Sitzung: 24.05.2018 Sozialausschuss
Die gemäß § 23 Abs.
4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse zur Festlegung vorgelegte
Niederschrift wird mit 1 Enthaltung genehmigt. Sie wird von den Vorsitzenden
und der Schriftführerin unterzeichnet.