Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Die Haushaltssatzung 2018 – Budget 700 – wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.


Herr Walkowiak erläutert das Budget 700 anhand einer Powerpoint-Präsentation –  diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt - und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder. Auf die Frage von Frau Luitwieler, wer das Job-Coaching durchführt und was angeboten wird, antwortet Herr Walkowiak, dass dies durch das Jobcenter erfolgt, das diverse Maßnahmen wie z.B. Sprachlehrgänge anbietet. Hier bemängelt Frau Luitwieler, dass nach dem erfolgreichen Abschluss eines B 1-Kurses zu wenig Hilfe durch das Jobcenter an Flüchtlinge erfolge.

 

Mitglied Bartels scheinen die veranschlagten 2.000 € für die Rückführung von 24 Flüchtlingen deutlich zu gering angesetzt. Hier erwidert Herr Walkowiak, dass diese Kosten bisher immer von anderen Stellen übernommen wurden.

 

Mitglied Sigmund fragt nach, warum die Personalaufwendungen sowie die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Seite 245) deutlich höher liegen als in den Vorjahren. Personalaufstockungen im Unterhaltsheranziehungsbereich als auch in der SGB II-Leistungsgewährung gibt Herr Walkowiak hierfür als Gründe an.

 

Die Fragen von Herr Arntzen hinsichtlich der deutlich gestiegenen Personalaufwendungen (Seite 248) bei geringeren Stellenanteilen für 2018 (Seite 250) und von Mitglied Mölder nach dem deutlich gestiegenerem Leistungsvolumen von 2016 zu 2018 (Seite 250) sollen mit der Niederschrift beantwortet werden.

 

Anmerkung der Verwaltung
In der Vergangenheit waren die Stellen der zwei Sachbearbeiter "Asylbewerberangelegenheiten" auf mehrere Produkte aufgeteilt. Auf das o. g. Produkt entfielen bisher Anteile von 0,50 und 0,05 dieser beiden Stellen.

Beide Stellen wurden nun vollständig dem Produkt 1.100.05.03.01 (Leistungen AsylbLG), weshalb die Stellenanteile in 1.100.05.01.01 entfallen.

Aufgrund der Zuordnung der neu eingerichteten Stelle im Bereich "UVG/UH" zu den korrekten Produkten entfallen nun 10 % dieser Stelle auf das Produkt 1.100.05.01.01, wodurch sich eine Entwicklung der Stellenanteile von insgesamt  -0,45 Stellen ergibt. Die zusätzlichen Personalaufwendungen sind in erster Linie durch die vorübergehende "Doppelbesetzung" der Sachgebietsleitung "Soziale Hilfen" zu erklären. Die bisherige Stelleninhaberin ist in diesem Produkt noch bis einschließlich März 2018 eingeplant. Die Nachfolgerin ist bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt. Darüber hinaus ist auch wieder die Zuordnung der neu eingerichteten Stellung einer Stelle im Bereich UVG sowie der Höhergruppierung aufgrund Antragstellung im Rahmen der Überleitung in die neue Entgeltordnung des TVöD (Sachbearbeiter SGB XII).

 

Bei dem angesprochenen Leistungsvolumen handelt es sich um Aufwendungen der „Hilfe zur Pflege“. Diese werden durch die Einführung des Ersten Allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen (Inklusionsgesetz – ISG-NRW) zum 01.07.2016 durch den örtlichen Träger (Kreis Kleve) mit dem LVR abgerechnet. Der Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein wird hierdurch nicht tangiert. Es wurde versäumt, dass Leistungsvolumen anzupassen. Den Ausgaben in 2016 i.H.v. 109.000,00 € folgen Ausgaben in 2017 i.H.v. 90.000,00 €. Da der städtische HH durch diese Zahlen nicht berührt ist wird angeregt, zukünftig auf die Erhebung dieses Leistungsvolumens zu verzichten.

 

Mitglied Seyrek möchte wissen, ob es sich bei den Unterhaltsprüfungen, die von 189 im Jahre 2016 auf 900 im Jahre 2018 angestiegen sind, um einen Tippfehler handelt. Auch hier wird die Antwort zur Niederschrift zugesichert.

 

Anmerkung der Verwaltung

Aufgrund der Veränderungen in der Unterhaltsvorschussgewährung, die nicht mehr auf 72 Monate begrenzt ist, sondern nunmehr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich ist, muss mit einem deutlichen Anstieg an Fallzahlen gerechnet werden. Hieraus ergibt sich auch eine Steigerung bei dem Unterhaltsprüfungen.

 

 

Mitglied Sigmund bittet darum, für den gesamten Bereich die ausgewiesenen Stellenanteile zu überprüfen. Auch Mitglied Arntzen wundert sich, dass sich trotz steigender Fallzahlen die Stellenanteile verringern. Er möchte ferner wissen, wie sich die Zahl der Neufälle beim Unterhaltsvorschuss seit der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2017 darstellt und wie die Heranziehungsquoten aussehen. Außerdem möchte er wissen, wie die betroffenen Personen über die neue Gesetzesregelung im UVG informiert werden.

 

Hierzu führt Herr Walkowiak aus, dass es am 30. Juni 2017 200 Zahlfälle in der UV-Gewährung gab und dass diese zum 31. Dezember 2017 bei 366 lagen. 35 Anträge, bei denen von einer Bewilligung ausgegangen werden könne, seien noch in der Bearbeitung. Bei dem Personenkreis, der UV-Leistungen erhalte, handelt es sich en Gros um SGB II-Bezieher, die aufgefordert werden, diese vorrangigen Leistungen zu beantragen. Die übrigen wurden über Pressemitteilungen informiert.

 

An den Kosten für die UV-Gewährung  seien der Bund mit 40 %, das Land mit 12 % sowie die Stadt mit 48 % beteiligt. Zwischen 40.000 und 60.000 Euro werden an Unterhaltsbeiträgen von den Pflichtigen zurückgeführt.

 

Der längere Anspruch auf Gewährung von UV-Leistungen beantwortet auch die Frage von Mitglied Bartels nach dem eklatanten Anstieg bei den Transferauszahlungen (Seite 259).

 

Mitglied Weicht möchte wissen, ob eine Person für die Betreuung der Flüchtlinge ausreichend ist bei zuvor 4,1 Stellenanteilen. Dies wird von Herrn Walkowiak bejaht. Ist der Außendienstmitarbeiter verhindert, wird er von Innendienst-Kollegen vertreten.  Bürgermeister Hinze ergänzt, dass befristete Arbeitsverträge nicht verlängert worden sind und bei Bedarf kurzfristige Einstellungen erfolgen können.

 

Mitglied Sigmund schlägt vor, den Tagesordnungspunkt ohne Beschlussempfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zu leiten, da keine Klärung über die Stellenanteile herbeigeführt werden konnte. Mitglied Mölder beantragt, nach Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt auf 1.983.590,00 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.982.599,00 Euro fest.

 

Stimmen dafür 4     Stimmen dagegen 10      Enthaltungen 2

 

Nunmehr lässt die Vorsitzende über den Vorschlag von Herrn Sigmund abstimmen.