Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Prüfung zur Öffnung der Kaßstraße vom Kleinen Löwen bis zur Gaemsgasse in die weiteren Planungen zur Umgestaltung des kleinen Löwen einzubeziehen.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Leypoldt bedankt sich für die Verwaltungsvorlage. Für die Frage stellt sich allerdings die Frage, dass man nicht vor Ablauf der Zweckbindung der Fördermittel für die Kaßstraße in 2025 in die Planung für eine mögliche Verkehrsänderung geht. Gäbe es evtl. Möglichkeiten Gespräche bei der Förderstelle vor 2025 zu führen, um auf Grundlage des ISEK vorzeitig eine Kulanzregelung zur Befahrbarkeit der Kaßstraße herbeizuführen.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man bei vorzeitigem Beginn vor Ablauf der Mittelbindung die Fördermittel entsprechend zurückzahlen muss. Im Rahmen des ISEK wird die Verwaltung mit der Förderstelle noch viele Fragen erörtern müssen; zum gegebenen Zeitpunkt wird man auch in diesem Fall die Frage erörtern.

Mitglied Leypoldt versteht die Aussage so, dass die Verwaltung vor 2025 auf jeden Fall die Gespräche mit der Förderstelle führt, evtl. auch dahin gehend, dass mit einem vorzeitigen Umbau die Mittel nicht zurückgezahlt werden müssen. Seine Fraktion plädiert für einen vorzeitigen Umbau der Kaßstraße.

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass seines Wissens nach die Umgestaltung des Kleinen Löwen als Priorität 1 oder 2 aus dem ISEK heraus eingestuft ist. Dies bedeutet, dass man sich etwas zeitnah mit dem Thema beschäftigen wird. Sollte die Politik der Auffassung sein, einen entsprechenden Beschluss vor 2025 herbeizuführen unterliegt man noch den Restriktionen der Städtebauförderung. Ferner weist er darauf hin, dass die Verkehrsplanung für die Umgestaltung des Kleinen Löwen ebenfalls noch nicht ausgereift ist.

 

Mitglied Kukulies schließt sich der Meinung von Mitglied Leypoldt an. Er stellt an die Verwaltung die Frage, ab wann die Bindung der Fördermittel beginnt; beginnt die Frist mit Auszahlung der Mittel oder mit Baubeginn. Seine abschließende Frage geht dahin, ob die Fördermittel in Gänze oder anteilig zurückgezahlt werden müssen.

Der stellv. Vorsitzende Baars antwortet, dass die Frage bereits beantwortet wurde. Die Mittel müssen für die gesamte Fläche zurückgezahlt werden.

 

Der stellv. Vorsitzende Baars lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.