Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

Frau Niemeck erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 1) die Entwicklung der Kosten und   Fallzahlen sowie die unterschiedlichen Hilfearten im Bereich der Eingliederungshilfen. Die Kosten seien in den letzten Jahren stark angestiegen und dies werde sich voraussichtlich in den kommenden Jahren fortsetzen. Sie informiert kurz über den rechtlichen Hintergrund, insbesondere die Voraussetzungen nach 35a SGB VIII.   

 

Der Caritasverband als Träger der Hilfen sei gebeten worden, das Konzept unter Berücksichtigung des individuellen Anspruchs der Kinder, so zu überarbeiten, dass die Kosten möglichst nicht noch weiter ansteigen.

 

Frau Bauer erläutert, der Caritasverband habe in das überarbeitete Konzept folgende zusätzliche Angebote eingebunden, auch mit dem Ziel die Eltern mehr verantwortlich mit einzubeziehen.

- Es finden 3 verpflichtende Beratungstermine bei der Erziehungsberatungsstelle

  statt.

- Es wird eine aufsuchende Beratung zum Arbeitsplatz des Kindes angeboten.

- Die Erziehungsberatungsstelle bietet eine regelmäßige Elterngruppe an.

- Bei Bedarf werden insbesondere für  Kinder mit ADS und ADHS Kurse für das

  “Marburger Konzentrationstraining“ angeboten.

- Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an andere Beratungsstellen (z.B. Schuldner-

  beratung, Suchtberatung).

- Ein weiteres Angebot stellt eine Trennungs- und Scheidungsgruppe für Kinder

  und Eltern dar.

Die Integrationshilfen sollen in der Regel nicht länger als 2 Jahre dauern.

 

Fragen aus dem Ausschuss zum Ablauf der Bearbeitung der Anträge auf Integrationshilfe werden verwaltungsseitig beantwortet.