Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Rat beschließt, dass die Anregung auf Herausnahme der öffentlichen Parkplätze vor den Grundstücken Helenenbusch 4-8 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2       Der Rat beschließt, dass die Anregung auf Anpassung der Verkehrsflächenfestsetzung an die örtliche Nutzungssituation vor dem Grundstück Helenenbusch 8 mit der entsprechenden Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie im Bebauungsplanentwurf abgewogen ist.

 

1.3       Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen wertmindernde Auswirkungen auf das südöstlich an das Plangebiet angrenzende Nachbargrundstück infolge der Aufstellung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.4       Der Rat beschließt, dass die Anregungen, für das Gebiet WA 2 gestalterische Festsetzungen zur Anpassung der dort zulässigen Bebauung an das Erscheinungsbild der umgebenden Bestandsgebäude zu treffen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.5       Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung auf Verkehrsberuhigung im Bereich der Straße Helenenbusch unabhängig vom Bauleitplanverfahren durch verkehrsrechtliche Anordnung entsprochen wurde.

 

1.6       Der Rat beschließt, dass die Belange der Wasserschutzgebietsverordnung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.7       Der Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

1.8       Der Rat beschließt, den Bebauungsplanentwurf nach Offenlage entsprechend den Ausführungen der Verwaltung in Kap. 8.2 der Begründung zu ändern.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes E 2/2 -Helenenbusch- mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Mitglied Gerritschen stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.