Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Es
erfolgen keine Wortmeldungen.