Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein strebt für den Planfeststellungsabschnitt 3.5 der Planung der Betuwelinie in Emmerich-Elten die planerische Verwirklichung und Umsetzung der optimierten (= modifizierten) Gleisbettvariante, die von der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“ und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) entwickelt worden ist, an.

 

  1. Um die planerische Durchsetzung hierfür zu erleichtern, beauftragt der Rat die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein damit, zusammen mit den zuständigen Straßenbaubehörden die planerische Verwirklichung der Verlegung der B 8 auf der jetzigen Gleislage entsprechend der Planung in dem Gutachten  des Sachverständigen Hensel zwischen der Emmericher Straße und dem Kreisverkehr sowie nördlich der Lobither Straße in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und Straßen NRW umzusetzen. Deren Planungen sollen an den oben genannten Alternativplan als integrales Gesamtkonzept angepasst werden.

 

  1. Der Rat der Stadt fordert die DB sowie Straßen NRW auf, die übrigen Teile der Alternativplanung durchzuplanen und zwar unter Abänderung der bisherigen Planung.

 

  1. Der Rat bittet das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, diese Planung zu koordinieren und Bund und Land, diese zu unterstützen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs  bezieht sich bei seinen ausführlichen Erläuterungen auf die in der Vorlage aufgeführte Sachdarstellung. Er teilt mit, dass der Rat im April 2014 und im Februar d. J.  entsprechende Beschlüsse zur Gleisbettvariante gefasst habe, die einen weiten Korridor  auch im Sinne von Gesprächen und Möglichkeiten offen lassen. Nun soll, nach Begehren der Petenten, der Rat sich zur Gleisbettvariante aussprechen.

Er spricht das laufende Verfahren an und stellt fest, dass man sich bei der Frage des dritten Gleises wie auch bei der Frage des Planfeststellungsverfahrens 3.5 in einem durch das Verwaltungsverfahrensgesetz bestimmten rechtsstaatlichem Verfahren befinde, dass dadurch gekennzeichnet sei, dass ein durch einen Planungsträger ausgearbeiteter Plan aus- und offenliege. Danach fänden Beteiligungen statt, in denen jedwede eigenen Interessen deutlich gemacht werden können und dann auch die Entscheidung des Planfeststellungsbeschlusses, vor  entsprechenden Gerichtsbarkeiten angehbar sei. Das mache deutlich, dass das Verfahren in seiner Struktur immer darauf ausgelegt sei, sämtliche subjektiven Rechte, die vorgetragen werden,  auch zu berücksichtigen. Das heiße, dass die Gleisbettvariante, da sie von verschiedenen Gruppen und Personen eingebracht wurde, in dem  Verfahren zwingend zu betrachten und zu bewerten sei.  Dieses sei vom Landesbetrieb als auch durch die Bahn mehrfach deutlich gemacht worden. Das Verfahren als solches werde immer nur dann rechtmäßig sein, wenn die Gleisbettvariante auch berücksichtigt würde.

 

Die beiden zuvor genannten Beschlüsse eröffnen der Bürgerinitiative sowie der Verwaltung auch alle Möglichkeiten Gespräche zu führen. Diese Beschlüsse haben deutlich gemacht, dass, sollten sich im Verfahren  positive Änderungen für die Gleisbettvariante ergeben,  der Rat der Stadt sich für diese Variante ausgesprochen  habe. Diese Beschlusslage stellt auch gleichzeitig die Sicherung der Fördergelder (ca. 14 Mio. €) sicher für die kreuzungsbedingten Maßnahmen. Die nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen sind hiervon nicht betroffen.

 

Zum niederrheinischen Apell (wurde dem Bundesverkehrsministerium im Sommer d. H

J. übergeben) zitiert er aus dem Antwortschreiben des Staatssekretärs Herrn Ferlemann an die Landräte der Kreise Kleve und Wesel in verkürzter Form sinngemäß wie folgt: „Inzwischen sind die planrechtlichen Verfahren incl. der Anhörungsverfahren gem. § 73  ff. VFG weit fortgeschritten. Sämtliche im niederrheinischen Apell vorgebrachten Forderungen und Argumente der Region wurden nach meinem Verständnis im Zuge der Anhörungsverfahren in das Planfeststellungsverfahren eingebracht.  Die Planfeststellungsbehörde wägt diese nun nach pflichtgemäßem Ermessen ab. Eine Bewertung und Festlegung zu konkreten entscheidungserheblichen rechtlichen Fragestellungen erfolgt mit dem Planfeststellungsbeschluss. Gegen diese Entscheidung steht der Verwaltungsrechtsweg offen.

Das BMVI ist in diesem Verfahren nicht beteiligt und kann auch auf die Abwägungsentscheidung des Eisenbahnbundesamtes keinen Einfluss ausüben.

Zusammenfassend sei zu sagen, dass die Verwaltung nur zu dem in der Vorlage vorgeschlagenen Ergebnis kommen kann und an dem am 21.02.2017 gefassten Beschluss festhalte.

 

Stadtkämmerer Siebers teilt ergänzend mit, dass, sollte der Rat an dem vorgeschlagenen Konsens nicht festhalten, der Haushalt in den kommenden Jahren sehr stark belastet werden würde, da die 14 Mio. € Fördergelder dann nicht gezahlt und von der Stadt finanziert werden müssten.

 

Mitglied Reintjes teilt mit, dass sich seine Fraktion sehr ausführlich und kontrovers den vorliegenden  Beschlussvorschlag der Bürgerinitiative diskutiert habe. Viele Mitglieder seiner Fraktion werden sich heute bei der Abstimmung enthalten, da die Abstimmung für seine Fraktion freigegeben wurde. Er macht deutlich, dass seine Fraktion die Argumente der Verwaltung nachvollziehen könne, andererseits möchten sie das Begehren der Bürgerinitiative auch unterstützen, um hier eventuell noch einen Erfolg festzuschreiben. Auch seiner Fraktion liege das Gutachten der BI in Gänze nicht vor.

 

Mitglied Sigmund macht deutlich, dass seine Fraktion für den von der Bürgerinitiative vorgestellten Beschluss stimme. Das Festhalten an alten Ratsbeschlüssen gehe an machbaren Lösungen vorbei, die viele Bürger wünschen und von der BI hier heute vorgelegt wurde. Seine Fraktion lehne den vorliegenden Beschluss der Verwaltung ab und stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag der BI.

 

Mitglied Schaffeld erläutert, dass ihre Fraktion sich ausführlich mit diesem Thema befasst habe, auch hier sei die Abstimmung frei. Der Antrag der BI sei begründet mit der Hoffnung, dass Entscheidungen im politischen Bereich noch möglich seien, ob dieses jedoch auch im verfahrensrechtlichen Bereich noch möglich sei, ist eine andere Frage. Die SPD sei der Auffassung, dass, so lange noch etwas möglich sei, diese Lösung mit der Gesamtumfahrung von Elten,  als beste politische Lösung unterstützt werden müsse.

 

Auch Mitglied Bartels erörtert, dass seine Fraktion in der gestrigen Fraktionssitzung dieses Thema eingehend diskutiert  und auch die Abstimmung freigegeben habe.

 

Mitglied ten Brink unterstützt die Aussage der Verwaltung, dass die Sicherstellung der Fördergelder weiterhin verfolgt werden müsse. Ausführlich erläutert er die Variante der optimierten (= modifizierten) Gleisbettvariante. Hier müssten alle Möglichkeiten im politischen Raum offengehalten werden.

 

Mitglied Gerritschen geht kurz auf die bisherigen Beratungen ein und appelliert an die Ratsmitglieder, über diesem vorgelegten Antrag positiv zu entscheiden.

 

Mitglied Siebers erinnert, dass für ihre Fraktion es nie Alternativen zur Gleisbettvariante gab. Ihre Fraktion unterstütze die Variante der Bürgerinitiative, hierfür müsse ein deutliches politisches Signal an Düsseldorf gegeben werden.

 

Mitglied Meschkapowitz teilt mit, dass seine Fraktion sich ebenfalls gegen den von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorschlag ausspreche und die Variante der Bürgerinitiative unterstütze.

 

Auch Mitglied Kukulies macht deutlich, dass er gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung stimmt, den Beschlussvorschlag der Bürgerinitiative unterstütze und den Antrag stelle, entsprechend zu beschließen.

 

Nun lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Sigmund auf namentliche Abstimmung, abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt gemäß § 16 Abs. 3 namentliche Abstimmung.

 

Stimmen dafür 31  Stimmen dagegen 0  Enthaltungen 0

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Mitglied Schaffeld, gemäß Vorlage zu beschließen, namentlich abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgt dem Begehren der BI „Rettet den Eltenberg“ nicht.

 

 

Herr Erik Arntzen

Ja

Herr Dieter Baars

Nein

Herr Gerd-Wilhelm Bartels

Ja

Frau Sandra Bongers

Enthaltung

Frau Elisabeth Braun

Nein

Herr Johannes Brink ten

Nein

Herr Botho Brouwer

Nein

Herr Markus Herbert Elbers

Enthaltung

Herr Ludger Gerritschen

Nein

Herr Gerhard Gertsen

Enthaltung

Herr Albert Jansen

Nein

Herr Herbert Kaiser

Nein

Herr Holger Klein

Nein

Herr Christoph Kukulies

Nein

Frau Irmgard Kulka

Ja

Herr Hans-Guido Langer

Ja

Herr Maik Leypoldt

Nein

Frau Marianne Lorenz

Enthaltung

Herr Thomas Meschkapowitz

Nein

Herr Markus Meyer

Nein

Herr Manfred Mölder

Ja

Herr Matthias Reintjes

Enthaltung

Frau Andrea Schaffeld

Nein

Frau Sabine Siebers

Nein

Herr Joachim Sigmund

Nein

Herr Werner Spiegelhoff

Enthaltung

Herr Werner Stevens

Nein

Herr Udo Tepaß

Nein

Frau Elke Trüpschuch

Nein

Herr Herbert Ulrich

Ja

Herr Peter Hinze                                                  Ja

 

7 Stimmen dafür, 18 Stimmen dagegen 6 Enthaltungen

 

Nun lässt der Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Kukulies gemäß dem Antrag der BI „Rettet den Eltenberg“ namentlich abstimmen.

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein strebt für den Planfeststellungsabschnitt 3.5 der Planung der Betuwelinie in Emmerich-Elten die planerische Verwirklichung und Umsetzung der optimierten (= modifizierten) Gleisbettvariante, die von der Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“ und dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) entwickelt worden ist, an.

 

  1. Um die planerische Durchsetzung hierfür zu erleichtern, beauftragt der Rat die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein damit, zusammen mit den zuständigen Straßenbaubehörden die planerische Verwirklichung der Verlegung der B 8 auf der jetzigen Gleislage entsprechend der Planung in dem Gutachten  des Sachverständigen Hensel zwischen der Emmericher Straße und dem Kreisverkehr sowie nördlich der Lobither Straße in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und Straßen NRW umzusetzen. Deren Planungen sollen an den oben genannten Alternativplan als integrales Gesamtkonzept angepasst werden.

 

  1. Der Rat der Stadt fordert die DB sowie Straßen NRW auf, die übrigen Teile der Alternativplanung durchzuplanen und zwar unter Abänderung der bisherigen Planung.

 

  1. Der Rat bittet das Verkehrsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, diese Planung zu koordinieren und Bund und Land, diese zu unterstützen.

 

Herr Erik Arntzen

Nein

Herr Dieter Baars

Ja

Herr Gerd-Wilhelm Bartels

Nein

Frau Sandra Bongers

Enthaltung

Frau Elisabeth Braun

Ja

Herr Johannes Brink ten

Ja

Herr Botho Brouwer

Ja

Herr Markus Herbert Elbers

Enthaltung

Herr Ludger Gerritschen

Ja

Herr Gerhard Gertsen

Enthaltung

Herr Albert Jansen

Ja

Herr Herbert Kaiser

Ja

Herr Holger Klein

Ja

Herr Christoph Kukulies

Ja

Frau Irmgard Kulka

Nein

Herr Hans-Guido Langer

Nein

Herr Maik Leypoldt

Ja

Frau Marianne Lorenz

Enthaltung

Herr Thomas Meschkapowitz

Ja

Herr Markus Meyer

Ja

Herr Manfred Mölder

Nein

Herr Matthias Reintjes

Enthaltung

Frau Andrea Schaffeld

Ja

Frau Sabine Siebers

Ja

Herr Joachim Sigmund

Ja

Herr Werner Spiegelhoff

Enthaltung

Herr Werner Stevens

Ja

Herr Udo Tepaß

Ja

Frau Elke Trüpschuch

Ja

Herr Herbert Ulrich

Nein

Herr Peter Hinze                                                  Nein

 

18 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen 6 Enthaltungen