Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

 

Zu 2)

Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

 


Vorsitzender Jansen teilt mit, dass ein entsprechendes Schreiben vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband, Kreisbauernschaft Kleve, zum Verbot von Glyphosat und sonstigen Pflanzenschutzmitteln allen Ausschussmitgliedern und Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt wurde.

 

Mitglied Kaiser erläutert kurz die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Diskussion um das Glyphosat ist allen bekannt. Man weiß auch, dass gegen den Willen der Umweltministerin der Landwirtschaftsminister dem zugestimmt hat, Glyphosat für weitere 5 Jahre europaweit zuzulassen. Der Antrag zielt nicht darauf ab, alle Pestizide und Pflanzenschutzmittel zu verbieten, sondern es soll möglichst drauf verzichtet werden, um eine ökologische landwirtschaftliche Bearbeitung in Emmerich zu ermöglichen. In Emmerich soll das Glyphosat nicht mehr eingesetzt werden. In dem weiteren Antrag geht es darum, möglichst viele Angebote für Insekten zu schaffen. Auffällig ist seit Jahren, dass die Insekten drastisch zurückgehen. Er stimmt dem Verfahren zu, die Thematik in der Haushaltsplanberatung zu diskutieren und dann an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu verweisen.

 

Nunmehr meldet sich Mitglied Sloot zu Wort. Im Antrag der Grünen werden zusätzliche Haushaltsmittel für die Schaffung von charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitate für Insekten gefordert. Wenn man sich ausführlich mit der Thematik befasst, müsste auch die Sichtweise der Landwirtschaftskammer bekannt sein. Diese besagt, dass Landwirte verpflichtet sind, mindestens 5 % ihrer Ackerflächen und Grünlandflächen als ökologische Vorrangflächen bereitzustellen. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind ebenfalls Landschaftselemente eingebunden. Eine Zuwiderhandlung (Entfernen der Landschaftselemente) zieht u. a. eine hohe Bußgeldstrafe nach sich und noch anderes.  Das, was in dem Antrag gefordert wird, ist schon lange Wirklichkeit. Nunmehr geht sie auf die Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide ein. Jeder landwirtschaftliche Betriebe ist zertifiziert, es besteht eine Lebensmittelsicherheitskontrolle, es besteht ein Global Gab; alle diese Kontrollen umfassen das und werden von den Abnehmern veranlasst. Die Abnehmer der jeweiligen Landwirte verpflichten die Landwirte sehr genau mit den Vorgaben umzugehen. Ferner wird von Seiten der Kammer im Rahmen der EU-Agrarzahlungen eine Dokumentationspflicht (warum wird das Mittel angewendet, wann wurde das Mittel angewendet, von wem wurde das Mittel angewendet, welche Funktion hat das Mittel u. a.) vorgeschrieben. Im Jahr 2018 kommt eine neue Regelung für die ökologischen Vorrangflächen hinzu (betrifft den Acker, das Grünland, die Landschaftselemente und auch die eigentliche Hoffläche). In dieser Regelung steht dann z. B. Anlage einer Wildblumenweise, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Eingrünung der Hofstelle mit einheimischen Gehölzen, Nisthilfen u. a.

Hinsichtlich der zusätzlichen Haushaltsmittel ist im Budget beim Fachbereich 5 die Aussage gemacht, dass der Mehraufwand bei z. B. Neuausweisung von Bauflächen u. a. entsteht durch die gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechts und den damit einhergehenden Restriktionen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Flora- und Fauna-Habitatrichtlinie sowie den erhöhten Anforderungen im Bereich des Tierschutzes. Man sieht doch auch dadurch, dass entsprechend Rücksicht genommen wurde. Ferner gibt es im Haushalt die Position für einen Zuschuss in Höhe von 5.400 € an das Naturschutzzentrum in Bienen, einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € an den NABU. Sie für ihre Person sieht keinen Handlungsbedarf und kann dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Sie wäre dafür, den Antrag lediglich zur Kenntnis zu nehmen (keine Verweisung an einen anderen Ausschuss und keine Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln).

 

Mitglied Kukulies vermisst eine Kostenangabe seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die noch in den Haushalt zur Schaffung von charakteristischen Lebensraumstrukturen eingestellt werden sollte. Die Maßnahme selbst sieht er als sinnvoll an und seine Fraktion würde die Maßnahme unterstützen. Er stellt den Antrag, 10.000 € mit Sperrvermerk dafür einzustellen, unter der Prämisse, dass die Verwaltung bis zum nächsten ASE die nachfolgenden Fragen beantwortet:

·         Welche Möglichkeiten bestehen, Ausgleichsflächen mit insekten- und vogelfreundlichen Sträuchern und Hecken, Bäumen und Blumen zu bepflanzen und entsprechende Vorschläge vorzubereiten?

·         Welche Möglichkeiten im Umfeld von Regenrückhaltebecken bestehen, diese insekten- und vogelfreundlich zu gestalten und Vorschläge zu unterbreiten?

·         Welche Flächen sind in den Gemeinden eigen, um auf diesen wie in Ziffer 1 benannt ausgeführt zu verfahren?

·         Welche Fördermöglichkeiten aus Land- und Bundesmitteln bestehen bei der Umsetzung derartiger Maßnahmen und welche Kosten sind mit den jeweiligen Maßnahmen verbunden?

·         Welche Maßnahmen gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen können sinnvoll sein, unsere Vorgärten ökologisch und sinnvoll anzulegen?

Er stellt zum 1. Teil den Antrag, diesen Fragenkatalog zu beantworten.

Zum 2. Teil des Antrages merkt er an, dass er von der Verwaltung mehr Informationen erwartet hätte. Er weiß, dass nicht alle städtischen Flächen von den Kommunalbetrieben bewirtschaftet, sondern dass auch Flächen verpachtet sind. Es wäre wünschenswert gewesen, dass in der Vorlage die Flächen aufgeführt worden wären, die man möglicherweise schützen wollen und hätte einen Vorschlag der Verwaltung erwartet. Er ist verwundert darüber, dass die Ausschussmitglieder über ein Schreiben des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes über den Sachstand informiert wird. Die Kommunalbetriebe kann sicherlich für ihre bewirtschafteten Flächen die Entscheidung treffen.

Er bittet den Ausschussvorsitzenden darum, zukünftig die Vorlagen etwas sorgsamer vorbereiten zu lassen. Sollte die Aufarbeitung der Informationen länger dauern, so kann man das Thema auch in einer übernächsten Ausschusssitzung zur Beratung auf die Tagesordnung setzen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erwidert, dass die Vorlagen sachlich und fachlich erstellt werden; dies wird auch durch den enormen Umfang der Tagesordnung deutlich. Er empfindet die Äußerung zur Erstellung der Vorlagen seltsam und auch verwegen. Der Antrag ist mit Fristende eingereicht worden, um ihn an den entsprechenden Ausschuss zu verweisen.

 

Mitglied Bartels ist der Auffassung, dass die Aufgabe zur Information nicht alleine bei der Verwaltung liegt. Jeder Interessierte kann sich über das Internet entsprechend informieren.

Auf Wortäußerung von Mitglied Sloot reagiert er dahin gehend, dass wenn ein Verbot nicht verpflichtend ist es auch nicht umgesetzt wird. Er möchte keine Verbotspartei sein, aber speziell in diesen Dingen sollte die Umwelt entsprechend anders behandelt werden. Allgemein sollte man zu den natürlichen Wurzeln der Landwirtschaft zurückfinden – möglichst ohne Chemie. Das Problem wird jedoch sein, dass es nicht kurzfristig umsetzbar sein wird. Es muss jedoch einen politischen Willen geben. Und dieser könnte hier nunmehr angestoßen werden. Eine öffentliche Diskussion sollte stattfinden, sich mit sinnvollen Alternativen zu beschäftigen und nicht den kurz gedachten – möglicherweise einfacheren – Weg zu gehen. Es wird weder heute noch morgen einen Weg geben, der keine Nachteile mit sich bringt. Dass die Bienen für uns alle wichtig sind ist uns allen klar. Man sollte sich besser jetzt mit der Problematik beschäftigen und Lösungen finden. Er begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und findet eine Verweisung an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe sinnvoll.

 

Mitglied Mölder verspricht sich durch den 1. Teil des Antrages ein höheres Engagement bei der Stadt Emmerich am Rhein. Von daher würde seine Fraktion dafür plädieren, diese Thematik im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu diskutieren.  Der 2.Teil des Antrages wird von Seiten der SPD-Fraktion begrüßt und sollte sicherlich auch im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe diskutiert werden.

 

Mitglied Sigmund fehlen, um eine sach- und fachgerechte Entscheidung zu treffen, einige Informationen (Stellungnahme NABU, Stellungnahme KBE). Die BGE-Fraktion sieht keinen Handlungsdruck, zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung im Ausschuss für Stadtentwicklung zu treffen. Er empfiehlt, die beiden Anträge in den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe für eine Stellungnahme zu verweisen. Parallel sollten die Stellungnahmen der Naturschutzverbände eingeholt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung nochmals mit den Anträgen befassen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es sich bei den Anträgen um 2 verschiedene Bereiche handelt. Der erste Antrag (Einstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für Schaffung von charakteristischen Lebensraumstrukturen sowie Nisthabitate für Insekten) betrifft den Haushalt und ist somit nicht im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu behandeln, sondern müsste bei den Haushaltsplanberatungen entschieden werden. Für den 2. Antrag (Glyphosat) ist geplant, den an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu verweisen. Darauf kann sicherlich verzichtet werden. Die mögliche Anpassung der Pachtverträge kann nur für die Zukunft erfolgen; ein entsprechender Beschluss müsste über den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat erfolgen.

 

Mitglied ten Brink schlägt vor, das Thema Glyphosat im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu diskutieren. Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen muss genauso behandelt werden wie die von privaten landwirtschaftlichen Flächen. Durch die Kommunalbetriebe könnte evtl. festzustellen sein, ob mehr Flächen für Anlegung von Blumenwiesen etc. zur Verfügung gestellt werden können.

 

Mitglied Mölder stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, den 1. Punkt ebenfalls an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu verweisen und 5.000 € Haushaltsmittel für die Anlage von Blühstreifen-/Grünstreifenkonzept in den Haushalt einzustellen. Der 2. Punkt soll, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe behandelt werden.

 

Mitglied Sigmund meldet für die BGE-Fraktion Beratungsbedarf zum 2. Punkt mit.

 

Mitglied Kaiser macht als Antragsteller folgenden Vorschlag:

Da die BGE-Fraktion Beratungsbedarf angemeldet hat, sollten die Anträge in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt werden.

 

Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.