Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend den Ausführungen der Verwaltung nach Offenlage zu ändern und nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Entwurfsteilen abgegeben werden können.

 

 


Mitglied Mölder stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.