Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich der Grundstücke Gemarkung Klein-Netterden, Flur 1, Flurstücke Gemarkung Klein-Netterden, Flur 1, Flurstücke 86, 162, 165, 167, 176, 194, 222, 223, 227 tlw., 233, 234, 249, 251, 252 und Flur 11, Flurstück 469, gelegen zwischen B 220, dem Netterdenschen Kanal und der ’s-Heerenberger Straße einen Bebauungsplan aufzustellen.

Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung N 1/1 -Gewerbegebiet Grenzübergang ’s-Heerenberg-. Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:

-          im Norden durch die südliche Grenze des Netterdenschen Kanals,

-          im Südosten durch die Westgrenze der B 220,

-          im Westen durch die Ostgrenze der ’s-Heerenberger Straße.

 

Die Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet.

 

Der am 02.03.2006 gefasste Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das gleiche Verfahrensgebiet wird durch diesen Beschluss ersetzt.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.