Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Neubau des Gesamtschulstandortes am Brink nach der in der Sitzung vorgestellten Variante 3-Plus umzusetzen.

 


 

Mitglied Sigmund teilt für seine Fraktion mit, dass sie einen wirtschaftlichen Neubau an einem anderen Standort bevorzugen würden. Diese Möglichkeit sei von der Verwaltung von Anfang an verworfen worden. Den Abriss des, seiner Meinung nach intakten Gebäudes am Brink, werde von seiner Fraktion abgelehnt.

 

Die Anregung von Mitglied ten Brink um Prüfung, ob das heutige JuCa abgerissen werden müsse, wird von der Verwaltung geprüft. Seiner Meinung nach könne es einer Weiterverwendung zugeführt werden.

 

Mitglied Bartels schließt sich der Auffassung der BGE-Fraktion an. Auch sehe seine Fraktion eher eine Weiterverwendung des Jugendcafes und nicht das Erfordernis das Gebäude abzureißen. Weiterhin kritisiert er, dass die Unterlagen für die gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und des Schulausschusses nachgereicht wurden und aufgrund der Dringlichkeit eine Rückverweisung an den Fachausschuss nicht mehr möglich war. Seiner Auffassung wurde diese Angelegenheit nicht ausreichend diskutiert.

 

Mitglied Reintjes erklärt, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimme. Die Präsentation, wie auch die Beratung in der gemeinsamen  Sitzung des ASE und des SchA wäre sehr ausführlich und schlüssig gewesen. . Nichtsdestotrotz bemängelt auch er die verspätete Zusendung der Unterlagen zu dieser Sitzung.

 

Mitglied Schaffeld erklärt für ihre Fraktion, dass sie dem Standort der Schule im Kernpunkt der Stadt positiv gegenüberstehen. Sie stimmen  dem vorliegenden Beschlussvorschlag zu und hoffen auf einen kurzfristigen Baubeginn.

 

Mitglied Ulrich gibt aufgrund der Ausführung von Mitglied Sigmund  zu bedenken, dass jetzt schon zwei Standorte vorhanden seien und mit einem Neubau an anderer Stelle seien es drei Standorte für die Gesamtschule. Die Bezirksregierung  würde eine Gesamtschule an drei Standorten niemals genehmigen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.