Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bereich Wollenweberstraße/Paaltjesstege/Neuer Steinweg/Oelstraße/Brink unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a BauGB einen Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 21/1 – Neuer Steinweg/Nordwest.

Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.