Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Hinweise zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung zur Stromversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf zur

1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Bartels teilt Herr Bartel mit, dass der Ausgleich für die wegfallenden Bäume in dem Bereich erfolgt, wo ursprünglich Wohnen mit Pferd angedacht war. Dort befindet sich ein 18 m Waldstreifen, der auf 19 m verlängert wird. Die entsprechende Absicherung erfolgt im Bebauungsplanverfahren.

Mitglied Kaiser geht ebenfalls auf die Ausgleichspflanzung ein. Dieser soll wieder mit über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden; er hofft, dass dieser nachher entsprechend überprüft wird. Es stellt sich für ihn die Frage, ob der Ausgleich ausreichend ist.

Herr Bartel erläutert, dass die Ausgleichsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW abgestimmt ist. Der Ausgleich wird in Werteinheiten berechnet. Dieser Eingriff in Natur und Landschaft wiegt 333 Werteinheiten schwer, der entsprechend kompensiert werden muss.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.