Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a.1)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.2)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beeinträchtigung der Anlieger mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.3)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur alternativen Schaffung von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.4)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verkehrssicherheit mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.5)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Auflagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.6)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Bau einer Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.b)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Nutzung von öffentlichen Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Hinweis zum Vorkommen von Kampfmitteln mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lage von Leitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung des Parkplatzes zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu IV.b.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zu Nebenbestimmungen der Artenschutzprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Trinkwasserversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zu Leitungen im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Straßenverbreiterung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lärmschutzwand mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.3)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Straßenbäumen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.4)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Grabenverrohrung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.5)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verschiebung des Baufensters mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zu VI.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, beschließt, dass der Hinweis auf Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. EL 9/4 -Waldhotel- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Mitglied Kaiser fragt nach, ob es richtig sei, dass für das Waldhotel die Auflage gemacht wurde, nach 22.00 Uhr keine Gesellschaften mehr durchzuführen.

Herr Kemkes teilt mit, dass dies im Rahmen der Baugenehmigung festgelegt worden ist. Dies hat was mit dem Lärmschutz der Nachbarschaft zu tun. Man will verhindern, dass nachts Verkehre stattfinden.

 

Ergänzende Anmerkungen der Verwaltung:

Nach Sichtung der Bauantragsunterlagen stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

Dem Bauherrn sind die von ihm beantragten Betriebszeiten (7.00 Uhr bis 2.00 Uhr) genehmigt worden. Der Bauherr hat hierzu ein Sachverständigengutachten beigebracht, dass die durch den Hotelbetrieb hervorgerufenen Immissionen zur Tag- und Nachtzeit untersucht hat. Die vorgeschriebenen Immissionswerte werden bei ordnungsgemäßem Betrieb eingehalten. Sollte es dennoch im laufenden Betrieb zu Beschwerden über Lärm kommen, sieht die Baugenehmigung vor, die tatsächlichen Immissionen durch einen Sachverständigen durch Messung ermitteln zu lassen. Hierdurch wird die Einhaltung der Lärmrichtwerte sichergestellt sowie die Möglichkeit eingeräumt, im Falle einer nicht zu erwartenden Überschreitung weitere Maßnahmen zur Sicherstellung des Lärmschutzes zu ergreifen, ohne die Aufrechterhaltung des Hotelbetriebes zu gefährden.

 

Der stellv. Vorsitzende Baars lässt über den Antrag von Mitglied, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.