Herr Ophey, Anwohner von-der-Recke-Straße 2, meldet sich zu Wort und teilt mit, dass er aus der Presse erfahren hat, dass für den Bahnübergang Kerstenstraße eine Änderung vorliegt. Im Jahre 2016 erfolgte in der 19. bzw. 20. Sitzung darüber eine Abstimmung. Es hat eine Ortsbegehung stattgefunden, wo er anwesend war und die Probleme vorgetragen wurden. Er stellt die Frage, ob der Ausschuss für Stadtentwicklung über die Planänderung noch diskutiert oder ob der der Beschluss von der 20. Sitzung noch gültig ist.

Vorsitzender Jansen bestätigt, dass der Ratsbeschluss noch Gültigkeit besitzt. Die von Herrn Ophey vorgetragene Thematik wird nicht in der Sondersitzung des heutigen Ausschusses für Stadtentwicklung behandelt; ein entsprechender Antrag liegt für die anhängende Sitzung des Rates um 18.00 Uhr am heutigen Tage vor. In der Sitzung des Rates wird über den Antrag beraten und empfohlen, den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu vertagen. Es wird angedacht, vor der letzten Sitzung des Rates in diesem Jahr eine Sondersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung für diesen Punkt anzusetzen.

 

Herr Rolling (Betriebsrat Fa. Kaufland) äußert sehr große Sorgen für den Standort Kaufland Emmerich. Derzeit besteht lediglich die Möglichkeit einer 10 %igen Erweiterung auf dem vorhandenen Grundstück. Das von Kaufland favorisierte Gelände am Steintorgelände wäre eine mögliche Option für einen Neubau. Er stellt an die Verwaltung die Frage, was mit dem Standort Kaufland auf lange Sicht möglich ist. Das bestehende Gebäude ist mittlerweile 30 Jahre alt und schon sehr marode. Kaufland wird das neue Verkaufskonzept nicht in dem bestehenden Gebäude verwirklichen wollen. Langfristig hat der Standort für Kaufland keine Zukunft mehr.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die Bedenken von Kaufland in verschiedenen Stellungnahmen und Schriftsätzen der Verwaltung zugegangen sind. Man weiß, dass Kaufland schon seit Jahren sehr gerne das Steintorgelände nutzen möchte.

Die Verwaltung hat die Schnittschnelle zwischen Stadt und Handel zu betrachten und wie die Stadt mit dieser Schnittstelle im Sinne von Stadtplanung umgeht. Aufgabe ist es nicht und darf es auch nicht sein, Eigentümerinteressen eines Grundstückes oder auch das wirtschaftliche Expansionsdrängen eines einzelnen Unternehmens zu betrachten. Die Stadt ist als Ganzes zu betrachten. In diesem Zusammenhang muss das ganze Versorgungszentrum sichergestellt werden und man muss dafür sorgen, dass die Nahversorgung der Bevölkerung in der Fläche der Stadt gesichert ist. Hierfür sind Grundsätze aufzustellen. Innerhalb des vergangenen Jahres wurden verschiedene Gesichtspunkte betrachtet und verworfen oder neu aufgenommen.

Das Steintorgelände war immer Gegenstand der Betrachtung. Man hat sich mit den Argumenten auseinandergesetzt und man ist in der Abwägung aller von der Stadt Emmerich am Rhein zu betrachtenden Gesichtspunkte zu dem Ergebnis gekommen, dass man das Versorgungszentrum in diese Richtung nicht erweitern will und auch nicht kann. Somit ist das Steintorgelände nicht im Sinne einer Bebauung für einen Einzelhandelsstandort zugängig. Die Erweiterung am heutigen Standort ist im Rahmen der landesplanerischen Vorgaben möglich. Aufgabe von Kaufland wäre es, sich an dem Standort mit der Frage des 21. Jahrhunderts auseinanderzusetzen.

Herr Rolling macht deutlich, dass im Zuge der Entwicklung einfach mehr Fläche benötigt wird, um die Emmericher Bürger zufrieden zu stellen. Das neue Konzept von Kaufland wird sicherlich nicht im bestehenden Markt verwirklicht werden. Der Standort Goch wurde bereits geschlossen; dies wird nicht der letzte Standort sein. Dennoch appellierte er an die Ausschussmitglieder das Einzelhandelskonzept nochmals zu überarbeiten. Langfristig ist er davon überzeugt, dass der Standort Emmerich mit 94 Arbeitsplätzen wegfallen wird.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht nochmals deutlich, dass man nicht jeden Einzelnen mit seinen wirtschaftlichen Interessen betrachten kann und darf. Der Gesetzgeber macht diesbezüglich eine klare Aussage. Es soll ein übergeordneter Blick erfolgen. Der jetzige Standort Kaufland verfügt bereits über 2.000 qm Verkaufsfläche; unter der heutigen rechtlichen Praxis wäre eine solche Größe nicht mehr genehmigungsfähig.