Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Untersuchung aller Flächen in der Innenstadt auf Einzelhandelseignung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters auf dem Steintor mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung der innenstadtnahen Lebensmitteldiscounter mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Ausschluss eines Lebensmittelvollsortimenters an der Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Konkurrenz der Investoren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.2.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einengung der Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.2.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ansiedlung von Handel mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwicklung des Geländes Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Qualifizierung von Nebenlagen in der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.6    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Sortimentsliste mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.3.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur ZVB-Abgrenzung der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Steuerung von Einzelhandel auf dem Gelände Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Untersuchung von weiteren innenstadtnahen Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Entwicklungsmöglichkeiten der Nahversorgungsstandorte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung des Vollsortimenters Kaufland mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.6    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verlagerung des Kaufland-Marktes zum Steintorgelände mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.7    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum perspektivischen Nahversorgungsstandort an der Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.8    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einzelfallprüfung einer Ansiedlung am perspektivischen Nahversorgungsstandort Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.9    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Ergänzungsstandorten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.10 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Steuerung von Randsortimenten den Ergänzungsstandorten gefolgt wird.

 

1.3.11 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Betriebserweiterungen in den Ansiedlungsleitsätzen gefolgt wird.

 

1.3.12 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Bewertungs- und Prüfschema für Nahversorgungsvorhaben mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

2.1.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur kartografischen Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche gefolgt wird. 

 

2.1.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Festlegung der Einschränkungen des Standorts Wemmer&Janssen gefolgt wird.

 

2.1.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur faktischen Abgrenzung des ZVB Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Gliederung des ZVB Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur planerischen Sicherung des Nahversorgungsstandorts Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

2.2.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der IHK mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Abwägung verschiedener Entwicklungsszenarien gefolgt wird.

 

2.2.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einschränkung des Ergänzungsbereichs Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Standort ehemalige Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Nahversorgungsoptimierung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den durch das Büro Stadt+Handel erstellten Entwurf zur „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ vom 07. November 2017 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage und übergibt das Wort dann an Herrn Föhrer vom Büro Stadt + Handel, der das Gutachten nochmals kurz erläutert.

 

Herr Föhrer konzentriert sich in seinem Vortrag auf 3 wesentliche Bereiche (Bereich Steintor, Bereich Wemmer & Janssen, Thema Nahversorgungsbetriebe in sonstigen Lagen).

Zum Steintor merkt er an, dass sich ein Einzelhandelskonzept mit städtebaulichen Belangen auseinandersetzt und nicht mit den betriebswirtschaftlichen Aspekten. Von seinem Büro musste somit die Frage beantwortet werden, ob aus aktueller Sicht eine entsprechende Fläche zur Entwicklung des Innenstadtzentrums geliefert werden kann. Derzeit ist der Bereich Steintor kein Teil des zentralen Versorgungsbereiches; wenn man ihn dazu machen wollte, bräuchte man belastbare überzeugende Gründe. Sicherlich könnte es geringe Impulse für den Bereich Geistmarkt und Steinstraße geben, allerdings würde auf der anderen Seite eine erhöhte Wettbewerbsintensivierung gegenüber der Kaßstraße und Rheincenter und der Neumarktentwicklung entstehen. Ferner gibt es das ISEK 2025, welches Aussagen zum Steintorgelände macht und von einer Handelsnutzung abgeraten wird. Im Ergebnis ist man dann gemeinsam mit der Verwaltung und der Politik zu der Entscheidung gelangt, diesen Standort aus dem zentralen Versorgungsbereich herauszulassen.

Für den Bereich Wemmer & Janssen sieht die Situation ein wenig anders aus. Der Bereich wurde in den zentralen Versorgungsbereich mitaufgenommen; bei einer behutsamen Entwicklung würde er den bestehenden Bereich ergänzen.

Ferner hat man sich mit dem Thema der Nahversorgungsbetriebe und sonstigen Lagen außerhalb der Innenstadt befasst. Dort besteht immer wieder mal der Wunsch darüber nachzudenken, eine Entwicklung der Großflächigkeit für die 6/7 existenten Betriebe zu ermöglichen. Grundsätzlich kann man diesen Wunsch verstehen, aber es geht um die Nahversorgung; d. h. diese Betriebe sollen die Nahversorgung im direkten Umfeld gewährleisten. Dies ist natürlich jeweils von deren Standort abhängig. Eine nicht integrierte Lage leistet keinen Nahversorgungsbeitrag, während ein Standort in verdichtetem Wohnungsumfeld dies schon tut. Die Aussage der Bezirksregierung war zu diesem Punkt eindeutig. Ihre Aussage war die, dass man landesplanerisch nicht alle Betriebe über einen Kamm scheren kann. Im LEP ist ein Ziel definiert, welches sagt, dass solche Betriebe nur in den Zentren verortet sein sollen. Sollten diese Betriebe außerhalb sein, gibt es sehr scharfe Prüfkriterien wenn und in welchem Maße eine Entwicklung über 800 qm überhaupt möglich ist. Genau dieses wurde in dem Konzept mittels eines Prüfschemas aufgegriffen, welches individuell bewertet. Es wird zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, die städtebaulich und nahversorgungsstrukturell begründet sind.

 

Mitglied Spiertz teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man sich gegen die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ausspricht. Es fehlt der ganzheitliche Ansatz und es werden die Chancen vertan, mit den Projektrisiken eines Investors am Neumarkt zu minimieren. Das Einzelhandelskonzept ist nicht zukunftsfähig und auch unausgewogen. Er unterstützt die vom Betriebsrat von Kaufland vorgetragene Aussage. Er kann natürlich auch die Auffassung der Verwaltung nachvollziehen. Man sollte aber nicht vergessen, dass der Rat im vergangenen Jahr für ein anderes Unternehmen 12,8 Mio. € bereitgestellt hat und in diesem Jahr viele unvorhersehbare Dinge passiert sind. Jedes Ratsmitglied sollte überlegen, ob dies so richtig ist.

 

Mitglied Kaiser teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass auch sie der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes nicht zustimmt. Bereits im Jahre 2014 hat er das Einzelhandelskonzept moniert; es hat seinen Zweck in keinster Weise erfüllt. Zu dem vorliegenden Gutachten gibt es ein Gegengutachten.  Das Einzelhandelskonzept ist seiner Ansicht nach nicht wirksam, da innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches keine einzige große Fläche vorhanden ist. Es ist somit aus seiner Sicht absolut notwendig, große Flächen zu schaffen und von der Stadt bereitzustellen. Hierfür bietet sich das Gelände Wemmer & Janssen und das Steintorgelände hervorragend an. Seine Fraktion wird gegen das Einzelhandelskonzept stimmen, es sei denn, das Steintorgelände wird in dieses Konzept eingebunden.

 

Mitglied Kukulies meldet sich für die UWE-Fraktion zu Wort und teilt ebenfalls mit, dass man der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes nicht zustimmt. Bei der Frage zu Kaufland hat er die Aussage von Herrn Dr. Wachs sehr gut noch im Ohr „wir wollen nicht und wir können nicht“. Gerade bei dem Wollen liegt sehr viel. Die Verwaltung hat durchaus sehr viel Arbeit dazu geleistet, aber seiner Meinung nach auch mit dem Hintergrund „wir wollen nicht“. Man findet jemanden, der auch nicht will und wir gucken, was nicht machbar ist und nicht, was machbar ist. Er hätte sich speziell bei den Erweiterungsabsichten der Discounter mehr Kreativität gewünscht. Die Innenstadt wird aufgewertet und im gleichen Atemzug verhindert man solche Geschäfte wie ALDI, LIDL und Kaufland an ihrer Entwicklung.  Auch würde er sich von der Landesregierung ein anderes Handeln wünschen. Es wurde immer kritisiert, dass der zentrale Versorgungsbereich zu eng gefasst ist. Die Sortimentsliste ist nach Auffassung seiner Fraktion schon zu kreativ gestaltet. Die Kritik von der Emmericher Werbegemeinschaft wurde nicht in vollem Umfang aufgenommen und auch die Kritik der örtlich ansässigen Discounter wurde nicht berücksichtigt. Auch von Seiten der Politik und der Bürger kann man hören, dass sie mit der Überarbeitung des Einzelhandelskonzeptes nicht zufrieden ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt deutlich, dass, wenn sachliche und fachliche Erkenntnisse und die Norm Grenzen setzen und gewisse Handlungsweisen vorgeben, mit Kreativität nichts mehr zu erreichen ist. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat einen planerischen Auftrag; er hat keinen betriebswirtschaftlichen Auftrag im Sinne der Betrachtung einzelner Unternehmen. Das  hat nichts mit der Frage des Wollens oder Könnens zu tun. An der Schnittstelle Stadt und Einzelhandel müssen sachliche und fachliche Aspekte dem Kunden Grenzen aufzeigen und gewisse Verhaltensregeln vorgegeben werden.

 

Mitglied Jörn Bartels hat eine ähnliche Meinung wie die Vorredner. Er macht aber auch deutlich, dass die ersten großen Fehler im eigentlichen Einzelhandelskonzept gemacht wurden, worauf das ISEK aufbaut und wo sich diese Fehler fortsetzen. Viele Aspekte in dem nunmehr vorliegenden Einzelhandelskonzept, die heutzutage wichtig sind (z. B. energetische Baumaßnahmen, entsprechend der Demographie breitere Gänge/Wege etc.), wurden nicht berücksichtigt. Von daher kann man auch das ISEK nur ablehnen. Nach Meinung der Fraktion muss das Thema in Gänze neu aufgearbeitet und bewertet werden.

 

Mitglied ten Brink führt an, dass in dem innerstädtischen Konzept auf von der Einbindung Löwentor gesprochen wird, welches im Jahr 2015 beschlossen wurde. Er möchte von der Verwaltung die Bestätigung, dass die städtebauliche Entwicklung Löwentor definitiv beschlossen wurde. Seiner Meinung nach ist der Beschluss von November 2015 durchaus noch entwicklungsfähig, weil die Maßnahmen im Bahnhof hinsichtlich der Betuwe-Planung noch nicht definitiv sind.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es noch nicht stabil/noch nicht abgeschlossen ist. Es ist in einem Planfeststellungsbeschluss bzw. mit einem Bestands oder rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss. In der Ratssitzung werden 2 Anträge behandelt, die es deutlich machen, dass sich möglicherweise gravierende Änderungen ergeben.

 

Auf Wortäußerung von Mitglied ten Brink antwortet Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass lt. ISEK eine gewisse Platznutzung u. a. Parkraum vorsieht. Von Seiten der CDU-Fraktion gibt es den Antrag, die Betrachtung des Kleinen Walls hinsichtlich Parkdeck vorzunehmen. Das eine setzt den Grundstückserwerb und das andere die planerische Auseinandersetzung voraus. Die Verwaltung befindet sich derzeit in der planerischen Auseinandersetzung; das Ergebnis steht noch aus.

 

Mitglied Gerritschen erklärt, dass er persönlich mit dem Einzelhandelskonzept ein großes Problem hat. Das Einzelhandelskonzept ist in seinen Augen nicht auf den Verbraucher zugeschnitten. Die Märkte dienen nicht der Nahversorgung, sondern dienen nur dem Verbraucherverhalten. Viele Menschen kommen von weit her (teilweise 20 km) und besuchen diese Märkte, weil sie günstiger sind. Von Nahversorgung kann man da nicht mehr sprechen. Das Konzept ist als Fortschreibung des Konzeptes aus dem Jahre 2011 gedacht. Das Büro Junker + Kruse war maßgeblich an den Ausführungen beteiligt, die man bei der Bezirksregierung findet (Jahre 1999 bis 2009). Er vermisst die demographische Entwicklung; das Fordern von breiteren Gängen ohne Sortimentserweiterung ist erst in den letzten Jahren vermehrt aufgetreten. In der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes findet dies keine Berücksichtigung. Er stimmt gegen die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.

 

Mitglied Tepaß führt an, dass zu einem damaligen Zeitpunkt von einem Herrn das Kaufland-Konzept vorgestellt wurde. Dieser hat auch gesagt, dass wenn man das Steintor-Gelände einer Bebauung zuführt, der Kaufland am Kapaunenberg wegfallen wird. Für ihn stellt sich stark die Frage, was dagegen spricht, der eine Kaufland wird abgerissen und an einem anderen Standort verwirklicht. Er vermisst in der heutigen Vorlage vom Gutachten eine Betrachtung dieser Lösung. Die Bürger Emmerichs haben kein Verständnis, dass das Steintor-Gelände vom Rat und der Verwaltung abgelehnt wird. Die Bürger sagen, dass man so lange wartet, bis man Kaufland kaputt gemacht hat dieser dann wegfällt, um einen modernen Versorgungsmarkt wie EDEKA anzusiedeln. Das darf in Emmerich nicht passieren.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs geht auf das Szenario ein, dass Kaufland am Steintorgelände baut und an der Normannstraße abreißt und angeblich würde der Gutachter darauf nicht eingehen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Eine Bebauung auf dieser Fläche liegt nicht innerhalb des Versorgungszentrums und würde den Kern der Stadt schädigen. Der Abriss des Nahversorgungsstandortes am Kapaunenberg kann nicht im Interesse der Stadt und auch nicht im Interesse des nahzuversorgenden Bereiches sein, da die Bürger dann über keine Versorgung mehr verfügen.

 

Mitglied Kukulies sieht die Kreativität durchaus im Steintorgelände und eine mögliche Erweiterung des zentralen Versorgungsbereiches. Auch durch einen Abriss von Kaufland am Kapaunenberg kann eine Kreativität entstehen; dort könnte möglicherweise auch sozialer Wohnungsbau verwirklicht werden, der erforderlich ist. Die Nahversorgung würde parallel durch die Ansiedlung an der Kaserne gesichert werden.

Ferner ist es natürlich richtig, dass über städtebauliche Aspekte entschieden werden muss. Aber in der Erwägung zu den städtebaulichen Aspekten dürfen auch wirtschaftliche Aspekte nicht unberücksichtigt bleiben. In der Abwägung muss auch das Wohl der Bürger Berücksichtigung finden.

 

Mitglied Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sie die Diskussion über das Einzelhandelskonzept als ausreichend ansieht. Einzelne Entscheidungen wurden bereits losgelöst getroffen. Eine Betrachtung ist von allen Seiten erfolgt und durch die Bezirksregierung wurden auch ihrer Fraktion bei ihren Wünschen Grenzen aufgezeigt. Andererseits kann das Einzelhandelskonzept nicht losgelöst vom ISEK betrachtet werden. Um entsprechende Förderanträge zu stellen ist Eile geboten. Seine Fraktion hält die Abwägung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen als ausreichend und er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels ist der Auffassung, dass es Aufgabe des Rates ist, mögliche Fehler im Einzelhandelskonzept aufzurollen und neu zu betrachten.

 

Mitglied Kaiser weist darauf hin, dass es auch Einwendungen gibt, die nicht in das Einzelhandelskonzept eingeflossen sind. Die Emmericher Werbegemeinschaft spricht sich für die Erweiterung auf dem Steintorgelände aus; auch  die IHK spricht sich dafür aus. Es liegt ein Gegengutachten zum Gutachten vom Stadt + Handel vor, welches dem Gutachten von Stadt + Handel widerspricht. Diese Dinge wurden nicht berücksichtigt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs zitiert aus der GMA betreffend dem Steintorgelände (Gegengutachten von Kaufland): „Aus gutachterlicher Sicht befindet sich das Plangrundstück außerhalb des fußläufig erlebbaren innerstädtischen Versorgungszentrums, dass seine wesentliche Begrenzung in Höhe des Geistmarktes findet. Demgemäß wird davon abgeraten das Plangrundstück mit großflächigen Einzelhandelsnutzungen der nahversorgungszentrenrelevanten Sortimentsbereiche bauplanungsrechtlich zuzulassen.“

 

Nach dieser ausführlichen Diskussion lässt Vorsitzender Jansen über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.