Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1417/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Rat beschließt, dass die Anregung auf Herausnahme der öffentlichen Parkplätze
vor den Grundstücken Helenenbusch 4-8 mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung auf Anpassung der Verkehrsflächenfestsetzung
an die örtliche Nutzungssituation vor dem Grundstück Helenenbusch 8 mit der
entsprechenden Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie im Bebauungsplanentwurf
abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen wertmindernde Auswirkungen
auf das südöstlich an das Plangebiet angrenzende Nachbargrundstück infolge der
Aufstellung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.4 Der
Rat beschließt, dass die Anregungen, für das Gebiet WA 2 gestalterische
Festsetzungen zur Anpassung der dort zulässigen Bebauung an das
Erscheinungsbild der umgebenden Bestandsgebäude zu treffen, mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.5 Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Anregung auf Verkehrsberuhigung im Bereich der
Straße Helenenbusch unabhängig vom Bauleitplanverfahren durch
verkehrsrechtliche Anordnung entsprochen wurde.
1.6 Der
Rat beschließt, dass die Belange der Wasserschutzgebietsverordnung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.7 Der
Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.8 Der Rat beschließt, den
Bebauungsplanentwurf nach Offenlage entsprechend den Ausführungen der
Verwaltung in Kap. 8.2 der Begründung zu ändern.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes E 2/2 -Helenenbusch- mit Begründung
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Gerritschen stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.