Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1345/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan für den
Bereich der Grundstücke Gemarkung Klein-Netterden, Flur 1, Flurstücke Gemarkung
Klein-Netterden, Flur 1, Flurstücke 86, 162, 165, 167, 176, 194, 222, 223, 227
tlw., 233, 234, 249, 251, 252 und Flur 11, Flurstück 469, gelegen zwischen B
220, dem Netterdenschen Kanal und der ’s-Heerenberger Straße einen
Bebauungsplan aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung N 1/1 -Gewerbegebiet
Grenzübergang ’s-Heerenberg-. Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:
-
im
Norden durch die südliche Grenze des Netterdenschen Kanals,
-
im
Südosten durch die Westgrenze der B 220,
-
im
Westen durch die Ostgrenze der ’s-Heerenberger Straße.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Der am 02.03.2006
gefasste Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für das gleiche
Verfahrensgebiet wird durch diesen Beschluss ersetzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des
vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung
nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren
durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Kukulies stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.