Sitzung: 23.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1384/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Zu 2)
Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorsitzender
Jansen teilt mit, dass ein entsprechendes Schreiben vom Rheinischen
Landwirtschafts-Verband, Kreisbauernschaft Kleve, zum Verbot von Glyphosat und
sonstigen Pflanzenschutzmitteln allen Ausschussmitgliedern und
Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt wurde.
Mitglied
Kaiser erläutert kurz die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die
Diskussion um das Glyphosat ist allen bekannt. Man weiß auch, dass gegen den
Willen der Umweltministerin der Landwirtschaftsminister dem zugestimmt hat,
Glyphosat für weitere 5 Jahre europaweit zuzulassen. Der Antrag zielt nicht
darauf ab, alle Pestizide und Pflanzenschutzmittel zu verbieten, sondern es
soll möglichst drauf verzichtet werden, um eine ökologische landwirtschaftliche
Bearbeitung in Emmerich zu ermöglichen. In Emmerich soll das Glyphosat nicht
mehr eingesetzt werden. In dem weiteren Antrag geht es darum, möglichst viele
Angebote für Insekten zu schaffen. Auffällig ist seit Jahren, dass die Insekten
drastisch zurückgehen. Er stimmt dem Verfahren zu, die Thematik in der
Haushaltsplanberatung zu diskutieren und dann an den Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu verweisen.
Nunmehr
meldet sich Mitglied Sloot zu Wort. Im Antrag der Grünen werden zusätzliche
Haushaltsmittel für die Schaffung von charakteristischen Lebensraumstrukturen
sowie Nisthabitate für Insekten gefordert. Wenn man sich ausführlich mit der
Thematik befasst, müsste auch die Sichtweise der Landwirtschaftskammer bekannt
sein. Diese besagt, dass Landwirte verpflichtet sind, mindestens 5 % ihrer
Ackerflächen und Grünlandflächen als ökologische Vorrangflächen
bereitzustellen. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik sind ebenfalls
Landschaftselemente eingebunden. Eine Zuwiderhandlung (Entfernen der
Landschaftselemente) zieht u. a. eine hohe Bußgeldstrafe nach sich und noch
anderes. Das, was in dem Antrag
gefordert wird, ist schon lange Wirklichkeit. Nunmehr geht sie auf die
Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat sowie weiterer Pestizide
ein. Jeder landwirtschaftliche Betriebe ist zertifiziert, es besteht eine
Lebensmittelsicherheitskontrolle, es besteht ein Global Gab; alle diese
Kontrollen umfassen das und werden von den Abnehmern veranlasst. Die Abnehmer
der jeweiligen Landwirte verpflichten die Landwirte sehr genau mit den Vorgaben
umzugehen. Ferner wird von Seiten der Kammer im Rahmen der EU-Agrarzahlungen
eine Dokumentationspflicht (warum wird das Mittel angewendet, wann wurde das
Mittel angewendet, von wem wurde das Mittel angewendet, welche Funktion hat das
Mittel u. a.) vorgeschrieben. Im Jahr 2018 kommt eine neue Regelung für die
ökologischen Vorrangflächen hinzu (betrifft den Acker, das Grünland, die
Landschaftselemente und auch die eigentliche Hoffläche). In dieser Regelung
steht dann z. B. Anlage einer Wildblumenweise, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung,
Eingrünung der Hofstelle mit einheimischen Gehölzen, Nisthilfen u. a.
Hinsichtlich
der zusätzlichen Haushaltsmittel ist im Budget beim Fachbereich 5 die Aussage
gemacht, dass der Mehraufwand bei z. B. Neuausweisung von Bauflächen u. a. entsteht
durch die gesetzlichen Neuerungen im Bereich des Umwelt- und Naturschutzrechts
und den damit einhergehenden Restriktionen des Natur- und Landschaftsschutzes
sowie der Flora- und Fauna-Habitatrichtlinie sowie den erhöhten Anforderungen
im Bereich des Tierschutzes. Man sieht doch auch dadurch, dass entsprechend
Rücksicht genommen wurde. Ferner gibt es im Haushalt die Position für einen
Zuschuss in Höhe von 5.400 € an das Naturschutzzentrum in Bienen, einen
Zuschuss in Höhe von 2.000 € an den NABU. Sie für ihre Person sieht keinen
Handlungsbedarf und kann dem Antrag der Grünen nicht zustimmen. Sie wäre dafür,
den Antrag lediglich zur Kenntnis zu nehmen (keine Verweisung an einen anderen
Ausschuss und keine Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln).
Mitglied
Kukulies vermisst eine Kostenangabe seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,
die noch in den Haushalt zur Schaffung von charakteristischen
Lebensraumstrukturen eingestellt werden sollte. Die Maßnahme selbst sieht er
als sinnvoll an und seine Fraktion würde die Maßnahme unterstützen. Er stellt
den Antrag, 10.000 € mit Sperrvermerk dafür einzustellen, unter der Prämisse,
dass die Verwaltung bis zum nächsten ASE die nachfolgenden Fragen beantwortet:
·
Welche
Möglichkeiten bestehen, Ausgleichsflächen mit insekten- und vogelfreundlichen
Sträuchern und Hecken, Bäumen und Blumen zu bepflanzen und entsprechende
Vorschläge vorzubereiten?
·
Welche
Möglichkeiten im Umfeld von Regenrückhaltebecken bestehen, diese insekten- und
vogelfreundlich zu gestalten und Vorschläge zu unterbreiten?
·
Welche
Flächen sind in den Gemeinden eigen, um auf diesen wie in Ziffer 1 benannt
ausgeführt zu verfahren?
·
Welche
Fördermöglichkeiten aus Land- und Bundesmitteln bestehen bei der Umsetzung
derartiger Maßnahmen und welche Kosten sind mit den jeweiligen Maßnahmen
verbunden?
·
Welche
Maßnahmen gemeinsam mit den Bürgern und Bürgerinnen können sinnvoll sein,
unsere Vorgärten ökologisch und sinnvoll anzulegen?
Er stellt zum 1.
Teil den Antrag, diesen Fragenkatalog zu beantworten.
Zum 2. Teil des
Antrages merkt er an, dass er von der Verwaltung mehr Informationen erwartet
hätte. Er weiß, dass nicht alle städtischen Flächen von den Kommunalbetrieben
bewirtschaftet, sondern dass auch Flächen verpachtet sind. Es wäre
wünschenswert gewesen, dass in der Vorlage die Flächen aufgeführt worden wären,
die man möglicherweise schützen wollen und hätte einen Vorschlag der Verwaltung
erwartet. Er ist verwundert darüber, dass die Ausschussmitglieder über ein
Schreiben des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes über den Sachstand
informiert wird. Die Kommunalbetriebe kann sicherlich für ihre bewirtschafteten
Flächen die Entscheidung treffen.
Er bittet den
Ausschussvorsitzenden darum, zukünftig die Vorlagen etwas sorgsamer vorbereiten
zu lassen. Sollte die Aufarbeitung der Informationen länger dauern, so kann man
das Thema auch in einer übernächsten Ausschusssitzung zur Beratung auf die
Tagesordnung setzen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erwidert, dass die Vorlagen sachlich und fachlich
erstellt werden; dies wird auch durch den enormen Umfang der Tagesordnung
deutlich. Er empfindet die Äußerung zur Erstellung der Vorlagen seltsam und
auch verwegen. Der Antrag ist mit Fristende eingereicht worden, um ihn an den
entsprechenden Ausschuss zu verweisen.
Mitglied Bartels
ist der Auffassung, dass die Aufgabe zur Information nicht alleine bei der
Verwaltung liegt. Jeder Interessierte kann sich über das Internet entsprechend
informieren.
Auf Wortäußerung
von Mitglied Sloot reagiert er dahin gehend, dass wenn ein Verbot nicht
verpflichtend ist es auch nicht umgesetzt wird. Er möchte keine Verbotspartei
sein, aber speziell in diesen Dingen sollte die Umwelt entsprechend anders
behandelt werden. Allgemein sollte man zu den natürlichen Wurzeln der
Landwirtschaft zurückfinden – möglichst ohne Chemie. Das Problem wird jedoch
sein, dass es nicht kurzfristig umsetzbar sein wird. Es muss jedoch einen
politischen Willen geben. Und dieser könnte hier nunmehr angestoßen werden.
Eine öffentliche Diskussion sollte stattfinden, sich mit sinnvollen
Alternativen zu beschäftigen und nicht den kurz gedachten – möglicherweise
einfacheren – Weg zu gehen. Es wird weder heute noch morgen einen Weg geben,
der keine Nachteile mit sich bringt. Dass die Bienen für uns alle wichtig sind
ist uns allen klar. Man sollte sich besser jetzt mit der Problematik
beschäftigen und Lösungen finden. Er begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen und findet eine Verweisung an den Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe sinnvoll.
Mitglied Mölder verspricht
sich durch den 1. Teil des Antrages ein höheres Engagement bei der Stadt
Emmerich am Rhein. Von daher würde seine Fraktion dafür plädieren, diese
Thematik im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu diskutieren. Der 2.Teil des Antrages wird von Seiten der
SPD-Fraktion begrüßt und sollte sicherlich auch im Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe diskutiert werden.
Mitglied Sigmund
fehlen, um eine sach- und fachgerechte Entscheidung zu treffen, einige
Informationen (Stellungnahme NABU, Stellungnahme KBE). Die BGE-Fraktion sieht
keinen Handlungsdruck, zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung im Ausschuss
für Stadtentwicklung zu treffen. Er empfiehlt, die beiden Anträge in den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe für eine Stellungnahme zu verweisen.
Parallel sollten die Stellungnahmen der Naturschutzverbände eingeholt werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollte sich der Ausschuss für Stadtentwicklung
nochmals mit den Anträgen befassen.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass es sich bei den Anträgen um 2
verschiedene Bereiche handelt. Der erste Antrag (Einstellung von zusätzlichen
Haushaltsmitteln für Schaffung von charakteristischen Lebensraumstrukturen
sowie Nisthabitate für Insekten) betrifft den Haushalt und ist somit nicht im
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu behandeln, sondern müsste bei den
Haushaltsplanberatungen entschieden werden. Für den 2. Antrag (Glyphosat) ist
geplant, den an den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu verweisen. Darauf
kann sicherlich verzichtet werden. Die mögliche Anpassung der Pachtverträge
kann nur für die Zukunft erfolgen; ein entsprechender Beschluss müsste über den
Haupt- und Finanzausschuss und den Rat erfolgen.
Mitglied ten Brink
schlägt vor, das Thema Glyphosat im Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu
diskutieren. Die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen muss genauso
behandelt werden wie die von privaten landwirtschaftlichen Flächen. Durch die
Kommunalbetriebe könnte evtl. festzustellen sein, ob mehr Flächen für Anlegung
von Blumenwiesen etc. zur Verfügung gestellt werden können.
Mitglied Mölder
stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, den 1. Punkt ebenfalls an den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe zu verweisen und 5.000 € Haushaltsmittel
für die Anlage von Blühstreifen-/Grünstreifenkonzept in den Haushalt
einzustellen. Der 2. Punkt soll, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, im
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe behandelt werden.
Mitglied Sigmund
meldet für die BGE-Fraktion Beratungsbedarf zum 2. Punkt mit.
Mitglied Kaiser
macht als Antragsteller folgenden Vorschlag:
Da die BGE-Fraktion
Beratungsbedarf angemeldet hat, sollten die Anträge in eine der nächsten
Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt werden.
Die
Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.