Sitzung: 23.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1352/2018
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das
Haushaltsjahr 2018 auf 2.867.606 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.525.564 Euro
fest.
Herr
Kemkes erläutert kurz die Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation (im
Ratsinformationssystem bei Top 5 angehängt).).
Im
Anschluss daran erfolgt auf Wunsch der BGE-Fraktion die seitenweise Beratung
des Haushaltes.
Mitglied
Sigmund teilt mit, dass zum Haushalt einige Anträge von der BGE-Fraktion
gestellt wurden; u. a. für die Senkung der Stellplatzablösegebühren in der
Emmericher Innenstadt und Elten. Er stellt die Frage, ob der Antrag im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen behandelt wird.
Herr
Kemkes erklärt, dass die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Stellplatzsatzung
aufgrund der bevorstehenden Änderung der Landesbauordnung beauftragt ist. In
einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde mitgeteilt, dass die
Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 einen entsprechenden Beschlussvorschlag
erarbeitet. Das eigentliche Thema ist, wie man mit den Stellplätzen als solches
umgeht und wie man mit dem Thema Stellplatzablöse umgeht. Erstmal muss geklärt
werden, ob es zukünftig weiterhin Stellplatzablöse geben wird und wenn ja, zu
welchen Kosten. Diese Angelegenheit muss sach- und fachgerecht erarbeitet
werden und benötigt eine Gesamtbetrachtung der Emmericher Innenstadt.
Mitglied
Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass die Thematik
Stellplatzablösegebühren losgelöst von einem Gesamtkonzept betrachtet werden
muss. Es sollte relativ schnell eine zielführende Wirtschaftsförderungsmaßnahme
für Emmerich vorangetrieben werden.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass man sich mit dem Thema Absenkung der
Stellplatzablösegebühren vor ca. 6-8 Jahren auseinandergesetzt hat. Die Höhe
einer Stellplatzablöse kann sich immer nur auf Grundlage des geltenden Rechts
(= momentan geltende Landesbauordnung) bewegen. Um rechtssichere Bescheide zu
erstellen, müssen entsprechende Grundrechnungen vorgenommen werden (Höhe der
durchschnittlichen Baulandpreise für einen Stellplatz, Höhe der
durchschnittlichen Erstellungspreise für den Bau eines Stellplatzes etc.).
Würde man eine Kürzung der Stellplatzablösegebühren herbeiführen muss der
Differenzbetrag von der Kommune getragen werden; hierfür müsste ein
entsprechender Haushaltsansatz eingeplant werden.
Auf
Nachfrage von Mitglied Sigmund teilt Herr Siebers mit, dass im Vorfeld nicht
bekannt ist, welche Baumaßnahme mit wie vielen Stellplätzen wann durchgeführt
wird, so dass wie im Jahre 2017 auch im Jahr 2018 kein Ertragsansatz vorgesehen
ist. Im Jahr 2016 wurde für 1 Stellplatz ein Ablösebetrag von 5.100 €
eingenommen.
Mitglied
Sigmund äußert, dass auch aus Sicht des Wirtschaftsförderers die
Stellplatzablösegebühr als Investitionshemmnis dargestellt wird. Die
Stellplatzsatzung der Stadt Rees aus dem Jahre 2015 ist in verschiedene
Gebietszonen unterteilt. Der höchste Betrag liegt bei 1.530 € in der
Gebietszone 1; für das restliche Stadtgebiet wird ein Betrag von 1.150 €
veranschlagt. Er bittet, diese Thematik – aufgrund des BGE-Antrages - im
Ausschuss für Stadtentwicklung zu beraten, um einen entsprechenden
Beschlussvorschlag zu erzielen.
Nunmehr
ruft Vorsitzender Jansen seitenweise den Haushalt auf.
S. 301, 11 – Personalaufwendungen (weitere
S. 308, 313, 315, 348, 351, 355, 361) –
Mitglied
Sigmund führt aus, dass die BGE-Fraktion die Stellenanteile zusammengezählt hat
und auf eine Summe von 19 Stellen kommt. Auf Seite 398 und 401 des
Stellenplanes(Beamte und tariflich Beschäftige) stehen in Summe 20,1
Stellenanteile. Er fragt die Verwaltung, woher die Differenz von 1,1
Stellenanteilen herrührt.
Vorsitzender
Jansen schlägt vor, die Klärung durch den Fachbereich 1 bis zur Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses herbeizuführen und entsprechend in der Sitzung zu
berichten.
S. 301, 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen –
Mitglied
Sigmund fragt, worin der Mehrbedarf von 100.000 € begründet ist.
Herr
Siebers erläutert, dass es sich hier um die Gesamtübersicht (Summierung der
Produkte des ganzen Fachbereiches 5) handelt. Die Aufwendungen ergeben sich aus
allen Teilbereichen als solches; in den jeweiligen Teilbereichen ist die
entsprechende Erläuterung gegeben.
S. 313, 1.100.10.01.01 – Bau- und
Grundstücksordnung – Stellenanteile –
Mitglied
Sigmund fragt, woher der Mehrdarf von 0,6 Stellenanteilen herrührt. Für welche
Aufgaben ist die Stelle, ist sie zeitweilig oder dauerhaft. Er vermisst auch
hier die entsprechende Begründung.
Vorsitzender
Jansen teilt mit, dass auch hier die Klärung durch den Fachbereich 1 bis zur
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt.
S. 317, Einplanungsantrag Netterdensche
Straße
Mitglied
Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man der Ansicht ist, dass die
Erneuerung der Straßen im Jahr 2020/2021 zu spät ist.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs teilt die Auffassung. Die Frage Radwegeschluss
Netterdensche Straße ist eine langwierige Angelegenheit. Nicht nur der
Förderantrag setzt dort zwingende Rahmenbedingungen. Auch muss beispielsweise
die Frage der Zugriffsmöglichkeit auf die Grundstücke geklärt werden; die
Verwaltung ist in dieser Angelegenheit tätig.
S. 318, 7.005062.700 – Umbau Parkplatz
Kleiner Wall –
7.005062.700 – Umbau Parkplatz Willikensoord –
Herr
Kemkes weist auf die Prioritätenliste zum Umbau der Parkplätze Kleiner Wall und
Willikensoord hin. Für 2017 war ein Planungskostenanteil bereits enthalten. Die
Verwaltung befindet sich in der Bearbeitung und in Kürze wird ein
Planungsauftrag vergeben. Die Planung wird also in 2018 durchgeführt um zum
Jahresende kann der Fachausschuss und HFA und Rat im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen für 2019 die entsprechende Entscheidung, wann und wie
der Ausbau erfolgen soll, treffen.
S. 318, 7.000060.700 – Neumarkt –
Mitglied
Sigmund führt aus, dass sich die Gesamtkosten auf 1,81 Mio. € und sich die
Kosten im jeweiligen Jahr auf 1,3 Mio. € belaufen. Woher kommt die Differenz
von 510.000 €.
Herr
Kemkes erläutert, dass die Gesamtprojektkosten die 1,81 Mio. € sind. In diesem
Jahr beginnt man mit dem Bauvorhaben, wo entsprechende Teilzahlungen zu leisten
sind. Die entsprechenden Mittel wurden auf 2 Jahre verteilt, da die Baumaßnahme
im Jahr 2019 abgeschlossen sein soll.
Mitglied
Sigmund gibt sich mit dieser Ausführung nicht zufrieden, und möchte wissen, wie
die Gesamtsumme zusammenkommt.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die konkrete Kostenaufstellung in
Zusammenhang mit der Planung des Neumarktes dargelegt wurde. Es wurde der
Bauablauf dargestellt und eine entsprechende Kostenstruktur wurde jeweils dort
hinterlegt. Für Planung und Ausführung sind Gesamtkosten in Höhe von 1,81 Mio.
€ veranschlagt. Von diesen Gesamtkosten werden im Jahr 2018 Mittel in Höhe von
1,3 Mio. € fällig werden. Es ist keine Aussage über die reinen Bau- und
Planungskosten getroffen.
Mitglied
Sigmund bittet für die BGE-Fraktion um eine detaillierte Aufstellung der Kosten
(Planungskosten, Ausführungskosten).
S. 320, 13 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen –
Mitglied
Sigmund fragt nach der Differenz von 40.000 €.
Herr
Siebers erklärt, dass es sich hierbei um erwartete Aufwendungen im Projekt
„Glasfaser“ handelt. Die Verwaltung beauftragte externe Mitarbeiter für die
Begleitung und Umsetzung des Projektes.
Mitglied
Sigmund bittet um entsprechende Erklärung im Haushaltsplanentwurf.
S. 322, 12 – Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen –
Mitglied
Sigmund fragt auch hier nach der Differenz von 40.000 €.
Herr
Siebers erklärt, dass es sich hier um den Finanzplan handelt und er das
Ergebnis des Haushalts wiederspiegelt.
Mitglied
Sigmund bittet auch hier um eine entsprechende Erklärung im
Haushaltsplanentwurf. Hierauf erwidert Herr Siebers, dass der Finanzplan nie
eine Erläuterung erfährt, es sei denn es sind zusätzliche Dinge, die nicht im
Ergebnisplan enthalten sind.
S. 330, 7000060 – Neumarkt –
Mitglied
Sigmund teilt mit, dass ein Ansatz von 1,3 Mio. gelistet ist und im VE 2018
510.000 € und für das Jahr 2019 nochmals 510.000 € gelistet sind. Es fehlen ca.
280.000 €.
Herr
Siebers erläutert, dass 1.810.000 € zur Ausgabe zur Verfügung stehen. Die
Verpflichtungsermächtigung ist nur ein rechtlicher Rahmen, um die Verpflichtungen
für das nächste Jahr und die Auszahlungen ein Jahr vorher schon einzugehen. In
diesem Jahr können bereits Mittel in Höhe von 510.000 € ausgegeben werden.
S. 333,7005003 – Blackweg –
Mitglied
Sigmund sieht den Ausbau des Blackweges als nicht so dringlich an. Seiner
Auffassung nach gibt es viele andere Straßen, die einen schlechten Zustand
haben und viel mehr durch die Emmericher Bürger genutzt werden.
S. 336, 7005015 – Radweg Netterdensche Str.
(L 90/Klein Netterden) –
S. 340, 7005038 – Netterdensche Str. T1 –
Radwegeerneuerung –
Mitglied
Gerritschen führt an, dass es sich zum einen um den Lückenschluss und zum
anderen um die Gesamtmaßnahme Netterdensche Straße handelt. Er versteht es so,
dass der Lückenschluss die Maßnahme an der Autobahn beinhaltet.
Herr
Siebers erklärt, dass es sich bei der 2. Maßnahme um die Maßnahme in der
Innenstadt (Bereich zwischen Reekscher Weg und Heilig-Geist-Kirche) handelt.
Herr Kemkes führt ergänzend aus, dass diesbezüglich ein Förderantrag gestellt
wurde. Sobald die Förderzusage vorliegt wird man mit der Maßnahme beginnen.
S. 341, 7005041 – Gehweg Lindenallee –
Mitglied
Gerritschen führt aus, dass nunmehr in 2018 nur noch ein Ansatz von 150.000 €
gegeben ist. Er fragt nach, ob man bei den KAG-Beiträgen somit auch eine
entsprechende Anpassung vornehmen muss.
Herr
Siebers erklärt, dass vormals in der Gesamtmaßnahme der Gehweg Lindenallee
und van-der-Renne-Allee geplant waren.
Nunmehr wird van-der-Renne-Allee nicht mehr realisiert und somit ist der
Gesamtaufwand niedriger geworden. Hinsichtlich der KAG-Beiträge wird eine
Überprüfung stattfinden.
Herr
Kemkes erklärt weiterhin, dass ein kompletter Ausbau der van-der-Renne-Allee
einen direkten Eingriff in den Wurzelbereich der Bäume mit teilweisem Verlust
der Bäume erfordert hätte. Man hat sich
rauf geeinigt, den Gehweg van-der-Renne-Alle mit Unterhaltungsmitteln so
beizuarbeiten, dass er als solcher wieder benutzbar ist.
S. 347, 7005066 – Germaniastraße –
S. 347, 7005067 – Hendriksstraße –
Mitglied
Sigmund bittet darum, den gesamten Bereich der Sanellasiedlung einschließlich
Jurgensstraße und van-den-Bergh-Straße in Augenschein zu nehmen. Sowohl die
Jurgensstraße als auch die van-den-Bergh-Straße befinden sich in keinem
besseren Zustand. Seiner Auffassung nach würde eine solche Gesamtmaßnahme auch
die Gesamtkosten senken.
S. 352
Mitglied
Gerritschen teilt mit, dass Waldflächen (Rubinien) gerodet und mit Buchen neubepflanzt
wurden. Die Buchen wurden in einem sehr engen Pflanzabstand wieder
aufgeforstet; es vermittelt den Eindruck einer Baumschule. Er stellt die Frage,
ob diese Flächen auch wie eine Baumschule genutzt werden können, so dass man
Wiederanpflanzungen von Bäumen an anderer Stelle aus dieser Baumschule nehmen
könnte.
Herr
Kemkes erklärt, dass dafür die Forstbeamtin Frau Dohmen zuständig ist, die die
Aufforstungsmaßnahmen betreibt. Die Verwaltung wird sich mit Frau Dohmen in
Verbindung setzen.
Mitglied
ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Zum
Abschluss des Haushaltes teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass noch
Anträge zu den Haushaltsplanberatungen eingegangen sind. Von der CDU-Fraktion
liegt ein Antrag für den Bebauungsplan Pionierübungsplatz vor. Dieser müsste im
Haushalt noch mit einem entsprechenden Haushaltsansatz versehen werden.
Ein
weiterer Antrag zur Prüfung der Öffnung der Kaßstraße liegt ebenfalls noch vor.
Im Rahmen des ISEK steht die Maßnahme „Kleiner Löwe“ für 2020 auf dem Plan. Die
Verwaltung würde diese Maßnahme im diesem Sinne entsprechend erweitern.
Mitglied
Mölder teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag zum Pionierübungsplatz erst in
gestriger Fraktionssitzung erhalten hat und noch keine Beratungsmöglichkeit
(Höhe Haushaltsansatz etc.) hatte. Er regt an, die Angelegenheit
Pionierübungsplatz in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen.
Seine Fraktion steht dem natürlich positiv gegenüber.
Mitglied
Brouwer kann sich der Verfahrensweise anschließen.
Herr
Siebers teilt mit, dass eine Vertagung in die Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 06.02.2018 möglich ist. Dort müsste der entsprechende
Haushaltsansatz genannt und entsprechend beschlossen werden.