Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat verabschiedet den ersten Medienentwicklungsplan für die Jahre 2018 bis 2021.

 


Vorsitzende Braun zitiert: „Schule als Non-Profit Unternehmen. Das heißt, jeder Stillstand ist gleichzusetzen mit Rückstand“. Bezogen auf die Stadt Emmerich am Rhein ist die Vermeidung des Rückstandes unter anderem die Weiterentwicklung im Bereich Digitalisierung am Schulstandort.

 

Bürgermeister Hinze leitet ein und erläutert, dass dieser TOP bereits auf der Agenda gestanden hat, jedoch der Medienentwicklungsplan (MEP) noch überarbeitet wurde.

 

Bürgermeister Hinze weist darauf hin, dass dem Ersteller des MEP ein Schreiben mit 149 Anmerkungen zu Stil und Form zugegangen ist. Die Behandlung dieses Werkes sollte jedoch inhaltlich erfolgen. Er stellt klar, dass es sich hierbei um eine Frechheit gegenüber der Verwaltung und explizit gegenüber dem Sachbearbeiter handelt und verbittet in Zukunft den direkten Kontakt zu den Sachbearbeitern.

Sollten Anregungen, Kritiken oder Gesprächsbedarf der Fraktionen vorliegen, könne gerne eine Anfrage an den Fachbereichsleiter oder an den Bürgermeister persönlich erfolgen. Eine direkte Anfrage an den Sachbearbeiter wird in Zukunft nicht mehr beantwortet werden.

 

Mitglied Schaffeld drückt ihren Dank auch im Namen der SPD Fraktion für die geleistete Arbeit aus. Der vorgelegte MEP gibt eine Struktur vor, welche die Fortschreibung auch in den nächsten Jahren möglich macht. Es werden Hardware-, pädagogische, Fortbildungs- und schulische Fragen behandelt. Sie lobt die tiefgehende Durchdringung der Materie.

 

Mitglied Bongers schließt sich Frau Schaffeld an und dankt für die geleistete Arbeit. Die Entwicklung in den nächsten Jahren wird dargestellt. Änderungen können aufgrund der Schnelllebigkeit der Technik nicht ausgeschlossen werden. Andere Kommunen sind in diesem Bereich deutlich schlechter aufgestellt.

 

Mitglied Leypoldt bedankt sich für den MEP. Das Controlling, die dynamische Gestaltung und zukunftsgerichtete Anpassung zur Vermeidung von Notlagen waren für die BGE besonders wichtige Aspekte im MEP.

 

Vertretendes Mitglied Wimmers stellt klar, dass der MEP eine Pionierarbeit darlegt, welche gut gelungen ist. Aus der vergangenen Schulleiterdienstbesprechung ging besonderes Lob für die Stadt Emmerich am Rhein hervor.

 

Mitglied Weicht fragt an, ob das Konzept noch vorgestellt wird.

 

Frau Braun erklärt, dass Herr Schmitz dieses noch präsentieren wird.

 

Mitglied Malischewski nimmt Stellung zu den Aussagen des Bürgermeisters. Er wird sich demnächst bzgl. Anfragen an die Fachbereichsleitung wenden oder das persönliche Gespräch mit dem Bürgermeister suchen.

Die Fraktion UWE verlangt den Zugang zur BASS, da sich der MEP in zwei Punkten auf die BASS bezieht. Des Weiteren fordert Mitglied Malischewski die Darstellungsmöglichkeit auf dem Beamer.

Mitglied Malischewski hält fest, dass die Entwicklung des MEP ca. 2 Jahre benötigt hat. Den Ausschussmitgliedern wurde dieser Plan eine Woche vor der Sitzung zugeleitet. Auffällig ist, dass die Endgeräte bewilligt werden sollen, jedoch der Breitbandausbau unbestimmt bleibt.

Mitglied Malischewski stellt den Vorschlag der Fraktion UWE vor. Die Anschaffung der Endgeräte soll nach dem MEP erfolgen, gleichauf sollen die Schulen budgetiert werden, um die Selbstverwaltung der Schulen zu unterstützen. Zudem wird um die Auskunft über anzuschaffende Laptops, Tablets, Rechner und der entsprechenden Nachhaltigkeit gebeten. Des Weiteren ist fraglich, ob Open Source Produkte eingesetzt werden können und warum die Schulleitungen die Logineo Plattform benennen, diese jedoch von dem Schulministerium unzugänglich gemacht wurde. Bzgl. der Fortbildungen bleibt fraglich, ob neben dem KRZN weitere Fortbildungsstätten ausgeschrieben werden.

 

Beratendes Mitglied Feldmann berichtet zum Netzwerk Logineo, dass die Auskunft des Mitgliedes Malischewski teilweise richtig ist. Die Schulen, welche zuvor bereits an das Netzwerk angeschlossen wurden, nutzen dieses. Die Gesamtschule hat das System bereits auf Logineo umgestellt. Nach und nach sollen alle Schulen folgen.

 

Herr Schmitz stellt die Präsentation zum MEP vor. [Anmerkung der Verwaltung: Diese Präsentation ist dem Ratsinformationssystem als PDF Dokument zu entnehmen]

 

Vorsitzende Braun bedankt sich für den Vortrag.

 

Mitglied Scherer dankt Herrn Schmitz für die gute Zusammenarbeit, besonders im Bereich der Pädagogik. Eine Budgetierung und Verantwortung, wie Herr Malischewski angefragt hat, sei jedoch bei Herrn Schmitz besser aufgehoben.

 

Mitglied Weicht drückt ebenfalls ihren Dank aus. Zudem Stellt Mitglied Weicht zwei Fragen:

  1. Wie erfolgt der Internetanschluss an der Rheinschule? Im MEP wird Kupferkabel erwähnt und das Konzept weist Glasfaser aus.
  2. Ist die Verbindungsgeschwindigkeit im Bereich der Luitgardisschule mit 781 Mbit richtig angegeben?

 

Herr Schmitz erklärt, dass bei der Rheinschule das Verwaltungsnetz über Glasfaser und das pädagogische Netz über den gängigen VDSL Anschluss angebunden ist. Bei der Luitgardisschule müsste es Kilobit heißen.

 

Mitglied Malischewski bittet im Hinblick auf die zuvor getätigten Anmerkungen um Erläuterung folgender Fragen:

  1. Ist Priorität 2 des MEP, mit der Internetverbindung, als nachgeordnet zu Priorität 1, mit der Ausstattung samt Endgeräten, zu betrachten?
  2. Kann ein Beispiel für die Ausstattung eines PC’s gegeben werden?
  3. Wie ist die Nachhaltigkeit der Anschaffungen zu betrachten?
  4. Können Open Source Produkte eingebunden werden?

 

Vorsitzende Braun teilt mit, dass die Antworten dem Protokoll beigefügt werden.

[Anmerkung der Verwaltung:

 

Zu 1.

Sowohl die Ausstattung mit Endgeräten wie der Aufbau von schnelleren Internetanbindungen sind der Priorität 1 zugeordnet (siehe MEP, Punkt 7.1).

 

Zu 2.

Grundsätzlich werden genaue Hardwarespezifikationen erst sehr zeitnah zur tatsächlichen Beschaffung festgelegt. Dies ist durch die schnellen Modellwechsel der Hersteller erforderlich. Beispielhaft hier eine mögliche Spezifikation eines PC.

 

BS:                              Windows 10 (64 Bit)

Prozessor:                  min. Intel i5 oder vergleichbar

Speicher:                    min. 8 GB RAM

Grafik:                         z.B. HD Chip Intel 630 oder vergleichbar

Massenspeicher:         min. 128 SSD 2,5 Zoll

Anschlüsse:                 USB 3.0, DisplayPort, RJ45, Kopfh.-, Mikroanschluss, Wireless-AC

Garantie:                     48 Monate (über KRZN), vor Ort Service, Next Day (über KRZN)

           

Zu. 3

Die Nachhaltigkeit leitet sich aus den Punkten 1.4 und 15.1 des Medienentwicklungsplans ab.

 

Zu 4.

Generell ja. Dies ist in der Vergangenheit auch erfolgt. Die Schulen haben sich aber gegen entsprechende Produkte ausgesprochen.  Gerade Lehrkräfte sind mit anderen Produkten vertraut (hier: Microsoft). Durch diese Entscheidung der Schulen entfällt hoher Fortbildungsaufwand und aufwendiger Support auf Seiten der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein.]

 

Mitglied Seyrek fragt an, ob die Glasfaseranbindung der Firma Deutsche Glasfaser aus dem Privatbereich genutzt werden kann.

 

Herr Schmitz teilt mit, dass sich diese Angebote lediglich auf Privathaushalte bezieht. Man sei jedoch im Gespräch, um alle Schulen an das Glasfasernetz anzuschließen. Das jetzige Problem ist jedoch, inwieweit man Investitionen und Verpflichtungen eingehen kann, ohne die Förderung zu verlieren. 

 

Mitglied Leypoldt fragt an, ob unter dem Punkt 11.5 Fördermittel des MEP der Aspekt Crowdfunding berücksichtigt wird.

 

Herr Schmitz erklärt, dass Crowdfunding bislang nicht angedacht ist.

 

Mitglied Schaffeld weist darauf hin, dass eine Maßnahme vor Bewilligung der Beihilfen der Landes- oder Bundesregierung förderschädlich ist. 

 

Mitglied Swhajor fragt an, ob die Möglichkeit eines Leasings von Geräten berücksichtigt wurde.

 

Herr Schmitz teilt mit, dass im Bereich von „Bring your own Device“ eine Methode im Rahmen von Leasing, Miete oder Anschaffung besprochen wird.

In den anderen Bereichen macht das Leasing keinen Sinn, da enorme Zinsbelastungen entstehen würden. Zudem sei man bei Anschaffungen an das KRZN gebunden. Diese erzielen bei Ausschreibungen in ihrem Zweckverband besonders gute Preise und können Garantien bieten, welche kein Anbieter einräumen würde.

 

Mitglied Schaffeld stellt den Antrag nach Beschlussvorschlag zu entscheiden.  

 

Vorsitzende Braun lässt über den Antrag abstimmen.