Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a.1)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes mit den Ausführungen der

Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.2)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Beeinträchtigung der Anlieger mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen

ist.

Zu I.a.3)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur alternativen

Schaffung von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.4)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Verkehrssicherheit mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.5)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Auflagen mit

den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.6)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Bau einer

Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu I.b)             Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Nutzung

von öffentlichen Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.a)                        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Hinweis zum Vorkommen

von Kampfmitteln mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum

Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Lage von

Leitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d)            Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Waldflächen

                        mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)           Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Entwässerung des Parkplatzes zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu IV.b.1)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zu

Nebenbestimmungen der Artenschutzprüfung mit den Ausführungen der

Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zur

Trinkwasserversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c)           Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zu Leitungen

                        im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.1)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Straßenverbreiterung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.2)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Lärmschutzwand mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.3)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu

Straßenbäumen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.4)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Grabenverrohrung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.5)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur

Verschiebung des Baufensters mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen

wurde.

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. EL 9/4 -Waldhotel- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB  zu den geänderten und ergänzten Teilen durchzuführen.

 


Vorsitzender Jansen teilt mit, dass er mit Herrn Geesthuizen einen Termin vor Ort für Samstag, 16.12.2017, 11.00 Uhr vereinbart hat. Die entsprechende Einladung folgt noch.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Ferner führt er erweiternd zu Vorlage aus, dass im Bebauungsplan noch Ergänzungen hinzugenommen werden, die die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe auf den Bestand festlegt. Der Entwurf wird entsprechend noch überarbeitet.

 

Die Mitglieder Brouwer und Baars stellen den Antrag, nach Vorlage mit den von Herrn Kemkes gemachten Ergänzungen zu beschließen.

 

Herr Kemkes teilt auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen mit, dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Die Planung für das Gebäude an sich wurde aber aufgrund der Nähe zur Kirche mit der Denkmalbehörde abgestimmt.