiterer Punkt ist der Wendehammer an der Stadtweide. Wunsch der Stadt Emmerich am Rhein war darüber nachzudenken, eine behindertengerechte Rampe zum Kronenweg zu realisieren, um den Anschluss an die Stadtweide zu erreichen. Dem Wunsch hat der Deichverband entsprochen und hat die Rampe kombiniert mit einer üblichen Rampe, damit diese auch für den landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden kann. Die Bezirksregierung steht dieser Lösung kritisch gegenüber und diese Lösung wird von den Fachbehörden noch weiter untersucht. Im Zuge dessen hat der Deichverband und das Ingenieurbüro sich dazu entschieden, den Deichkronenweg an der Stadtweide enden zu lassen, so dass die Fahrradfahrer von der Rampe auf die Stadtweide fahren um dann im nächsten Bereich auf den Deichverteidigungsweg zu fahren. Ein kurzes Stück (ca. 50 m) müssten die Fahrradfahrer über die Stadtweide fahren um dann die Möglichkeit zu nutzen, weiter auf dem Deichverteidigungsweg bis zur Kupferstraße fahren zu können. Der Vorteil wäre, dass kein Kronenradweg gebaut werden müsste und die Bewirtschaftung einfacher ist. Für die Radfahrer entsteht kein Nachteil, da der Unterscheid zwischen Deichkrone und Deichverteidigungsweg lediglich ca. 70 cm beträgt; die Fahrradfahrer können ohne Probleme drüber hinwegschauen. Von der Stadt Emmerich am Rhein wurde dennoch weiterhin angeregt, den Radweg auf der Deichkrone zu belassen, weil sie die andere Lösung aus Gründen der Verkehrssicherheit kritisch betrachtet.

Der Ortsvorsteher von Dornick, Herr Böcker, versteht die Ausführung von Herrn Steffen so, dass ab dem Bereich von Bauer Reymer die Fahrradfahrer ganz nach unten geführt werden und auf der Hälfte des Weges auf halber Höhe wieder nach oben geführt werden. Es kann nicht im Sinne der Bürger und Touristen sein, dass der Radweg nach unten geführt wird. Gerade das letzte Deichstück kann man als Sahnestück bezeichnen, weil genau dort die freie Sicht auf die Stadt Emmerich am Rhein und die Rheinbrücke gegeben ist.

Herr Steffen teilt mit, dass der Radweg auf der Deichkrone in jedem Fall planfestgestellt ist.

Herr Kemkes teilt mit, dass der Unterhaltungsweg auf der Deichkrone einen regelrechten Unterbau besitzt, sodass der Aufwand für die Anlage des Weges auf der Deichkrone relativ gering ist. Vor dem Hintergrund hatte die Verwaltung diesen Wunsch geäußert, den Radweg auf der Deichkrone zu belassen. Lediglich für die Anbindung an die Kupferstraße würde die Verwaltung eine steilere (nicht behindertengerechte) Abrampung akzeptieren.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied Sloot bestätigt Herr Steffen, dass der Mehraufwand bei einem Radweg auf dem Deichverteidigungsweg höher liegt, da die Flächen zerschnitten werden. Ansonsten hätte man in dem angesprochenen Bereich zwar den Unterhaltungsweg; dieser wird nachher als Schotterrasen gehalten. Vom Deichverteidigungsweg bis herunter kann einmal bewirtschaftet werden. Mitglied Sloot hätte gerne eine Auskunft über die Größe der Fläche, für die der Mehraufwand ist und welche Mehrkosten für die Pflege entstehen.

Auf weitere Wortäußerung von Mitglied Sloot erklärt Herr Steffen, dass der Radweg auf der Deichkrone planfestgestellt ist. Die Bezirksregierung hat diesbezüglich keine andere Aussage gemacht. Es ging lediglich um die Verlegung des Deichverteidigungsweges, die diesen auf der Berme mit einer Vollschutzhöhe haben wollte.

Mitglied Sloot plädiert dafür, die angesprochenen 750 m wie planfestgestellt als Radweg auszubauen. Auch vor dem Hintergrund der behindertengerechten Ausstattung von öffentlichen Verkehrsflächen sollte dies geschehen.

 

Mitglied ten Brink ist ebenfalls der Ansicht, dass man bei der planfestgestellten Planung (Radweg auf der Deichkrone) bleiben sollte.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Krüger antwortet Herr Steffen, dass das Segelfluggelände von der Planung nicht betroffen ist.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied Jörn Bartels zu Wort. Er stellt die Frage, wie realistisch die Zeitspanne von 6 Monaten für die provisorische Straße (Anbindung an die Deichstraße) ist. Herr Steffen erklärt, dass die Ausführungsplanung und die Ausschreibung für die eigentliche Deichsanierung entsprechend fertiggestellt und raus ist und der Deichverband mit der Sanierung in 2019 beginnen kann. Der Stadt Emmerich wurde die Zusage gemacht, dass der Weg nicht länger als 6 Monate ungenutzt bleibt. Herr Friedrich ergänzt, dass in der Zeit der Kampfmitteluntersuchung der Deich nicht auf das Schutzniveau wiederaufgebaut wird, um dann eine Straße wieder aufzubringen, wenn danach mit der Deichsanierung begonnen wird. Die Wegebeziehung ist natürlich länger als 6 Monate unterbrochen.

 

Mitglied Spiertz liest aus der Vorlage, dass die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen erst im Jahre 2020-2022 zu Buche schlagen. Herr Steffen teilt mit, dass geplant ist, mit den Deichsanierungsmaßnahmen im Jahre 2019 zu beginnen. Der Radwegebau ist erst für das Jahr 2020 geplant; und nur hierfür fallen für die Stadt Emmerich am Rhein die Kosten an.

 

Mitglied ten Brink geht auf die Gleisanlage in der Kupferstraße ein; in der Kupferstraße befindet sich die Erweiterung des Hafens mit Anschluss an die Kupferstraße. Er fragt nach, ob dies in der Planung berücksichtigt ist.

Herr Steffen antwortet, dass die Gleisanlage nicht betroffen ist und in der bestehenden Form erhalten bleibt.

Mitglied ten Brink stellt den nachfolgenden Antrag:

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Radweg auf der Deichkrone zu realisieren.“

 

Auf Nachfrage von Mitglied Brouwer teilt Herr Steffen mit, dass der Baustellenverkehr auf der Langen Straße mit Schwerlastverkehr während der Baumaßnahme befahren wird. Dementsprechend wird die Straße als SWL60 (maximale Belastbarkeit bis 60 to) ausgeführt. Der Ausbau bis zur L 7 wird möglicherweise eine Schotterstraße werden, die nach Beendigung der Baumaßnahme auch so liegen bleibt. Sie wird insoweit wieder hergerichtet, dass man sie befahren kann. Die bislang asphaltierte Lange Straße wird in dem Zustand wieder hergerichtet, wie sie vor der Deichsanierung vorgefunden wurde. Dies bedeutet keine zusätzliche Zufahrt für Dornick!!!

 

Mitglied Gerritschen teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Antrag von Mitglied ten Brink anschließt. Er fragt ob es richtig ist, dass  wenn der Radweg auf der Deichkrone bis zur Stadtweide (bis hinter die Kläranlage) fortgeführt wird, es keinen behindertengerechten Abgang geben wird und die Stadt Emmerich damit einverstanden war.

Herr Steffen antwortet, dass die ganze Änderung im Bereich der Kläranlage daher rührte, dass versucht wurde, die nunmehr gültige Schutzhöhe zuzüglich 1 m Freibord für die Kupferstraße zu realisieren. Bei Erstellung der Antragsunterlagen hat man weit im Vorgriff die abfallende Höhe zur Kupferstraße bereits angepasst, so dass man auf das Niveau der Kupferstraße gekommen ist. Mit dem Vorschlag war die Bezirksregierung nicht einverstanden; sie forderte eine Vollschutzhöhe mit 1 m Freibord bis zur Kupferstraße.  Dem Deichverband reicht eine Steigung von 1 : 10 völlig aus, um noch auf die Deichkrone mit einem Schlepper zu fahren. Würde man den Radweg fortführen müsste man mit der Bezirksregierung sprechen, was möglich ist.

Mitglied Gerritschen ist der Auffassung, dass man eine behindertengerechte Radwegeplanung anstreben sollte.

Herr Kemkes führt aus, dass man diesbezüglich, wie auch schon von Herrn Steffen gesagt, nochmals im Detail diskutieren kann. Die Stadt Emmerich befürwortet weiterhin die Radwegeführung auf der Deichkrone, zumindest bis zum hinteren Stück.

 

Ortsvorsteher Herr Böcker fragt, inwieweit die Einwendungen der Dornicker Bürger in die Planung bereits eingeflossen sind und wie weit die Planungen für die Vorflutmulde sind.

Herr Steffen antwortet, dass derzeit noch alles in der Prüfung ist. Hinsichtlich der Vorflutmulde findet noch die Prüfung der verfahrensführenden Behörde statt. Nach dem geotechnischen Bericht hat die Vorflutmulde keine Auswirkungen auf die Häuser.

Ortsvorsteher Herr Böcker stellt ergänzend die Frage, wann die Einwender entsprechend positive oder negative Nachricht über ihren Einwand erhalten.

 

Vorsitzender Jansen wirft ein, dass es sich derzeit um einen Zwischenbericht handelt und noch einige Prüfungen erfolgen müssen. Man kann dann davon ausgehen, dass wenn die Prüfungen abgeschlossen sind der Deichverband in die Planung einsteigen wird und somit zum gegebenen Zeitpunkt nochmals im Ausschuss für Stadtentwicklung vorstellig werden wird.

Herr Steffen geht davon aus, dass man ca. noch 6 Monate benötigt.

 

Mitglied Weikamp vermisst den eigentlichen Planfeststellungsbeschluss und hätte sich eine umfangreichere Vorlage gewünscht.

 

Mitglied Jansen erklärt, dass man den Bericht zur Kenntnis nimmt. Erweiternd wird der Verwaltung die Priorität aufgetragen, dass der Radweg auf der Deichkrone verlaufen soll.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied ten Brink, dass der Radweg auf der Deichkrone mit 4 % Steigung gefordert wird, abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 20 Ja-Stimmen beschlossen.