Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Aufgrund der ermittelten Klassenrichtzahl für die Stadt Emmerich am Rhein werden im Schuljahr 2018/2019 12 Eingangsklassen gebildet. Die Luitgardisschule Elten und die St.Georg-Schule Hüthum bilden jeweils eine Eingangsklasse, die Rheinschule und die Michaelschule bilden jeweils zwei Eingangsklassen, die Liebfrauenschule und die Leegmeerschule bilden je drei Eingangsklassen.

 

  1. Zur Erleichterung der Inklusion wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler (Klassenfrequenzrichtzahl) an der Rheinschule und der Leegmeerschule auf maximal 23 begrenzt. Die Klassenfrequenzrichtzahl für alle weiteren Grundschulen der Stadt wird auf 26 begrenzt.

 


Mitglied Schaffeld fragt an, ob Schülerinnen und Schüler direkt in den Primarbereich des Förderzentrums eingeschult werden können.

 

Beratendes Mitglied van Driel teilt mit, dass die Anträge für die Schulneulinge bis zum 29.01.2018 gestellt werden müssen. Bei Empfehlungen für das Förderzentrum steht eine Entscheidung noch aus.

(Anmerkung der Verwaltung: Nach Rücksprache mit dem Schulamt des Kreises Kleve: Anmeldeort ist in der Regel die Grundschule. In (vermeintlich) eindeutigen Fällen kann auch direkt an einer Förderschule die Anmeldung abgegeben werden.)

 

Mitglied Bongers erkundigt sich, ob in St. Georg eine Klasse mit 31 Schülern gebildet wird.

 

Herr Loock erklärt, dass für vier angemeldete Kinder AOSF-Verfahren laufen, wovon voraussichtlich zwei positiv abgeschlossen und einer Förderschule zugewiesen werden. Somit würde die maximale Klassenstärke von 29 Schülern eingehalten.

 

Mitglied Armasow fragt an, ob für die Leegmeerschule ebenfalls AOSF-Verfahren bekannt sind.

 

Mitglied Scherer teilt mit, dass 9 AOSF-Verfahren laufen, wovon zwei definitiv positiv beschieden werden. Weiter könne bisher keine Aussage getroffen werden.

 

Herr Loock stellt die Präsentation „Anmeldeverfahren an den Grundschulen“ vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Herr Loock ergänzt zur Präsentation, dass in St. Georg keine zweite Eingangsklasse gebildet werden kann, da die aus der Gesamtschülerzahl errechnete kommunale Klassenrichtzahl keine weiter Klasse zulässt.