Sitzung: 14.03.2018 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04 - 16 1426/2018
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt
entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1),
gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3
KiBiz, die in der (Anlage 2) aufgelisteten Plätze in
Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und
Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das
Kindergartenjahr 2018/2019. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem.
§ 22 KiBiz.
Als Tischvorlagen werden der Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (Anlage 1)
sowie der Kindergartenbedarfsplan nach Gruppenformen und Betreuungsumfang – Kindergartenjahr
2018/2019 – einschließlich Pauschalmeldung Tagespflege – (Anlage 2)
nachgereicht.
Verwaltungsseitig erläutert Frau Sluyter die in der Vorlage aufgeführten
Veränderungen im Betreuungsangebot.
1. Die durch Wegfall der
Kita Gasthausstraße frei werdenden Kontingente bzw. Landeszuschüsse für
plus-Kita und Sprachförderung werden für das Kindergartenjahr 2018/19 nicht
anderweitig vergeben. Die
Auswahlkriterien stammen aus dem Kindergartenjahr 2014/2015 aufgrund
dieser Basis wurden die Kontingente für 5 Jahre den Kitas zugeteilt. Eine
Neuvergabe aufgrund der alten Kriterien wäre nicht gerecht. Für beide Zuschüsse ist eine Konzeption und
höherer Personaleinsatz erforderlich, der Aufwand für ein Kindergartenjahr wäre
hier nicht gerechtfertigt. Außerdem
steht eine grundsätzliche Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) u.a. mit neuen Finanzierungsregelungen an.
2. Die AWO-Kita am
Gesundheitspark geht zum 01.08.2018 mit einer Ü3 und einer U3 Gruppe an den
Start.
3. Die Kita St.Georg,
Hüthum wird ab 01.08.2018 ihr
Betreuungsangebot auf die Öffnungszeit von 45 Stunden wöchentlich erweitern.
4. Für die
Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch strebt die Verwaltung
eine Verlängerung um ein weiteres Kindergartenjahr an. Der Träger hat am
14.03.2018 mitgeteilt, dass er mit den Finanzierungsmodalitäten wie bisher zur
Fortführung der Gruppe bereit ist.
5. Zur Einrichtung der
geplanten Großtagespflege wird ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über
die Feststellung des Bedarfs benötigt, um
im Rahmen der Investitionskostenförderung einen Antrag beim
Landschaftsverband stellen zu können. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für
die Großtagespflege sowie Berechnungsmodalitäten für mögliche Zuschüsse müssen
noch erarbeitet werden.
Die gesetzliche Vorgabe des § 19 Abs. 3 KiBiz kann eingehalten werden.
Der Anstieg der 45-Stunden-Betreuung liegt mit 1,77 % unterhalb der Grenze für
eine Ausnahmegenehmigung (4%).
Den Kindergartenbedarfsplan 2018/2019
stellt Frau Sluyter anhand einer Präsentation vor.
Die Quote der Bedarfsdeckung beträgt demnach 96,14%. Die Anzahl der fehlenden
Plätze liege aktuell bei 33. Diese fehlenden Plätze können eventuell durch die
neue Kindertageseinrichtung der AWO aufgefangen werden.
Es wird die Verteilung der Plätze in den einzelnen Stadtbezirken
dargestellt. Zu den Plätzen in Elten
merkt Frau Sluyter an, das hier der Fehlbedarf und die weitere Entwicklung der
Kinderzahlen im Auge behalten werde müsse. Ggf. sei dieser Bezirk kurzfristig nochmal genauer zu
betrachten.
Der Fehlbedarf im Bereich Hüthum/Borghees werde möglicherweise durch den
neuen AWO Kindergarten aufgefangen. Die Deckung mit Ü-Plätzen sei dann gut.
Im Bereich U3-Betreuung einschließlich Tagespflege lässt der
Kindergartenbedarfsplan eine Bedarfsdeckung von 34,4 % erkennen. Die
Tagespflege werde steigend in Anspruch genommen.
Anhand der Darstellung der Betreuungsumfänge für U3- und Ü3-Kinder sei zu
erkennen, dass im Bereich U3 derzeit keine Kinder inklusiv betreut werden. Im
Bereich Ü3 seien es derzeit 8 % der Kinder (63 Kinder), die inklusiv betreut werden.
Die Darstellung mache auch deutlich, dass die 25-Stunden-Betreuung stark
rückläufig ist. Die Verwaltung stelle fest, dass die Entwicklung immer mehr zur
Ganztagsbetreuung gehe.
Weiterhin wird kurz die Entwicklung der Kita-Plätze bei steigender
U3-Betreuung dargestellt und ein Ausblick auf die Kinderzahlen in den Jahren
2017 – 2023 gegeben.
Mitglied Peil als Vertreterin für den Jugendamtselternbeirat merkt zur
Inanspruchnahme der 25-Stunden-Betreuung an, dass es ihrer Erfahrung nach so
sei, dass viele Eltern die
25-Stunden-Betreuung nur deshalb nicht buchen, weil sie davon ausgehen, dass
die Chance den gewünschten Platz zu erhalten, geringer ist als bei der
Anmeldung für 35 Stunden oder 45 Stunden.
Frau Sluyter erläutert dazu, dass dies verwaltungsseitig so nicht gesehen
werde. Grundsätzlich können die Eltern den Betreuungsumfang wählen, den sie wünschen
und 25-Stunden-Plätze stehen zur Verfügung. Insbesondere bei der Vergabe der
45-Stunden-Betreuung werde verwaltungsseitig auf den tatsächlichen Bedarf der
Eltern wegen Berufstätigkeit geachtet. Die Vergabe nur um schneller einen Platz
zu erhalten, sei daher eher unwahrscheinlich.
Mitglied Gertsen äußert seinen Eindruck, dass Kinder für U-3-Plätze
angemeldet werden, um einen Ü3 Platz sicher zu stellen und bittet um Auskunft
darüber, wie viele Ü3 Kinder derzeit wegen belegter Plätze abgewiesen werden
müssen.
Frau Sluyter erläutert, dass generell U3-Plätze, für die
Investitionsfördermittel in Anspruch genommen wurden, auch mit U3 Kindern
belegt werden müssen. Lange Wartelisten für Ü-3-Plätze gebe es derzeit nicht.
Es sei möglich, einige Kinder im Rahmen von Überbelegung aufzunehmen. Andere
Kinder können in einem anderen als dem Wunschkindergarten aufgenommen
werden.
Nachdem Frau Sluyter die Entwicklung der Kita-Plätze bei steigender
U3-Betreuung und einen Ausblick auf die Kinderzahlen 2017 – 2023 kurz erläutert
hat, stellt sie fest, dass mit der künftigen AWO-Kita incl. Großtagespflege die
Kapazitäten geschaffen werden, um
kurzfristig auf Bedarfe reagieren zu können.
Insgesamt könne festgestellt werden, dass die Stadt mit Kindergartenplätzen z.Zt. gut aufgestellt
ist.
Auf die Frage von Mitglied Gertsen nach einem evtl. „Plan B“ für den
Fall, dass die AWO-Kita nicht wie geplant an den Start gehen kann, erklärt Frau
Sluyter das es hierzu zwar Überlegungen gibt, durch den Investor aber die
Inbetriebnahme der Kita zum 01.08.2018 zugesichert wurde. Falls nicht,
werden Möglichkeiten geprüft auf andere Räumlichkeiten übergangsweise
auszuweichen. Auch die AWO habe versichert, dann eine Lösung finden zu können.
Bürgermeister Hinze ergänzt, dass ein regelmäßiger Austausch mit dem
Investor in Besprechungen stattfinde und von seiner zeitigen Mitteilung
ausgegangen werde, sollte der Termin 01.08.2018 nicht eingehalten werden
können. Kurzfristig zu reagieren sei daher möglich.
Frau Sluyter erläutert den Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (Pauschalmeldung)
Anlage 2 zu TOP 3. Hier insbesondere die Zusammenstellung der Gesamtkosten und
die Zahlen zum Antrag Landesförderung Tagespflege. Die Pauschalen Tagespflege
werden für Kinder gezahlt, die mehr als 15 Stunden in Betreuung sind und nicht
parallel in einer Kita betreut werden.
Der Vorsitzende lässt über den mehrstimmigen Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung
zu beschließen, abstimmen.