Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 8, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt auf Grundlage des Integrierten Stadtent-wicklungskonzeptes die Festlegung eines Stadtumbaugebietes gemäß § 171b BauGB.


 

Auf Anregung von Mitglied Brouwers erklärt die Verwaltung, dass das Gebiet Löwenberger Straße in das Entwicklungskonzept aufgenommen werde.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Gerd-Wilhelm Bartels teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs  mit, dass auf der einen Seite das Versorgungszentrum festgelegt werde, bei dem von Mitglied Bartels angesprochenem Gebiet handelt es sich um ein städtebauliches Instrument aus dem BauGB.

Mitglied Bartels lehnt im Namen seiner Fraktion den vorliegenden Beschlussvorschlag ab.

 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

Mitglied Seyrek nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.