Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt mit, dass der Beschlussvorschlag aus Sicht der Verwaltung ergänzt werde. Während der Bauphase gelte für Inhaber der für den Neumarkt ausgestellten Anliegerparkausweise folgende Regelung:  „Das Parken ist auf allen mit Parkschein und Parkscheibe bewirtschafteten Flächen innerhalb der Wälle erlaubt. Davon ausgenommen sind die Parkflächen, für die die Parkhöchstdauer maximal 1 Stunde  beträgt.“

Von dieser Änderung würden die Anwohner schriftlich informiert werden.

 

Aufgrund dieser Änderungen meldet Mitglied Sigmund für seine Fraktion noch Beratungsbedarf an.

 

Mitglied Reintjes bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang, die für Parkzwecke genutzte Fläche auf dem Grundstück von Wemmer & Jansen zu reparieren. Dort seien große Löcher, die vielleicht von den Kommunalbetrieben ausgebessert werden können.

 

Dem Beratungsbedarf der BGE-Fraktion wird zugestimmt und der Tagesordnungspunkt wird auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt.