Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt für das Jahr 2018 auf 

10.033.703 Euro und im Finanzhaushalt auf  10.046.035 Euro fest.

 


 

Zum TOP 4 ist der Vertreter der Firma Mona GmbH,  Herr Wünsch von der Heyden, noch nicht anwesend. Der TOP 5  Haushaltssatzung wird daher vorgezogen.

 

 

Frau Bremer stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2) das Budget 401 – Jugend allgemein und 402 – Jugendcafé am Brink vor.

 

Die Kosten für die einzelnen Produkte

-       - 06.01.01 - Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege

-       - 06.02.01 - Kinder- und Jugendarbeit

-       - 06.03.01 - Ambulante und stationäre Hilfen

-       - 06.03.02 - Vormundschaftswesen

-       - 06.03.03 - Sonstige Hilfen für junge Menschen und Familien

werden dargestellt und erläutert. Insbesondere werden die Schwerpunktsetzungen im Planjahr 2018 bei den einzelnen Produkten benannt.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und ruft anschließend die einzelnen Seiten der Budgets mit der Bitte um Fragen oder Anregungen auf.

 

Seite 165    Kinder in Tageseinr. und Tagespflege

Auf Bitte von Mitglied Bongers sagt die Verwaltung zu, dem Ausschuss Informationen zu den Öffnungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen zukommen zu lassen.

 

Mitglied Schaffeld  bittet um Auskunft über die Bedingungen, nach denen über die Einrichtung einer Großtagespflegestelle entschieden wird. Verwaltungsseitig verweist Frau Bremer auf den Beschluss des Rates vom 23.05.2017 zum Neubau einer Kindertageseinrichtung -mit evtl. Großtagespflegestelle-  auf dem ehemaligen Kasernengelände. Bedingung sei hier der zukünftige Bedarf. Es liege auch eine Anfrage einer Privatperson vor, die eine Großtagespflegestelle einrichten möchte. Hierzu finden derzeit Gespräche im Rahmen der Prüfung statt. Entsprechende Richtlinien zu Großtagespflegestellen seien noch zu erstellen.

 

Seite 168    Kinder in Tageseinr. und Tagespflege

-             - Zuschüsse Tagespfl. + Kigä Ausbau Betreuung U3+Ü3

-              

Die Frage nach der hier erheblichen Kostensteigerung von 2017 zu 2018 erklärt Frau Sluyter mit den Zuweisungen, die für den investiven Bereich für die Errichtung einer Kita auf dem ehemaligen Kasernengelände sowie evtl. Sanierungsmittel kalkuliert wurden. Es handele sich um  geschätzte Kosten.

 

Mitglied Wehren weist darauf hin, dass bei Elternbeiträgen durch die in 2017 veränderte Beitragstabelle junge Familien in Emmerich um 50.000 € mehr belastet werden. Dies halte sie für nicht richtig, da es andererseits immer wieder darum gehe, junge Familien zu entlasten.

Außerdem sei für die Jahre 2019 – 2021 kein Anstieg der Elternbeiträge im Haushalt zu erkennen. Sie bittet daher um Auskunft, inwiefern die in der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen festgeschriebene jährliche prozentuale Steigerung berücksichtigt wurde.  

Die Mehreinnahmen ab 2018 erklärt Kämmerer Herr Siebers damit, dass durch die Anhebung der Freigrenzen die unteren Einkommensgruppen entlastet werden, andererseits aber in oberen Einkommensbereichen höhere Beiträge eingenommen werden. Die Mehrbelastung beschränke sich also lediglich auf Eltern in obersten Einkommensbereichen. 

Für  kommende  Kindergartenjahre sei die Ermittlung der Einnahmen nach Verteilung in die Einkommensgruppen generell nur durch Schätzung möglich.

 

-       - Ausgaben Betreuungsgruppen Flüchtlinge:
Mitglied Schaffeld erkundigt sich danach,  ob hier weiterhin  Landeszuweisungen bewilligt werden und ob die Ausgaben auf dem bisherigen Niveau bleiben. 

Frau Niemeck teilt mit, dass es auch für 2018 eine Förderung durch eine Landeszuweisung gibt, was jedoch bei Erstellung des Haushaltes für 2018 noch nicht bekannt gewesen sei. Zum Antrag der Stadt Emmerich für  2018 auf erneute Förderung für 4 Gruppen liege ein Bescheid über die Genehmigung der Landesmittel für die ersten 3 Monate vor.  Die Verwaltung hoffe, dass die Mittel auch ab April weiter bewilligt werden.

 

Seite 169    Kinder- und Jugendarbeit

Mitglied Schaffeld  bittet darum, unter den Schwerpunktsetzungen  „ggf.“ vor „Umsetzung der Ergebnisse des Partizipationsprojektes“ zu streichen.

Von Seiten der Verwaltung wird zugesagt, diese sprachliche Formulierung zu streichen. (bezieht sich ebenso auf die Formulierung unter den Schwerpunktsetzungen beim Jugendcafé am Brink  S. 183)

 

Seite 173    Ambulante und stationäre Hilfen

-    - Sachkonto 533210000 / Erziehung in einer Tagesgruppe:

Auf Nachfrage von Mitglied Wehren wird verwaltungsseitig erläutert, dass es seit ca. 3 Jahren eine Form von sozialer Gruppenarbeit an der Rheinschule gibt. Die Kosten hierfür seien unter diesem Sachkonto eingestellt, da dies analog einer Tagesgruppe zu sehen sei. Freiwillige Mittel seien bis 2018 bewilligt. Zur Fortführung des Projektes, das gut angenommen werde,  könne  noch nichts gesagt werden.  Voraussichtlich werde hierzu im Laufe des Jahres eine neue Verwaltungsvorlage für den JHA erstellt werden,  um bei Bedarf die Mittel auch für die Folgejahre bereitzustellen.

 

 

Seite 176    Ambulante und stationäre Hilfen

-       - Leistungsmengen

Mitglied Wehren stellt fest, dass hier bei rückläufigen Fallzahlen die Stellenanteile hoch gegangen sind. Frau Niemeck erläutert, dass sich die Fallzahlen nicht zwangsläufig auf die Stellenanteile auswirken. Unter diesem Produkt würden z.B. auch die Mitarbeiter Verwaltung und die Fachbereichsleitung geführt. Auch sei möglich, dass eine Verschiebung dadurch stattfinde, dass Mitarbeiter z.B. im Vorjahr unter einem anderen Produkt erfasst wurden.

 

Seite 180    Sonst. Hilfen junge Menschen u. Familien

-       -  Zielgruppe

Mitglied Schaffeld weist darauf hin, dass Freie Träger keine Zielgruppe der Hilfen seien und es Ihrer Meinung nach irreführend formuliert sei, diese in einem Satz aufzuführen. 

Die Verwaltung wird durch Einfügen eines Absatzes den Satz trennen. 

 

Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorliegen, lässt der Vorsitzende über den gemeinsamen Antrag abstimmen.