Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Fachbereich 5 – Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2018 auf 2.867.606 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.525.564 Euro fest.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage anhand einer Power-Point-Präsentation (im Ratsinformationssystem bei Top 5 angehängt).).

 

Im Anschluss daran erfolgt auf Wunsch der BGE-Fraktion die seitenweise Beratung des Haushaltes.

Mitglied Sigmund teilt mit, dass zum Haushalt einige Anträge von der BGE-Fraktion gestellt wurden; u. a. für die Senkung der Stellplatzablösegebühren in der Emmericher Innenstadt und Elten. Er stellt die Frage, ob der Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt wird.

Herr Kemkes erklärt, dass die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Stellplatzsatzung aufgrund der bevorstehenden Änderung der Landesbauordnung beauftragt ist. In einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung im Laufe des Jahres 2018 einen entsprechenden Beschlussvorschlag erarbeitet. Das eigentliche Thema ist, wie man mit den Stellplätzen als solches umgeht und wie man mit dem Thema Stellplatzablöse umgeht. Erstmal muss geklärt werden, ob es zukünftig weiterhin Stellplatzablöse geben wird und wenn ja, zu welchen Kosten. Diese Angelegenheit muss sach- und fachgerecht erarbeitet werden und benötigt eine Gesamtbetrachtung der Emmericher Innenstadt.

Mitglied Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass die Thematik Stellplatzablösegebühren losgelöst von einem Gesamtkonzept betrachtet werden muss. Es sollte relativ schnell eine zielführende Wirtschaftsförderungsmaßnahme für Emmerich vorangetrieben werden.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass man sich mit dem Thema Absenkung der Stellplatzablösegebühren vor ca. 6-8 Jahren auseinandergesetzt hat. Die Höhe einer Stellplatzablöse kann sich immer nur auf Grundlage des geltenden Rechts (= momentan geltende Landesbauordnung) bewegen. Um rechtssichere Bescheide zu erstellen, müssen entsprechende Grundrechnungen vorgenommen werden (Höhe der durchschnittlichen Baulandpreise für einen Stellplatz, Höhe der durchschnittlichen Erstellungspreise für den Bau eines Stellplatzes etc.). Würde man eine Kürzung der Stellplatzablösegebühren herbeiführen muss der Differenzbetrag von der Kommune getragen werden; hierfür müsste ein entsprechender Haushaltsansatz eingeplant werden.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Sigmund teilt Herr Siebers mit, dass im Vorfeld nicht bekannt ist, welche Baumaßnahme mit wie vielen Stellplätzen wann durchgeführt wird, so dass wie im Jahre 2017 auch im Jahr 2018 kein Ertragsansatz vorgesehen ist. Im Jahr 2016 wurde für 1 Stellplatz ein Ablösebetrag von 5.100 € eingenommen.

Mitglied Sigmund äußert, dass auch aus Sicht des Wirtschaftsförderers die Stellplatzablösegebühr als Investitionshemmnis dargestellt wird. Die Stellplatzsatzung der Stadt Rees aus dem Jahre 2015 ist in verschiedene Gebietszonen unterteilt. Der höchste Betrag liegt bei 1.530 € in der Gebietszone 1; für das restliche Stadtgebiet wird ein Betrag von 1.150 € veranschlagt. Er bittet, diese Thematik – aufgrund des BGE-Antrages - im Ausschuss für Stadtentwicklung zu beraten, um einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu erzielen.

 

Nunmehr ruft Vorsitzender Jansen seitenweise den Haushalt auf.

 

S. 301, 11 – Personalaufwendungen (weitere S. 308, 313, 315, 348, 351, 355, 361) –

Mitglied Sigmund führt aus, dass die BGE-Fraktion die Stellenanteile zusammengezählt hat und auf eine Summe von 19 Stellen kommt. Auf Seite 398 und 401 des Stellenplanes(Beamte und tariflich Beschäftige) stehen in Summe 20,1 Stellenanteile. Er fragt die Verwaltung, woher die Differenz von 1,1 Stellenanteilen herrührt.

Vorsitzender Jansen schlägt vor, die Klärung durch den Fachbereich 1 bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses herbeizuführen und entsprechend in der Sitzung zu berichten.

 

S. 301, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –

Mitglied Sigmund fragt, worin der Mehrbedarf von 100.000 € begründet ist.

Herr Siebers erläutert, dass es sich hier um die Gesamtübersicht (Summierung der Produkte des ganzen Fachbereiches 5) handelt. Die Aufwendungen ergeben sich aus allen Teilbereichen als solches; in den jeweiligen Teilbereichen ist die entsprechende Erläuterung gegeben.

 

S. 313, 1.100.10.01.01 – Bau- und Grundstücksordnung – Stellenanteile –

Mitglied Sigmund fragt, woher der Mehrdarf von 0,6 Stellenanteilen herrührt. Für welche Aufgaben ist die Stelle, ist sie zeitweilig oder dauerhaft. Er vermisst auch hier die entsprechende Begründung.

Vorsitzender Jansen teilt mit, dass auch hier die Klärung durch den Fachbereich 1 bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgt.

 

 

 

S. 317, Einplanungsantrag Netterdensche Straße

Mitglied Sigmund teilt für die BGE-Fraktion mit, dass man der Ansicht ist, dass die Erneuerung der Straßen im Jahr 2020/2021 zu spät ist.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt die Auffassung. Die Frage Radwegeschluss Netterdensche Straße ist eine langwierige Angelegenheit. Nicht nur der Förderantrag setzt dort zwingende Rahmenbedingungen. Auch muss beispielsweise die Frage der Zugriffsmöglichkeit auf die Grundstücke geklärt werden; die Verwaltung ist in dieser Angelegenheit tätig.

 

S. 318, 7.005062.700 – Umbau Parkplatz Kleiner Wall –

            7.005062.700 – Umbau Parkplatz Willikensoord –

Herr Kemkes weist auf die Prioritätenliste zum Umbau der Parkplätze Kleiner Wall und Willikensoord hin. Für 2017 war ein Planungskostenanteil bereits enthalten. Die Verwaltung befindet sich in der Bearbeitung und in Kürze wird ein Planungsauftrag vergeben. Die Planung wird also in 2018 durchgeführt um zum Jahresende kann der Fachausschuss und HFA und Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2019 die entsprechende Entscheidung, wann und wie der Ausbau erfolgen soll, treffen.

 

S. 318, 7.000060.700 – Neumarkt –

Mitglied Sigmund führt aus, dass sich die Gesamtkosten auf 1,81 Mio. € und sich die Kosten im jeweiligen Jahr auf 1,3 Mio. € belaufen. Woher kommt die Differenz von 510.000 €.

Herr Kemkes erläutert, dass die Gesamtprojektkosten die 1,81 Mio. € sind. In diesem Jahr beginnt man mit dem Bauvorhaben, wo entsprechende Teilzahlungen zu leisten sind. Die entsprechenden Mittel wurden auf 2 Jahre verteilt, da die Baumaßnahme im Jahr 2019 abgeschlossen sein soll.

Mitglied Sigmund gibt sich mit dieser Ausführung nicht zufrieden, und möchte wissen, wie die Gesamtsumme zusammenkommt.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass die konkrete Kostenaufstellung in Zusammenhang mit der Planung des Neumarktes dargelegt wurde. Es wurde der Bauablauf dargestellt und eine entsprechende Kostenstruktur wurde jeweils dort hinterlegt. Für Planung und Ausführung sind Gesamtkosten in Höhe von 1,81 Mio. € veranschlagt. Von diesen Gesamtkosten werden im Jahr 2018 Mittel in Höhe von 1,3 Mio. € fällig werden. Es ist keine Aussage über die reinen Bau- und Planungskosten getroffen.

Mitglied Sigmund bittet für die BGE-Fraktion um eine detaillierte Aufstellung der Kosten (Planungskosten, Ausführungskosten).

 

S. 320, 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –

Mitglied Sigmund fragt nach der Differenz von 40.000 €.

Herr Siebers erklärt, dass es sich hierbei um erwartete Aufwendungen im Projekt „Glasfaser“ handelt. Die Verwaltung beauftragte externe Mitarbeiter für die Begleitung und Umsetzung des Projektes.

Mitglied Sigmund bittet um entsprechende Erklärung im Haushaltsplanentwurf.

 

S. 322, 12 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –

Mitglied Sigmund fragt auch hier nach der Differenz von 40.000 €.

Herr Siebers erklärt, dass es sich hier um den Finanzplan handelt und er das Ergebnis des Haushalts wiederspiegelt.

Mitglied Sigmund bittet auch hier um eine entsprechende Erklärung im Haushaltsplanentwurf. Hierauf erwidert Herr Siebers, dass der Finanzplan nie eine Erläuterung erfährt, es sei denn es sind zusätzliche Dinge, die nicht im Ergebnisplan enthalten sind.

 

S. 330, 7000060 – Neumarkt –

Mitglied Sigmund teilt mit, dass ein Ansatz von 1,3 Mio. gelistet ist und im VE 2018 510.000 € und für das Jahr 2019 nochmals 510.000 € gelistet sind. Es fehlen ca. 280.000 €.

Herr Siebers erläutert, dass 1.810.000 € zur Ausgabe zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungsermächtigung ist nur ein rechtlicher Rahmen, um die Verpflichtungen für das nächste Jahr und die Auszahlungen ein Jahr vorher schon einzugehen. In diesem Jahr können bereits Mittel in Höhe von 510.000 € ausgegeben werden.

 

S. 333,7005003 – Blackweg –

Mitglied Sigmund sieht den Ausbau des Blackweges als nicht so dringlich an. Seiner Auffassung nach gibt es viele andere Straßen, die einen schlechten Zustand haben und viel mehr durch die Emmericher Bürger genutzt werden.

 

S. 336, 7005015 – Radweg Netterdensche Str. (L 90/Klein Netterden) –

S. 340, 7005038 – Netterdensche Str. T1 – Radwegeerneuerung –

Mitglied Gerritschen führt an, dass es sich zum einen um den Lückenschluss und zum anderen um die Gesamtmaßnahme Netterdensche Straße handelt. Er versteht es so, dass der Lückenschluss die Maßnahme an der Autobahn beinhaltet.

Herr Siebers erklärt, dass es sich bei der 2. Maßnahme um die Maßnahme in der Innenstadt (Bereich zwischen Reekscher Weg und Heilig-Geist-Kirche) handelt. Herr Kemkes führt ergänzend aus, dass diesbezüglich ein Förderantrag gestellt wurde. Sobald die Förderzusage vorliegt wird man mit der Maßnahme beginnen.

 

S. 341, 7005041 – Gehweg Lindenallee –

Mitglied Gerritschen führt aus, dass nunmehr in 2018 nur noch ein Ansatz von 150.000 € gegeben ist. Er fragt nach, ob man bei den KAG-Beiträgen somit auch eine entsprechende Anpassung vornehmen muss.

Herr Siebers erklärt, dass vormals in der Gesamtmaßnahme der Gehweg Lindenallee und  van-der-Renne-Allee geplant waren. Nunmehr wird van-der-Renne-Allee nicht mehr realisiert und somit ist der Gesamtaufwand niedriger geworden. Hinsichtlich der KAG-Beiträge wird eine Überprüfung stattfinden.

Herr Kemkes erklärt weiterhin, dass ein kompletter Ausbau der van-der-Renne-Allee einen direkten Eingriff in den Wurzelbereich der Bäume mit teilweisem Verlust der Bäume erfordert hätte.  Man hat sich rauf geeinigt, den Gehweg van-der-Renne-Alle mit Unterhaltungsmitteln so beizuarbeiten, dass er als solcher wieder benutzbar ist.

 

S. 347, 7005066 – Germaniastraße –

S. 347, 7005067 – Hendriksstraße –

Mitglied Sigmund bittet darum, den gesamten Bereich der Sanellasiedlung einschließlich Jurgensstraße und van-den-Bergh-Straße in Augenschein zu nehmen. Sowohl die Jurgensstraße als auch die van-den-Bergh-Straße befinden sich in keinem besseren Zustand. Seiner Auffassung nach würde eine solche Gesamtmaßnahme auch die Gesamtkosten senken.

 

S. 352

Mitglied Gerritschen teilt mit, dass Waldflächen (Rubinien) gerodet und mit Buchen neubepflanzt wurden. Die Buchen wurden in einem sehr engen Pflanzabstand wieder aufgeforstet; es vermittelt den Eindruck einer Baumschule. Er stellt die Frage, ob diese Flächen auch wie eine Baumschule genutzt werden können, so dass man Wiederanpflanzungen von Bäumen an anderer Stelle aus dieser Baumschule nehmen könnte.

Herr Kemkes erklärt, dass dafür die Forstbeamtin Frau Dohmen zuständig ist, die die Aufforstungsmaßnahmen betreibt. Die Verwaltung wird sich mit Frau Dohmen in Verbindung setzen.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Zum Abschluss des Haushaltes teilt Erster Beigeordneter Dr. Wachs mit, dass noch Anträge zu den Haushaltsplanberatungen eingegangen sind. Von der CDU-Fraktion liegt ein Antrag für den Bebauungsplan Pionierübungsplatz vor. Dieser müsste im Haushalt noch mit einem entsprechenden Haushaltsansatz versehen werden.

Ein weiterer Antrag zur Prüfung der Öffnung der Kaßstraße liegt ebenfalls noch vor. Im Rahmen des ISEK steht die Maßnahme „Kleiner Löwe“ für 2020 auf dem Plan. Die Verwaltung würde diese Maßnahme im diesem Sinne entsprechend erweitern.

 

Mitglied Mölder teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag zum Pionierübungsplatz erst in gestriger Fraktionssitzung erhalten hat und noch keine Beratungsmöglichkeit (Höhe Haushaltsansatz etc.) hatte. Er regt an, die Angelegenheit Pionierübungsplatz in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu vertagen. Seine Fraktion steht dem natürlich positiv gegenüber.

Mitglied Brouwer kann sich der Verfahrensweise anschließen.

 

Herr Siebers teilt mit, dass eine Vertagung in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.02.2018 möglich ist. Dort müsste der entsprechende Haushaltsansatz genannt und entsprechend beschlossen werden.