Sitzung: 15.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Gegen die gemäß § 21 Abs. 4 der
Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Feststellung vorgelegte
Niederschrift werden keine Einwände erhoben. Sie wird vom Vorsitzenden und der
Schriftführerin unterzeichnet.