Sitzung: 23.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1341/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für den Bereich
Wollenweberstraße/Paaltjesstege/Neuer Steinweg/Oelstraße/Brink unter Anwendung der Bestimmungen des § 13a
BauGB einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung aufzustellen ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2
Abs. 4 BauGB.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 21/1 – Neuer Steinweg/Nordwest.
Das künftige Plangebiet ist in der Planunterlage mit einer
gestrichelten Linie gekennzeichnet (siehe Anlage 1).
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der Planungsabsichten in der Form der
einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Vorsitzender
Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu
beschließen, abstimmen.