Sitzung: 11.01.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04 - 16 1349/2018
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt
für das Jahr 2018 auf
10.033.703 Euro und im Finanzhaushalt auf 10.046.035 Euro fest.
Zum TOP 4 ist der Vertreter der Firma Mona GmbH, Herr Wünsch von der Heyden, noch nicht anwesend. Der TOP 5 Haushaltssatzung wird daher vorgezogen.
Frau Bremer stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2) das Budget
401 – Jugend allgemein und 402 – Jugendcafé am Brink vor.
Die Kosten für die einzelnen Produkte
- - 06.01.01 - Kinder
in Tageseinrichtungen und Tagespflege
- - 06.02.01 - Kinder-
und Jugendarbeit
- - 06.03.01 -
Ambulante und stationäre Hilfen
- - 06.03.02 -
Vormundschaftswesen
- - 06.03.03 - Sonstige
Hilfen für junge Menschen und Familien
werden dargestellt und erläutert. Insbesondere werden die
Schwerpunktsetzungen im Planjahr 2018 bei den einzelnen Produkten benannt.
Der Vorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und ruft anschließend
die einzelnen Seiten der Budgets mit der Bitte um Fragen oder Anregungen auf.
Seite 165 –
Kinder in Tageseinr. und Tagespflege
Auf Bitte von Mitglied Bongers sagt die Verwaltung zu, dem Ausschuss
Informationen zu den Öffnungszeiten der einzelnen Kindertageseinrichtungen zukommen
zu lassen.
Mitglied Schaffeld bittet um
Auskunft über die Bedingungen, nach denen über die Einrichtung einer
Großtagespflegestelle entschieden wird. Verwaltungsseitig verweist Frau Bremer
auf den Beschluss des Rates vom 23.05.2017 zum Neubau einer
Kindertageseinrichtung -mit evtl. Großtagespflegestelle- auf dem ehemaligen Kasernengelände. Bedingung
sei hier der zukünftige Bedarf. Es liege auch eine Anfrage einer Privatperson
vor, die eine Großtagespflegestelle einrichten möchte. Hierzu finden derzeit
Gespräche im Rahmen der Prüfung statt. Entsprechende Richtlinien zu
Großtagespflegestellen seien noch zu erstellen.
Seite 168 – Kinder in Tageseinr. und Tagespflege
-
- Zuschüsse Tagespfl. + Kigä Ausbau Betreuung U3+Ü3
-
Die Frage nach der hier erheblichen Kostensteigerung von 2017 zu 2018
erklärt Frau Sluyter mit den Zuweisungen, die für den investiven Bereich für
die Errichtung einer Kita auf dem ehemaligen Kasernengelände sowie evtl.
Sanierungsmittel kalkuliert wurden. Es handele sich um geschätzte Kosten.
Mitglied Wehren weist darauf hin, dass bei Elternbeiträgen durch die in
2017 veränderte Beitragstabelle junge Familien in Emmerich um 50.000 € mehr
belastet werden. Dies halte sie für nicht richtig, da es andererseits immer
wieder darum gehe, junge Familien zu entlasten.
Außerdem sei für die Jahre 2019 – 2021 kein Anstieg der Elternbeiträge im
Haushalt zu erkennen. Sie bittet daher um Auskunft, inwiefern die in der
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen festgeschriebene jährliche prozentuale
Steigerung berücksichtigt wurde.
Die Mehreinnahmen ab 2018 erklärt Kämmerer Herr Siebers damit, dass durch
die Anhebung der Freigrenzen die unteren Einkommensgruppen entlastet werden,
andererseits aber in oberen Einkommensbereichen höhere Beiträge eingenommen
werden. Die Mehrbelastung beschränke sich also lediglich auf Eltern in obersten
Einkommensbereichen.
Für kommende Kindergartenjahre sei die Ermittlung der
Einnahmen nach Verteilung in die Einkommensgruppen generell nur durch Schätzung
möglich.
- - Ausgaben
Betreuungsgruppen Flüchtlinge:
Mitglied Schaffeld erkundigt sich danach,
ob hier weiterhin
Landeszuweisungen bewilligt werden und ob die Ausgaben auf dem
bisherigen Niveau bleiben.
Frau Niemeck teilt mit, dass es auch für 2018 eine Förderung durch eine
Landeszuweisung gibt, was jedoch bei Erstellung des Haushaltes für 2018 noch
nicht bekannt gewesen sei. Zum Antrag der Stadt Emmerich für 2018 auf erneute Förderung für 4 Gruppen
liege ein Bescheid über die Genehmigung der Landesmittel für die ersten 3
Monate vor. Die Verwaltung hoffe, dass
die Mittel auch ab April weiter bewilligt werden.
Seite 169 – Kinder- und Jugendarbeit
Mitglied Schaffeld bittet darum,
unter den Schwerpunktsetzungen „ggf.“
vor „Umsetzung der Ergebnisse des Partizipationsprojektes“ zu streichen.
Von Seiten der Verwaltung wird zugesagt, diese sprachliche Formulierung
zu streichen. (bezieht sich ebenso auf
die Formulierung unter den Schwerpunktsetzungen beim Jugendcafé am Brink S. 183)
Seite 173 – Ambulante und stationäre Hilfen
-
- Sachkonto 533210000 / Erziehung in einer
Tagesgruppe:
Auf Nachfrage von Mitglied Wehren wird verwaltungsseitig erläutert, dass
es seit ca. 3 Jahren eine Form von sozialer Gruppenarbeit an der Rheinschule
gibt. Die Kosten hierfür seien unter diesem Sachkonto eingestellt, da dies
analog einer Tagesgruppe zu sehen sei. Freiwillige Mittel seien bis 2018
bewilligt. Zur Fortführung des Projektes, das gut angenommen werde, könne
noch nichts gesagt werden. Voraussichtlich
werde hierzu im Laufe des Jahres eine neue Verwaltungsvorlage für den JHA
erstellt werden, um bei Bedarf die
Mittel auch für die Folgejahre bereitzustellen.
Seite 176 – Ambulante und stationäre Hilfen
-
- Leistungsmengen
Mitglied Wehren stellt fest, dass hier bei rückläufigen Fallzahlen die
Stellenanteile hoch gegangen sind. Frau Niemeck erläutert, dass sich die
Fallzahlen nicht zwangsläufig auf die Stellenanteile auswirken. Unter diesem
Produkt würden z.B. auch die Mitarbeiter Verwaltung und die Fachbereichsleitung
geführt. Auch sei möglich, dass eine Verschiebung dadurch stattfinde, dass
Mitarbeiter z.B. im Vorjahr unter einem anderen Produkt erfasst wurden.
Seite 180 – Sonst. Hilfen junge Menschen u. Familien
-
- Zielgruppe
Mitglied Schaffeld weist darauf hin, dass Freie Träger keine Zielgruppe
der Hilfen seien und es Ihrer Meinung nach irreführend formuliert sei, diese in
einem Satz aufzuführen.
Die Verwaltung wird durch Einfügen eines Absatzes den Satz trennen.
Nachdem keine weiteren Fragen mehr vorliegen, lässt der Vorsitzende über
den gemeinsamen Antrag abstimmen.