Mitglied Kaiser ist aufgefallen, dass beim Befahren der Rheinpromenade aus Richtung Fährstraße kommend das Schild „Spielstraße“ aufgestellt ist; bedeutet also, dass man mit dem PKW mit 8 km/h reinfahren kann. Mit dem Auto aus Richtung „Onder de Poort“ kommend auf die Rheinpromenade befindet sich ein Schild „Fußgängerzone“ mit einem Zusatzschild „Fahrradfahrer frei“. Das bedeutet, man darf mit dem PKW nicht mehr weiterfahren; allerdings befinden sich in dem Bereich Garagen, die angefahren werden müssen. Umgekehrt befindet sich auf der Rheinpromenade 1 das gleiche Schild „Fußgängerzone“, also auch kein Hereinfahren von PKW erlaubt. Es müsste also in beiden Fällen ein Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht werden.

Herr Kemkes erklärt, dass die Garagenbenutzer eine Sondererlaubnis haben, welche sie dazu berechtigt, die Rheinpromenade in diesem Bereich zum Erreichen der Garage zu befahren. Würde man das Schild „Anliegerverkehr frei“ aufstellen fühlt sich jeder als Anlieger und man hätte viele PKW’s auf der Rheinpromenade.