Gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Aus-schüsse zur Feststellung vorgelegte Niederschrift wurde durch Herrn Rozendaal die Aussage der Vorsitzenden und TOP 6 insofern korrigiert, dass der Spendenbetrag der Sparkasse bisher 1.500,00 € und nicht 3.000,00 € betrug.