Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Untersuchung aller Flächen in der Innenstadt auf Einzelhandelseignung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Zulassung eines Lebensmittelvollsortimenters auf dem Steintor mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung der innenstadtnahen Lebensmitteldiscounter mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Ausschluss eines Lebensmittelvollsortimenters an der Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.1.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Konkurrenz der Investoren mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.2.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einengung der Entwicklungsmöglichkeiten der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.2.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters in der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Ansiedlung von Handel mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwicklung des Geländes Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Qualifizierung von Nebenlagen in der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2.6    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Sortimentsliste mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

1.3.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur ZVB-Abgrenzung der Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Steuerung von Einzelhandel auf dem Gelände Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Untersuchung von weiteren innenstadtnahen Flächen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Entwicklungsmöglichkeiten der Nahversorgungsstandorte mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Erweiterung des Vollsortimenters Kaufland mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.6    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verlagerung des Kaufland-Marktes zum Steintorgelände mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.7    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum perspektivischen Nahversorgungsstandort an der Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.8    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einzelfallprüfung einer Ansiedlung am perspektivischen Nahversorgungsstandort Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.9    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu den Ergänzungsstandorten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3.10 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Steuerung von Randsortimenten den Ergänzungsstandorten gefolgt wird.

 

1.3.11 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Betriebserweiterungen in den Ansiedlungsleitsätzen gefolgt wird.

 

1.3.12 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Bewertungs- und Prüfschema für Nahversorgungsvorhaben mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

2.1.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur kartografischen Darstellung der zentralen Versorgungsbereiche gefolgt wird. 

 

2.1.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Festlegung der Einschränkungen des Standorts Wemmer&Janssen gefolgt wird.

 

2.1.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur faktischen Abgrenzung des ZVB Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Gliederung des ZVB Innenstadt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur planerischen Sicherung des Nahversorgungsstandorts Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

2.2.1    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beteiligung der IHK mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2.2    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Abwägung verschiedener Entwicklungsszenarien gefolgt wird.

 

2.2.3    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Einschränkung des Ergänzungsbereichs Wemmer&Janssen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2.4    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Standort ehemalige Kaserne mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2.5    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Nahversorgungsoptimierung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den durch das Büro Stadt+Handel erstellten Entwurf zur „Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Emmerich am Rhein“ vom 07. November 2017 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 


Mitglied Sigmund:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich bitte um Erstellung eines Wortprotokolls in der Niederschrift zum Beitrag der BGE. Die BGE lehnt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts (EHK) in der heute vom Rat zu beschließenden Form ab. Wir beantragen gemäß der Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung zum TOP 8.

 

Bereits zur 3. Sitzung des Arbeitskreises zur Aktualisierung des EHK (d.h. am 28.02.2017) hatte die BGE kritisch angemerkt, dass die Konzentration der gutachterlichen Untersuchung auf die Variante 3, Kaserne nicht ausreichend ist. Andere Handlungsmöglichkeiten und Lösungen, die auch Chancen für eine nachhaltige Stadtpolitik bieten und wirksame Impulse für die Innenstadt auslösen könnten, würden so nicht mehr im Detail betrachtet.

 

Um das Projekt am Neumarkt zu schützen, werden die brachliegenden Steintor- und Wemmer &J anssen-Flächen im EHK bewusst und gewollt nicht derselben Risikoanalyse unterzogen wie die Variante 3, Kaserne. Ein Supermarkt zusätzlich zum bereits genehmigten ALDI-Markt an der Kaserne gibt nach unserem Verständnis keine nachhaltigen Impulse für die Emmericher Innenstadt. Im Gegenteil, dieser zusätzliche Supermarkt an der Kaserne wird der Innenstadt schaden.

 

Ein weiterer für uns wichtiger Punkt ist, dass die angespannte Parkplatzsituation in der Innenstadt weiter außen vor bleibt. Eine ganzheitliche Betrachtung dieser bekannten Problematik um den Neumarkt wurde bei dieser EHK-Analyse bewusst ausgeblendet und in das ISEK verwiesen, wo heute noch keine städtebauliche Lösung in Sicht ist, sondern erst ein neues Gutachten beauftragt werden soll. Ich komme später noch einmal darauf zurück.

 

Städtebauliche Lösungen sollten nur dann nicht weiter untersucht und damit ausgeschlossen werden, wenn sie abwegig sind. Das war bei der Variante 1, Steintor und der Variante 2, Wemmer & Janssen von Anfang an keineswegs der Fall. Aktuelle Überlegungen und Ideen von Investoren sowie das Plausibilitätsgutachten der GMA vom 23.10.2017 belegen, dass sich die Stadt Emmerich am Rhein mit diesem EHK nicht nachhaltig und nicht zukunftsfähig aufstellt.

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Auch Sie werden von der Abteilung Immobilienentwicklung der Firma Kaufland inzwischen einen persönlichen Brief mit Datum 20.11.2017 erhalten haben. Die Firma Kaufland kritisiert dort zu Recht, dass die gutachterlichen Aussagen zur Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs im neuen EHK nicht ausgewogen sind.

 

Um beim Steintorgelände richtig zu entscheiden und ein ganzheitliches Lagebild zu haben, fehlt uns als BGE unverändert die absatzwirtschaftliche und städtebauliche Auswirkungsanalyse in der Form, wie sie für das Kasernenareal angestrengt wurde.

 

Die BGE hatte bekanntermaßen mit Ratsantrag vom 21.03.2017 eine ergänzende Untersuchung vor allem für das Steintorgelände beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch mit Mehrheitsbeschluss von [21:10] Stimmen ohne inhaltliche Begründung seitens der Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Der BGE konnte bis heute noch niemand von Seiten der CDU und SPD zufriedenstellend und nachvollziehbar erklären, warum sie keine zusätzliche Untersuchung des Steintorgeländes zugelassen haben. Aus Sicht der BGE war das ein großer politischer Fehler.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat nach der Sommerpause am 23.09.2017 die Offenlage des neuen Einzelhandelskonzepts beschlossen. Die BGE forderte in dieser Ratssitzung nochmals im Einzelhandelskonzept alle Flächen, die sich in der Innenstadt für eine Einzelhandelsnutzung eignen, konzeptionell zu untersuchen. Auf das Steintorgelände, mit seiner städtebaulich integrierten Lage, sollte nach dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger ein moderner Lebensmittelvollsortimenter (wie KAUFLAND oder EDEKA) zugelassen werden, um die Innenstadt nachhaltig zu stärken und wieder zu beleben.

 

Diesem Ansatz hatte die Verwaltung jedoch unter Hinweis auf das Gutachten von Stadt & Handel widersprochen, welches die Verwaltung nach unserer Bewertung essentiell beeinflusst hat. Eindeutiges Beleg hierfür ist das vorherige Gutachten von Stadt & Handel aus dem Jahr 2011 zur Bewertung des Steintorgeländes, welches damals keine negativen Auswirkungen auf das Hauptgeschäftszentrum und Nahversorgungsstrukturen feststellte.

Für die BGE ist das neue EHK kein objektives Fachgutachten, sondern von fehlerhaften politischen Vorfestlegungen zum Schutze des Neumarkts beeinflusst, die wir als BGE weiterhin nicht mittragen können und wollen. Ich erinnere hierzu an das Schreiben des Neumarkt-Investors an alle Ratsmitglieder vom 30.03.2017, wo er seine Bedingungen beschrieben hat, zu denen er den Neumarkt bebauen will. Sie sind mehrheitlich vor diesem Investor eingeknickt. Dasselbe passiert gerade mit dem EHK und mit dem ISEK.

 

In der aktuellen Version des EHK heißt es (neu eingefügt) zum Ausschluss des Steintorgeländes auf Seite 60, ich zitiere: „Eine deutliche Mehrheit der Beteiligten sprach sich für eine Entwicklung des Geländes als multifunktionaler Platz mit Parkmöglichkeiten aus.“ Zitat Ende. Schnell wurde daraus in der öffentlichen Wahrnehmung, dass die Mehrheit der Bürger dagegen sei, dass KAUFLAND auf dem Steintorgelände einen modernen Supermarkt baut. Das stimmt aber so nicht. Ich frage Sie, Herr Bürgermeister, was war genau die „deutliche Mehrheit der Beteiligten“ bei der Öffentlichkeitsbeteiligung beim ISEK? Waren es 100 – 1.000 – 10.000 Beteiligte? Ich kenne diese Zahlen nicht oder Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen auch nicht.

 

Ich denke, Herr Bürgermeister, die 147 Einwendungen, die Sie im Rahmen der Offenlage erhalten haben sprechen eine ganz andere Sprache. Das aktuelle Ergebnis der Plausibilitätsprüfung der GMA und die Stellungnahme der IHK geben den 147 Bürgerinnen und Bürgern Recht. Sie wollen das einfach ignorieren und melden allenfalls Bauchschmerzen an?

 

Die proaktive Sicherung des Standortes von Kaufland an der Normannstraße, um dort die Modernisierung des Betriebs zu ermöglichen, ist allenfalls ein Treppenwitz.

 

Zur Erweiterung von Discountern: Anders als die Emmericher Verwaltung es beurteilt hat, wäre die Aufnahme der ALDI-Fläche an der Hafenstraße in den „Zentralen Versorgungsbereich“ (ZVB) konsequent, da negative Auswirkungen auf die Hauptlage nicht zu befürchten seien. So schreibt die Niederrheinische IHK in ihrer Stellungnahme vom 18.10.2017. Wie die Rheinische Post am 06.11.2017 unter der Schlagzeile „Der Super-Markt“ richtig schrieb, werden in anderen Städten Fakten geschaffen, während in Emmerich die Erweiterung von Discountern streng reglementiert wird. „In Kranenburg wird der ALDI-Markt etwa 500 Quadratmeter Lagerfläche anbauen und die aktuell circa 1050 Quadratmeter große Verkaufsfläche um circa 315 Quadratmeter vergrößern.“ So der Zeitungsbericht.

 

Die BGE hat übrigens die Bezirksregierung zum EHK angeschrieben und am 17.10.2017 die Antwort erhalten, dass es der Kommune freisteht, städtebauliche Zielvorstellungen in eigener Planungshoheit zu entwickeln. Um es einfacher auszudrücken: Wo ein Wille, da gibt es auch einen Weg bei der Erweiterung von Discountern. Was machen wir aber im EHK? Wir bauen für eine solche Erweiterung zusätzliche Hürden auf, während andere Kommunen die Stadt Emmerich am Rhein inzwischen, vorsichtig ausgedrückt,  belächeln.

 

Wir, als BGE wollen nicht, dass sich die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Sie hier am Tisch wissen alle, Steinstraße und Mennonitenstraße über Kleiner Löwe zur Kaßstraße sind die hochproblematischen Lagen in der Innenstadt und nicht der Neumarkt. Die Entwicklung des Steintorareals und des ehemaligen Wemmer-Janssen Geländes für eine Einzelhandelsnutzung sind nach unserer Auffassung der Schlüssel zum Erfolg. Damit kommen wir zu einem völlig anderen Ergebnis als die Verwaltung. Investoren sollen sich in Emmerich am Rhein der Konkurrenz am Markt stellen müssen. Es ist unsere Stadt. Wir sollten sie nach unseren Vorstellungen entwickeln und nicht nach den Vorstellungen eines einzelnen Investors.

Das heute vorgestellte Einzelhandelskonzept geht für uns - auch nach seinen letzten Nachbesserungen – weiterhin in die falsche Richtung. Lehnen Sie es heute ab! Wir als BGE tun es.

Dem Ergebnis der von uns beantragten namentlichen Abstimmung sehen wir heute mit großem Interesse entgegen. Damit soll für jeden Bürger sichtbar sein, wer für die Fortschreibung dieses Einzelhandelskonzepts und seine Folgen politisch verantwortlich ist. Ich danke für Ihre Geduld.“

 

Mitglied Bartels sieht die Tagesordnungspunkte 8 und 6 in einem ursächlichen Zusammenhang. Sein Redebeitrag beziehe sich somit auf beide Tagesordnungspunkte.

Nach Auffassung seiner Fraktion seien beide Konzepte nicht umfassend und nachhaltig für alle in Frage kommenden Bereiche überprüft worden und engten, wie auch das Einzelhandelskonzept, den Einzelhandel und damit die gesamte Handelsentwicklung der Stadt Emmerich unnötig ein.

 

Auch seien die Ideen,  die in der aktiven  Bürgerbeteiligung in Form von Ideenwerkstätten vorgebracht wurde, nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Jetzt müsse, um die Fördergelder noch zu bekommen, dieser Beschluss zu schnell gefasst werden, der nach Ansicht seiner Fraktion jedoch nicht ausgereift sei. Daher stimme seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zu.

Zu TOP 6 erklärt er für seine Fraktion ebenfalls die Ablehnung.

 

Mitglied Kaiser bezieht sich auf seine Aussage im Ausschuss für Stadtentwicklung. Auch seine Fraktion lehne dieses Einzelhandelskonzept ab und schließe sich den Aussagen von Mitglied Sigmund an.

 

Mitglied Schaffeld teilt mit, dass ihre Fraktion der vorliegenden Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zustimme. Das EHZ diene dem Schutz der Innenstadt. Auch hänge die Entwicklung des Wemmer & Jansen-Geländes von dem Einzelhandelskonzept ab. Bedauerlich sei jedoch, dass die Erweiterung des Kaufland-Geländes nur in einem so geringen Umfang geschehen könne, wie es die Bezirksregierung dargelegt habe.

 

Die CDU-Fraktion, so Mitglied Matthias Reintjes, stimme dem vorliegenden Beschluss ebenfalls zu. Auch seine Fraktion habe dieses Konzept kontrovers diskutiert und stimme nicht allen Ergebnissen zu,  von der Erweiterung des Kauland-Geländes habe auch seine Fraktion sich mehr erhofft. Hier sei man an den landesplanerischen Vorgaben gescheitert, da habe der Rat der Stadt wenige Einfluss. Kurz geht er auf die Beratungen in der Vergangenheit ein und ist der Auffassung, dass nun ein Konzept, auch wenn nicht die hundertprozentige Zustimmung von allen vorliege, beschlossen werden müsse.

 

Mitglied Meschkapowitz teilt  für seine Fraktion mit, dass auch seine Fraktion das Einzelhandelskonzept ablehne. Sie können nicht nachvollziehen, warum man Investoren, die auch Kundenpotenzial in die Stadt bringen, nicht den Zugang zu attraktiven Flächen ermögliche; hier insbesondere das Steintorgelände.

 

Mitglied Kukulies ergänzt für seine Fraktion, dass sie nicht nur das neue Einzelhandelskonzept ablehnen, sondern zudem den Antrag stellen, das alte Einzelhandelskonzept auszusetzen.

 

Nun lässt der Vorsitzende über den Antrag auf namentliche Abstimmung

 

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt gemäß § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse namentliche Abstimmung.

 

Stimmen dafür 29  Stimmen dagegen 0   Enthaltungen 0

 

Nun lässt der Vorsitzende über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, namentlich abstimmen.

 

Baars, Dieter

Ja

Bartels, Gerd, Wilhelm

Nein

Bartels, Jörn

Nein

Bongers, Sandra

Ja

Braun, Elisabeth

Ja

Brink ten, Johannes

Ja

Brouwer, Botho

Ja

Elbers, Markus

Ja

Gerritschen, Ludger

Nein

Jansen, Albert

Ja

Kaiser, Herbert

Nein

Klein, Holger

Ja

Kukulies, Christoph

Nein

Kulka, Irmgard

Ja

Langer, Hans-Guido

Ja

Lorenz, Marianne

Ja

Ludwig, Jan

Ja

Meschkapowitz, Thomas

Nein

Meyer, Markus

Ja

Reintjes, Gregor

Nein

Reintjes, Matthias

Ja

Schaffeld, Andrea

Ja

Seyrek, Sultan

Ja

Siebers, Sabine

Nein

Sigmund, Joachim

Nein

Stevens, Werner

Nein

Tepaß, Udo

Nein

Trüpschuch, Elke

Ja

Hinze, Peter

Ja

 

18 Stimmen dafür  11 Stimmen dagegen  0 Enthaltungen