Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1), gemäß § 80 SGB VIII i. V. m. § 19 Abs. 3  KiBiz, die in der  (Anlage 2) aufgelisteten Plätze in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf gem. § 21 Abs. 1 KiBiz für das Kindergartenjahr 2018/2019. Entsprechendes gilt für die Kindertagespflege gem. § 22 KiBiz.


Als Tischvorlagen werden der Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (Anlage 1) sowie der Kindergartenbedarfsplan nach Gruppenformen und Betreuungsumfang – Kindergartenjahr 2018/2019 – einschließlich Pauschalmeldung Tagespflege – (Anlage 2) nachgereicht.

 

Verwaltungsseitig erläutert Frau Sluyter die in der Vorlage aufgeführten Veränderungen im Betreuungsangebot.

 

1.      Die durch Wegfall der Kita Gasthausstraße frei werdenden Kontingente bzw. Landeszuschüsse für plus-Kita und Sprachförderung werden für das Kindergartenjahr 2018/19 nicht anderweitig vergeben. Die  Auswahlkriterien stammen aus dem Kindergartenjahr 2014/2015 aufgrund dieser Basis wurden die Kontingente für 5 Jahre den Kitas zugeteilt. Eine Neuvergabe aufgrund der alten Kriterien wäre nicht gerecht.  Für beide Zuschüsse ist eine Konzeption und höherer Personaleinsatz erforderlich, der Aufwand für ein Kindergartenjahr wäre hier nicht gerechtfertigt.  Außerdem steht eine grundsätzliche Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) u.a.  mit neuen Finanzierungsregelungen an.

 

2.      Die AWO-Kita am Gesundheitspark geht zum 01.08.2018 mit einer Ü3 und einer U3 Gruppe an den Start.

 

3.      Die Kita St.Georg, Hüthum  wird ab 01.08.2018 ihr Betreuungsangebot auf die Öffnungszeit von 45 Stunden wöchentlich erweitern. 

 

4.      Für die Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung Polderbusch strebt die Verwaltung eine Verlängerung um ein weiteres Kindergartenjahr an. Der Träger hat am 14.03.2018 mitgeteilt, dass er mit den Finanzierungsmodalitäten wie bisher zur Fortführung der Gruppe bereit ist.

 

5.      Zur Einrichtung der geplanten Großtagespflege wird ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Feststellung des Bedarfs benötigt, um  im Rahmen der Investitionskostenförderung einen Antrag beim Landschaftsverband stellen zu können. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Großtagespflege sowie Berechnungsmodalitäten für mögliche Zuschüsse müssen noch erarbeitet werden.

 

Die gesetzliche Vorgabe des § 19 Abs. 3 KiBiz kann eingehalten werden. Der Anstieg der 45-Stunden-Betreuung liegt mit 1,77 % unterhalb der Grenze für eine Ausnahmegenehmigung (4%).

 

Den Kindergartenbedarfsplan 2018/2019  stellt Frau Sluyter anhand einer Präsentation vor.

 

Die Quote der Bedarfsdeckung beträgt demnach 96,14%. Die Anzahl der fehlenden Plätze liege aktuell bei 33. Diese fehlenden Plätze können eventuell durch die neue Kindertageseinrichtung der AWO aufgefangen werden. 

Es wird die Verteilung der Plätze in den einzelnen Stadtbezirken dargestellt. Zu den Plätzen in  Elten merkt Frau Sluyter an, das hier der Fehlbedarf und die weitere Entwicklung der Kinderzahlen im Auge behalten werde müsse. Ggf. sei dieser Bezirk  kurzfristig nochmal genauer zu betrachten. 

Der Fehlbedarf im Bereich Hüthum/Borghees werde möglicherweise durch den neuen AWO Kindergarten aufgefangen. Die Deckung mit Ü-Plätzen sei dann gut.

Im Bereich U3-Betreuung einschließlich Tagespflege lässt der Kindergartenbedarfsplan eine Bedarfsdeckung von 34,4 % erkennen. Die Tagespflege werde steigend in Anspruch genommen.

 

Anhand der Darstellung der Betreuungsumfänge für U3- und Ü3-Kinder sei zu erkennen, dass im Bereich U3 derzeit keine Kinder inklusiv betreut werden. Im Bereich Ü3 seien es derzeit 8 % der Kinder (63 Kinder), die inklusiv betreut werden. Die Darstellung mache auch deutlich, dass die 25-Stunden-Betreuung stark rückläufig ist. Die Verwaltung stelle fest, dass die Entwicklung immer mehr zur Ganztagsbetreuung gehe.

 

Weiterhin wird kurz die Entwicklung der Kita-Plätze bei steigender U3-Betreuung dargestellt und ein Ausblick auf die Kinderzahlen in den Jahren 2017 – 2023 gegeben.

 

Mitglied Peil als Vertreterin für den Jugendamtselternbeirat merkt zur Inanspruchnahme der 25-Stunden-Betreuung an, dass es ihrer Erfahrung nach so sei,  dass viele Eltern die 25-Stunden-Betreuung nur deshalb nicht buchen, weil sie davon ausgehen, dass die Chance den gewünschten Platz zu erhalten, geringer ist als bei der Anmeldung für 35 Stunden oder 45 Stunden.

 

Frau Sluyter erläutert dazu, dass dies verwaltungsseitig so nicht gesehen werde. Grundsätzlich können die Eltern den Betreuungsumfang wählen, den sie wünschen und 25-Stunden-Plätze stehen zur Verfügung. Insbesondere bei der Vergabe der 45-Stunden-Betreuung werde verwaltungsseitig auf den tatsächlichen Bedarf der Eltern wegen Berufstätigkeit geachtet. Die Vergabe nur um schneller einen Platz zu erhalten, sei daher eher unwahrscheinlich.  

 

Mitglied Gertsen äußert seinen Eindruck, dass Kinder für U-3-Plätze angemeldet werden, um einen Ü3 Platz sicher zu stellen und bittet um Auskunft darüber, wie viele Ü3 Kinder derzeit wegen belegter Plätze abgewiesen werden müssen.

Frau Sluyter erläutert, dass generell U3-Plätze, für die Investitionsfördermittel in Anspruch genommen wurden, auch mit U3 Kindern belegt werden müssen. Lange Wartelisten für Ü-3-Plätze gebe es derzeit nicht. Es sei möglich, einige Kinder im Rahmen von Überbelegung aufzunehmen. Andere Kinder können in einem anderen als dem Wunschkindergarten aufgenommen werden. 

 

Nachdem Frau Sluyter die Entwicklung der Kita-Plätze bei steigender U3-Betreuung und einen Ausblick auf die Kinderzahlen 2017 – 2023 kurz erläutert hat, stellt sie fest, dass mit der künftigen AWO-Kita incl. Großtagespflege die Kapazitäten geschaffen  werden, um kurzfristig auf Bedarfe reagieren zu können.  Insgesamt könne festgestellt werden, dass die Stadt mit  Kindergartenplätzen z.Zt. gut aufgestellt ist.

 

Auf die Frage von Mitglied Gertsen nach einem evtl. „Plan B“ für den Fall, dass die AWO-Kita nicht wie geplant an den Start gehen kann, erklärt Frau Sluyter das es hierzu zwar Überlegungen gibt, durch den Investor aber die Inbetriebnahme der Kita zum 01.08.2018 zugesichert wurde. Falls nicht, werden  Möglichkeiten geprüft  auf andere Räumlichkeiten übergangsweise auszuweichen. Auch die AWO habe versichert, dann eine Lösung finden zu können.

 

Bürgermeister Hinze ergänzt, dass ein regelmäßiger Austausch mit dem Investor in Besprechungen stattfinde und von seiner zeitigen Mitteilung ausgegangen werde, sollte der Termin 01.08.2018 nicht eingehalten werden können. Kurzfristig zu reagieren sei daher möglich.   

 

Frau Sluyter erläutert den Kindergartenbedarfsplan 2018/2019 (Pauschalmeldung) Anlage 2 zu TOP 3. Hier insbesondere die Zusammenstellung der Gesamtkosten und die Zahlen zum Antrag Landesförderung Tagespflege. Die Pauschalen Tagespflege werden für Kinder gezahlt, die mehr als 15 Stunden in Betreuung sind und nicht parallel in einer Kita betreut werden. 

 

Der Vorsitzende lässt über den mehrstimmigen Antrag, gemäß Vorlage der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.