Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Stellplatzsatzung mit besonderer Berücksichtigung der Innenstadt.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Brouwer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass man die Vorlage begrüßt. Er stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Leypoldt fragt an, ob man vom Gesetzgeber verpflichtet ist, eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten und ob ein Gutachten diesbezüglich erforderlich ist. Ein Antrag der BGE-Fraktion aus dem Jahre 2015 fordert eine Halbierung der Stellplatzablöse; dieser Antrag wurde nicht weiter verfolgt. In seiner Fraktion sind bereits mehrere Diskussionspunkte angestoßen worden; wie z. B. Investitionshemmnisse innerhalb der Wälle, da Neugründungen durch die Stellplatzablöse gehemmt werden oder Ablösung bei Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum. Seine Fraktion interessiert sich für die Höhe der Einnahmen der Stellplatzablösegebühren und deren Investition. Ferner wünscht man sich Informationen über die Zeitplanung der Erarbeitung der Stellplatzsatzung.

 

Herr Kemkes erklärt, dass die Erarbeitung einer Stellplatzsatzung eine große Bestandsaufnahme im Vorfeld erfordert. Das gesamte Stadtgebiet muss betrachtet werden; wo besteht konkreter Bedarf und wo weniger. Die Landesbauordnung sieht vor, dass die Stellplatzverpflichtungen im Namen der Regelung der Landesbauordnung entfallen. Bedeutet, dass wenn keine Satzung gemacht wird, es keine Stellplatzverpflichtung mehr gibt.

 

Vorsitzender Jansen lässt nunmehr über den Antrag von Mitglied Brouwer, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.