Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Eigenanteil an dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ in Höhe von 10 % bei neu geschaffenen Betreuungsplätzen und in Höhe von 30 % bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen aus kommunalen Mitteln zu finanzieren. Sollten Mittel aus früheren Förderprogrammen noch abrufbar sein, gilt  die Übernahme des Eigenanteils aus kommunalen Mitteln ebenfalls für diese Maßnahmen.


 

Frau Bremer erläutert kurz die Verwaltungsvorlage.

 

Mitglied Weicht merkt an, es fehle eine Bedarfsplanung bis 2020, aus der z.B. erkennbar sei, wie viele fehlende Plätze es bei  U-3 und Ü-3-Plätzen gibt und ob bzw. welcher Sanierungsstau in den einzelnen Kitas besteht. Dies sei für eine evtl. Entscheidungsfindung darüber, ob z.B. ein Neubau, für den nur ein 10 %iger  Eigenanteil anfalle, zweckmäßiger sein könnte, als Sanierungsmaßnahmen.

Vorsitzender Ludwig weist vorab darauf hin, dass für die Beantragung der Fördermittel die kurze Frist 10.01.2018 besteht. Der Beschluss in heutiger Sitzung sei als Grundsatzbeschluss zu sehen, um die Verwaltung handlungsfähig zu machen

 

Mitglied Weicht macht deutlich, es gehe ihrer Fraktion darum, für  Beratungen und Entscheidungen in kommenden Jahren, einen Plan zu bekommen, der besagt, wo Bedarf besteht und wie sich dieser zusammensetzt.  

 

Die Frage von Mitglied Schaffeld, ob es so zu verstehen sei, dass von der Fördersumme in Höhe von  421.075 € max. 25 % für Erhaltung und Sanierung genutzt werden könne und somit  75 %  für Neubau genutzt werden müssen, wird verwaltungsseitig bejaht. Mitglied Schaffeld äußert die Meinung, dies sei für die Sanierungskosten in Emmericher Einrichtungen kein hoher Betrag und bittet um Auskunft, ob für den Bereich von Erhaltung und Sanierung bereits eine Prioritätenliste besteht.

 

Bürgermeister Hinze teilt dazu mit, es gebe Kindergärten, mit großem Investitionsstau, wie z.B. dem Kindergarten in Praest. Es werde überlegt, die durch das Investitionsprogramm evtl. bereitstehenden Mittel dem Kindergarten Praest für Sanierungsmaßnahmen zugutekommen zu lassen. Andererseits sei, was die Fördermittel für Neubau betreffe, die Situation, dass der Kindergarten auf dem  Kasernengelände gebaut wird, zu beachten.

 

Mitglied Frau Wehren äußert den Eindruck, dass es wohl nicht so sein werde, dass allen Kindergärten, die Sanierungsbedarf haben, die Möglichkeit geboten werde, Anträge auf Förderung aus diesen Mitteln stellen zu können. Sie verstehe die Erläuterungen so, dass die Fördermittel evtl. schon verplant seien.

 

Bürgermeister Hinze gibt zu bedenken, dass der 25 %-Anteil aus der Fördersumme nicht  hoch genug sei, um die evtl. Sanierungsbedarfe aller Kindergärten abzufragen und ggf. aus dieser Summe zu bezuschussen. Das Erfordernis für die Erstellung einer Prioritätenliste habe bisher nicht bestanden.

Vorrangig sei erst, den vorgesehenen Grundsatzbeschluss zu erwirken, um den Eigenanteil in den Haushalt einplanen zu  können. Zu beachten sei, dass die Prioritäten beim Neubau der Kita auf dem Kasernengelände und den Sanierungsmaßnahmen in der Kita Praest liegen. Die Entwicklung in den kommenden Wochen sei abzuwarten. Wenn es zu einer anderen Entscheidung komme, werde die Verwaltung auf die anderen Kindergärten zugegen, um  zu sehen, was gemacht werden könne.  

 

Frau Sluyter teilt ergänzend mit, dass die Förderrichtlinien besagen, dass Einrichtungen, die im Mietverhältnis stehen, bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht gefördert werden. Von daher erübrige es sich für Träger, die die Einrichtung gemietet haben, Mittel aus dieser Fördersumme zu beantragen. 

Grundsätzlich sei es gerade im Sanierungsbereich sehr kompliziert, gemäß der Förderrichtlinien Mittel abzurufen. Bei Einrichtungen, die im Eigentum des Trägers stehen, sei nachzuweisen, was in den vergangenen Jahren aus eigenen Mitteln saniert wurde, denn grundsätzlich seien dafür auch Betriebskostenpauschalen gezahlt worden. Durch die Richtlinien werde ganz klar vorgegeben, was aus diesen Mitteln gefördert werden dürfe.

 

Mitglied Weicht bittet um Auskunft über den generellen Verwaltungsablauf, wenn bei einem Kindergarten Bedarf für wichtige notwendige Maßnahmen besteht.

Bürgermeister Hinze erläutert, dass je nachdem, ob ein Eigentum –Pacht oder Mietverhältnis für die Einrichtung besteht, dies unterschiedlich gehandhabt werde. Zu klären sei, ob der Eigentümer oder Vermieter vorrangig vor der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel für die Sanierungsmaßnahme selber verantwortlich ist. Eine Übersicht über genaue Bedarfe gebe es derzeit nicht.   

Frau Sluyter ergänzt, dass in der Regel die Träger mit ihrem Bedarf auf die Stadt  zukommen. Hierzu wird auf die Sanierung der Heizungsanlage in der Kita St. Johannes und der Bodensanierung in der Kita Löwenzahn verwiesen.  

 

Mitglied Weicht betont nochmal die Wichtigkeit einer zeitnahen Bestandsaufnahme, die sie im Hinblick auf zukünftige Beratungen im Jugendhilfeausschuss über Sanierungsmaßnahmen u.ä. für  erforderlich halte. Dies ermögliche, einen rechtzeitigen Überblick über anstehende notwendige Kosten bei den einzelnen Kindertageseinrichtungen.

 

Bürgermeister Hinze weist darauf hin, dass dann auch für jeden Kindergarten einzeln von Seiten der Kommune erfragt werden müsse, ob Zuschussbedarfe für Sanierungsmaßnahmen bestehen. Wie dies umgesetzt werden könne, müsse intern überlegt werden.

 

Verwaltungsseitig gibt Frau Sluyter zu bedenken, dass durch eine Erhebung der Bedarfe Erwartungen auf  Seiten der Einrichtungen geschaffen werden. Sie weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass die Weitergabe von Bundes und –Landesmitteln an klare Vorgaben gebunden sei. Sollten den Trägern weitere Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, könnte dies nur aus zusätzlichen kommunalen Mitteln finanziert werden. Dementsprechend sollte zunächst klar sein, welche Mittel die Politik zur Verteilung zur Verfügung stellen möchte. 

 

Mitglied Schaffeld spricht sich im Sinne von Transparenz für alle Beteiligten ebenfalls dafür aus, eine Bestandsaufnahme zu machen, um einen Überblick über z.B. künftig notwendige Sanierungsmaßnahmen zu bekommen.

 

Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, lässt der  Vorsitzende gemäß Beschlussvorschlag abstimmen.