Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a.1)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Berücksichtigung des Landschaftsschutzgebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.2)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Beeinträchtigung der Anlieger mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.3)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur alternativen Schaffung von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.4)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verkehrssicherheit mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.5)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Auflagen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

Zu I.a.6)          Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Bau einer Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu I.b)             Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Nutzung von öffentlichen Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Hinweis zum Vorkommen von Kampfmitteln mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.c)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lage von Leitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.d)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Waldflächen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Entwässerung des Parkplatzes zur Kenntnis genommen wird.

 

Zu IV.b.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zu Nebenbestimmungen der Artenschutzprüfung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.b.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zur Trinkwasserversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung zu Leitungen im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.1)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Straßenverbreiterung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.2)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Lärmschutzwand mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.3)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zu Straßenbäumen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.4)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Grabenverrohrung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.d.5)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Verschiebung des Baufensters mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu VI.a)           Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zu VI.b)           Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, beschließt, dass der Hinweis auf Telekommunikationsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. EL 9/4 -Waldhotel- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Über den gestellten Antrag, nach Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.