Sitzung: 23.11.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1268/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1.1 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Untersuchung aller Flächen in der
Innenstadt auf Einzelhandelseignung mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.1.2 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Zulassung eines
Lebensmittelvollsortimenters auf dem Steintor mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.1.3 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung der innenstadtnahen
Lebensmitteldiscounter mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.1.4 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Ausschluss eines
Lebensmittelvollsortimenters an der Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.1.5 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Konkurrenz der Investoren mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.1 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einengung der Entwicklungsmöglichkeiten
der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.2 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ansiedlung eines
Lebensmittelvollsortimenters in der Innenstadt mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2.3 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ansiedlung von Handel mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.4 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwicklung des Geländes
Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.5 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Qualifizierung von Nebenlagen in der
Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2.6 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Sortimentsliste mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.1 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur ZVB-Abgrenzung der Innenstadt mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.2 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Steuerung von Einzelhandel auf dem
Gelände Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.3 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Untersuchung von weiteren
innenstadtnahen Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.4 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Entwicklungsmöglichkeiten der
Nahversorgungsstandorte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.5 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung des Vollsortimenters Kaufland
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.6 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verlagerung des Kaufland-Marktes zum
Steintorgelände mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.7 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum perspektivischen
Nahversorgungsstandort an der Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.3.8 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einzelfallprüfung einer Ansiedlung
am perspektivischen Nahversorgungsstandort Kaserne mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.3.9 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Ergänzungsstandorten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.10 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Steuerung von Randsortimenten den
Ergänzungsstandorten gefolgt wird.
1.3.11 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Betriebserweiterungen in den
Ansiedlungsleitsätzen gefolgt wird.
1.3.12 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Bewertungs- und Prüfschema für
Nahversorgungsvorhaben mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1.1 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur kartografischen Darstellung der
zentralen Versorgungsbereiche gefolgt wird.
2.1.2 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Festlegung der Einschränkungen des
Standorts Wemmer&Janssen gefolgt wird.
2.1.3 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur faktischen Abgrenzung des ZVB
Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1.4 Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, dass die Anregung zur Gliederung des ZVB Innenstadt mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.1.5 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur planerischen Sicherung des
Nahversorgungsstandorts Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
2.2.1 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der IHK mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2.2 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Abwägung verschiedener
Entwicklungsszenarien gefolgt wird.
2.2.3 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einschränkung des Ergänzungsbereichs
Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2.4 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Standort ehemalige Kaserne mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2.5 Der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Nahversorgungsoptimierung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den durch das Büro
Stadt+Handel erstellten Entwurf zur „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
für die Stadt Emmerich am Rhein“ vom 07. November 2017 als städtebauliches
Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Mitglied Sigmund:
„Sehr geehrter Herr
Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Ich bitte um
Erstellung eines Wortprotokolls in der Niederschrift zum Beitrag der BGE. Die
BGE lehnt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (EHK) in der heute vom
Rat zu beschließenden Form ab. Wir beantragen gemäß der Geschäftsordnung die
namentliche Abstimmung zum TOP 8.
Bereits zur 3.
Sitzung des Arbeitskreises zur Aktualisierung des EHK (d.h. am 28.02.2017)
hatte die BGE kritisch angemerkt, dass die Konzentration der gutachterlichen
Untersuchung auf die Variante 3, Kaserne nicht ausreichend ist. Andere
Handlungsmöglichkeiten und Lösungen, die auch Chancen für eine nachhaltige
Stadtpolitik bieten und wirksame Impulse für die Innenstadt auslösen könnten,
würden so nicht mehr im Detail betrachtet.
Um das Projekt am
Neumarkt zu schützen, werden die brachliegenden Steintor- und Wemmer &J anssen-Flächen
im EHK bewusst und gewollt nicht derselben Risikoanalyse unterzogen wie die
Variante 3, Kaserne. Ein Supermarkt zusätzlich zum bereits genehmigten ALDI-Markt
an der Kaserne gibt nach unserem Verständnis keine nachhaltigen Impulse für die
Emmericher Innenstadt. Im Gegenteil, dieser zusätzliche Supermarkt an der
Kaserne wird der Innenstadt schaden.
Ein weiterer für
uns wichtiger Punkt ist, dass die angespannte Parkplatzsituation in der
Innenstadt weiter außen vor bleibt. Eine ganzheitliche Betrachtung dieser
bekannten Problematik um den Neumarkt wurde bei dieser EHK-Analyse bewusst
ausgeblendet und in das ISEK verwiesen, wo heute noch keine städtebauliche
Lösung in Sicht ist, sondern erst ein neues Gutachten beauftragt werden soll.
Ich komme später noch einmal darauf zurück.
Städtebauliche
Lösungen sollten nur dann nicht weiter untersucht und damit ausgeschlossen
werden, wenn sie abwegig sind. Das war bei der Variante 1, Steintor und der
Variante 2, Wemmer & Janssen von Anfang an keineswegs der Fall. Aktuelle
Überlegungen und Ideen von Investoren sowie das Plausibilitätsgutachten der GMA
vom 23.10.2017 belegen, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein mit diesem EHK
nicht nachhaltig und nicht zukunftsfähig aufstellt.
Sehr geehrte
Kolleginnen und Kollegen!
Auch Sie werden von
der Abteilung Immobilienentwicklung der Firma Kaufland inzwischen einen
persönlichen Brief mit Datum 20.11.2017 erhalten haben. Die Firma Kaufland
kritisiert dort zu Recht, dass die gutachterlichen Aussagen zur Abgrenzung des
zentralen Versorgungsbereichs im neuen EHK nicht ausgewogen sind.
Um beim
Steintorgelände richtig zu entscheiden und ein ganzheitliches Lagebild zu
haben, fehlt uns als BGE unverändert die absatzwirtschaftliche und
städtebauliche Auswirkungsanalyse in der Form, wie sie für das Kasernenareal
angestrengt wurde.
Die BGE hatte
bekanntermaßen mit Ratsantrag vom 21.03.2017 eine ergänzende Untersuchung vor
allem für das Steintorgelände beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch mit
Mehrheitsbeschluss von [21:10] Stimmen ohne inhaltliche Begründung seitens der
Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Der BGE konnte bis heute noch niemand von Seiten
der CDU und SPD zufriedenstellend und nachvollziehbar erklären, warum sie keine
zusätzliche Untersuchung des Steintorgeländes zugelassen haben. Aus Sicht der
BGE war das ein großer politischer Fehler.
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat nach der Sommerpause am 23.09.2017 die Offenlage des neuen
Einzelhandelskonzepts beschlossen. Die BGE forderte in dieser Ratssitzung
nochmals im Einzelhandelskonzept alle Flächen, die sich in der Innenstadt für
eine Einzelhandelsnutzung eignen, konzeptionell zu untersuchen. Auf das Steintorgelände, mit seiner städtebaulich
integrierten Lage, sollte nach dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger ein
moderner Lebensmittelvollsortimenter (wie KAUFLAND oder EDEKA) zugelassen
werden, um die Innenstadt nachhaltig zu stärken und wieder zu beleben.
Diesem Ansatz hatte
die Verwaltung jedoch unter Hinweis auf das Gutachten von Stadt & Handel
widersprochen, welches die Verwaltung nach unserer Bewertung essentiell
beeinflusst hat. Eindeutiges Beleg hierfür ist das vorherige Gutachten von
Stadt & Handel aus dem Jahr 2011 zur Bewertung des Steintorgeländes,
welches damals keine negativen Auswirkungen auf das Hauptgeschäftszentrum und
Nahversorgungsstrukturen feststellte.
Für die BGE ist das
neue EHK kein objektives Fachgutachten, sondern von fehlerhaften politischen
Vorfestlegungen zum Schutze des Neumarkts beeinflusst, die wir als BGE
weiterhin nicht mittragen können und wollen. Ich erinnere hierzu an das
Schreiben des Neumarkt-Investors an alle Ratsmitglieder vom 30.03.2017, wo er
seine Bedingungen beschrieben hat, zu denen er den Neumarkt bebauen will. Sie
sind mehrheitlich vor diesem Investor eingeknickt. Dasselbe passiert gerade mit
dem EHK und mit dem ISEK.
In der aktuellen
Version des EHK heißt es (neu eingefügt) zum Ausschluss des Steintorgeländes
auf Seite 60, ich zitiere: „Eine deutliche Mehrheit der Beteiligten sprach sich
für eine Entwicklung des Geländes als multifunktionaler Platz mit
Parkmöglichkeiten aus.“ Zitat Ende. Schnell wurde daraus in der öffentlichen
Wahrnehmung, dass die Mehrheit der Bürger dagegen sei, dass KAUFLAND auf dem
Steintorgelände einen modernen Supermarkt baut. Das stimmt aber so nicht. Ich
frage Sie, Herr Bürgermeister, was war genau die „deutliche Mehrheit der
Beteiligten“ bei der Öffentlichkeitsbeteiligung beim ISEK? Waren es 100 – 1.000
– 10.000 Beteiligte? Ich kenne diese Zahlen nicht oder Sie, liebe Kolleginnen
und Kollegen auch nicht.
Ich denke, Herr
Bürgermeister, die 147 Einwendungen, die Sie im Rahmen der Offenlage erhalten
haben sprechen eine ganz andere Sprache. Das aktuelle Ergebnis der
Plausibilitätsprüfung der GMA und die Stellungnahme der IHK geben den 147
Bürgerinnen und Bürgern Recht. Sie wollen das einfach ignorieren und melden
allenfalls Bauchschmerzen an?
Die proaktive
Sicherung des Standortes von Kaufland an der Normannstraße, um dort die
Modernisierung des Betriebs zu ermöglichen, ist allenfalls ein Treppenwitz.
Zur Erweiterung von
Discountern: Anders als die Emmericher Verwaltung es beurteilt hat, wäre die
Aufnahme der ALDI-Fläche an der Hafenstraße in den „Zentralen
Versorgungsbereich“ (ZVB) konsequent, da negative Auswirkungen auf die
Hauptlage nicht zu befürchten seien. So schreibt die Niederrheinische IHK in
ihrer Stellungnahme vom 18.10.2017. Wie die Rheinische Post am 06.11.2017 unter
der Schlagzeile „Der Super-Markt“ richtig schrieb, werden in anderen Städten
Fakten geschaffen, während in Emmerich die Erweiterung von Discountern streng
reglementiert wird. „In Kranenburg wird der ALDI-Markt etwa 500 Quadratmeter
Lagerfläche anbauen und die aktuell circa 1050 Quadratmeter große
Verkaufsfläche um circa 315 Quadratmeter vergrößern.“ So der Zeitungsbericht.
Die BGE hat
übrigens die Bezirksregierung zum EHK angeschrieben und am 17.10.2017 die
Antwort erhalten, dass es der Kommune freisteht, städtebauliche Zielvorstellungen
in eigener Planungshoheit zu entwickeln. Um es einfacher auszudrücken: Wo ein
Wille, da gibt es auch einen Weg bei der Erweiterung von Discountern. Was
machen wir aber im EHK? Wir bauen für eine solche Erweiterung zusätzliche
Hürden auf, während andere Kommunen die Stadt Emmerich am Rhein inzwischen,
vorsichtig ausgedrückt, belächeln.
Wir, als BGE wollen
nicht, dass sich die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Sie hier am Tisch
wissen alle, Steinstraße und Mennonitenstraße über Kleiner Löwe zur Kaßstraße
sind die hochproblematischen Lagen in der Innenstadt und nicht der Neumarkt.
Die Entwicklung des Steintorareals und des ehemaligen Wemmer-Janssen Geländes
für eine Einzelhandelsnutzung sind nach unserer Auffassung der Schlüssel zum
Erfolg. Damit kommen wir zu einem völlig anderen Ergebnis als die Verwaltung.
Investoren sollen sich in Emmerich am Rhein der Konkurrenz
am Markt stellen müssen. Es ist unsere
Stadt. Wir sollten sie nach unseren Vorstellungen entwickeln und nicht nach den
Vorstellungen eines einzelnen Investors.
Dem Ergebnis der
von uns beantragten namentlichen Abstimmung sehen wir heute mit großem
Interesse entgegen. Damit soll für jeden Bürger sichtbar sein, wer für die
Fortschreibung dieses Einzelhandelskonzepts und seine Folgen politisch
verantwortlich ist. Ich danke für Ihre Geduld.“
Mitglied Bartels sieht die Tagesordnungspunkte 8 und 6 in einem
ursächlichen Zusammenhang. Sein Redebeitrag beziehe sich somit auf beide
Tagesordnungspunkte.
Nach Auffassung seiner Fraktion seien beide Konzepte nicht umfassend und
nachhaltig für alle in Frage kommenden Bereiche überprüft worden und engten,
wie auch das Einzelhandelskonzept, den Einzelhandel und damit die gesamte Handelsentwicklung
der Stadt Emmerich unnötig ein.
Auch seien die Ideen, die in der
aktiven Bürgerbeteiligung in Form von
Ideenwerkstätten vorgebracht wurde, nicht hinreichend berücksichtigt worden.
Jetzt müsse, um die Fördergelder noch zu bekommen, dieser Beschluss zu
schnell gefasst werden, der nach Ansicht seiner Fraktion jedoch nicht
ausgereift sei. Daher stimme seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag
nicht zu.
Zu TOP 6 erklärt er für seine Fraktion ebenfalls die Ablehnung.
Mitglied Kaiser bezieht sich auf seine Aussage im Ausschuss für
Stadtentwicklung. Auch seine Fraktion lehne dieses Einzelhandelskonzept ab und
schließe sich den Aussagen von Mitglied Sigmund an.
Mitglied Schaffeld teilt mit, dass ihre Fraktion der vorliegenden
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zustimme. Das EHZ diene dem Schutz
der Innenstadt. Auch hänge die Entwicklung des Wemmer & Jansen-Geländes von
dem Einzelhandelskonzept ab. Bedauerlich sei jedoch, dass die Erweiterung des
Kaufland-Geländes nur in einem so geringen Umfang geschehen könne, wie es die
Bezirksregierung dargelegt habe.
Die CDU-Fraktion, so Mitglied Matthias Reintjes, stimme dem vorliegenden
Beschluss ebenfalls zu. Auch seine Fraktion habe dieses Konzept kontrovers diskutiert
und stimme nicht allen Ergebnissen zu,
von der Erweiterung des Kauland-Geländes habe auch seine Fraktion sich
mehr erhofft. Hier sei man an den landesplanerischen Vorgaben gescheitert, da
habe der Rat der Stadt wenige Einfluss. Kurz geht er auf die Beratungen in der
Vergangenheit ein und ist der Auffassung, dass nun ein Konzept, auch wenn nicht
die hundertprozentige Zustimmung von allen vorliege, beschlossen werden müsse.
Mitglied Meschkapowitz teilt für
seine Fraktion mit, dass auch seine Fraktion das Einzelhandelskonzept ablehne.
Sie können nicht nachvollziehen, warum man Investoren, die auch Kundenpotenzial
in die Stadt bringen, nicht den Zugang zu attraktiven Flächen ermögliche; hier
insbesondere das Steintorgelände.
Mitglied Kukulies ergänzt für seine Fraktion, dass sie nicht nur das
neue Einzelhandelskonzept ablehnen, sondern zudem den Antrag stellen, das alte
Einzelhandelskonzept auszusetzen.
Nun lässt der Vorsitzende über den Antrag auf namentliche Abstimmung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt gemäß § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse namentliche Abstimmung.
Stimmen dafür 29 Stimmen dagegen
0 Enthaltungen 0
Nun lässt der Vorsitzende über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen,
namentlich abstimmen.
Baars, Dieter |
Ja |
Bartels, Gerd, Wilhelm |
Nein |
Bartels, Jörn |
Nein |
Bongers, Sandra |
Ja |
Braun, Elisabeth |
Ja |
Brink ten, Johannes |
Ja |
Brouwer, Botho |
Ja |
Elbers, Markus |
Ja |
Gerritschen, Ludger |
Nein |
Jansen, Albert |
Ja |
Kaiser, Herbert |
Nein |
Klein, Holger |
Ja |
Kukulies, Christoph |
Nein |
Kulka, Irmgard |
Ja |
Langer, Hans-Guido |
Ja |
Lorenz, Marianne |
Ja |
Ludwig, Jan |
Ja |
Meschkapowitz, Thomas |
Nein |
Meyer, Markus |
Ja |
Reintjes, Gregor |
Nein |
Reintjes, Matthias |
Ja |
Schaffeld, Andrea |
Ja |
Seyrek, Sultan |
Ja |
Siebers, Sabine |
Nein |
Sigmund, Joachim |
Nein |
Stevens, Werner |
Nein |
Tepaß, Udo |
Nein |
Trüpschuch, Elke |
Ja |
Hinze, Peter |
Ja |
18 Stimmen dafür 11 Stimmen
dagegen 0 Enthaltungen