Frau Sluyter gibt bekannt, das 742.955 €  aus dem Kita-Rettungspaket vom Land bewilligt wurden. Aufgeteilt werde dieser Betrag anhand der Kindpauschalen, die zum 15.03.2017 gemeldet wurden, auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen. Die Mittel werden vollständig an die Kindertageseinrichtungen weitergeleitet.

Diese Fördermittel sollen u.a. für  zusätzliches Personal, höhere Betriebskosten und Sanierungsbedarf verwendet werden. Hinsichtlich der Mittel für Sanierungen stellt Frau Sluyter nochmal den Bezug zum TOP 6 her. Den Trägern sollte die Gelegenheit gegeben werden, den Einsatz dieser zusätzlichen Mittel zu überlegen.  Sollten sich danach noch zusätzliche finanzielle Bedarfe für Sanierungsmaßnahmen ergeben, können die Träger Anträge auf Förderung stellen. Von daher sollte überlegt werden, ob eine Bedarfsabfrage zum jetzigen Zeitpunkt empfehlenswert ist.