Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1283/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I.a.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Berücksichtigung des
Landschaftsschutzgebietes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Beeinträchtigung der Anlieger mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
Zu I.a.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur alternativen
Schaffung von Parkplätzen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Verkehrssicherheit mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.a.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Auflagen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
Zu I.a.6) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum Bau einer
Tiefgarage mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu I.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Nutzung
von öffentlichen Parkplätzen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu II.a) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, dass der Hinweis zum Vorkommen
von Kampfmitteln mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zum
Artenschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur Lage von
Leitungen mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
Zu II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu Waldflächen
mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Entwässerung des Parkplatzes zur Kenntnis
genommen wird.
Zu IV.b.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zu
Nebenbestimmungen der Artenschutzprüfung mit
den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.b.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zur
Trinkwasserversorgung mit den Ausführungen
der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zu Leitungen
im
Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.d.1) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Straßenverbreiterung mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.d.2) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Lärmschutzwand mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.d.3) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zu
Straßenbäumen mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.d.4) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Grabenverrohrung mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu IV.d.5) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung zur
Verschiebung des Baufensters mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. EL 9/4 -Waldhotel- als Offenlegungsentwurf und beauftragt
die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten und ergänzten Teilen
durchzuführen.
Vorsitzender Jansen teilt mit, dass er mit Herrn Geesthuizen einen Termin vor Ort für Samstag, 16.12.2017, 11.00 Uhr vereinbart hat. Die entsprechende Einladung folgt noch.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage. Ferner führt er erweiternd zu Vorlage aus, dass im Bebauungsplan noch Ergänzungen hinzugenommen werden, die die Begrenzung der maximalen Gebäudehöhe auf den Bestand festlegt. Der Entwurf wird entsprechend noch überarbeitet.
Die Mitglieder Brouwer und Baars stellen den Antrag, nach Vorlage mit den von Herrn Kemkes gemachten Ergänzungen zu beschließen.
Herr Kemkes teilt auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen mit, dass das Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht. Die Planung für das Gebäude an sich wurde aber aufgrund der Nähe zur Kirche mit der Denkmalbehörde abgestimmt.