Sitzung: 14.12.2017 Jugendhilfeausschuss
Da Einwände gegen die gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegten Niederschrift nicht erhoben werden, wird diese vom Vorsitzenden und der Schriftführerin unterzeichnet.