Herr Dirk Vedder meldet sich zu Wort. Er hat ein Baugrundstück am Pioniergelände in Dornick bekommen. Seit nunmehr 10 Jahren liegt das Militärgelände brach und hat sich seitdem nicht zum Vorteil entwickelt. Alle Dornicker sind erfreut darüber, dass auf dem Gelände endlich etwas geschieht. Er bedankt sich im Vorfeld dafür, dass der Bebauungsplan so zügig in Angriff genommen werden soll. Abschließend stellt er die Frage, wenn nunmehr das Verfahren angestoßen wird, wann man einen entsprechenden Bauantrag stellen kann.

 

Herr Kemkes erklärt, dass nunmehr das Bebauungsplanverfahren angestoßen wird, wo alle planungsrechtlichen Festlegungen, welche der Vorhabenträger beantragt hat, umgesetzt werden sollen. Im Rahmen des Verfahrens sind diverse Dinge zu klären. Für die Erstellung eines Bebauungsplanes muss in der Regel ein ¾ bis zu einem Jahr eingeplant werden. Nach Möglichkeit sollten innerhalb des Planverfahrens keine Bedenken vorgetragen werden, auch von Seiten der Behörden. Dies ist in diesem Fall nicht so einfach, da sich der Baubereich in der Nähe der Hochwasserschutzanlage des Deiches befindet; hier sind wasserrechtliche Aspekte wie z. B. auch das Pumpwerk zu betrachten. Das Jahr kann durchaus eingehalten werden, wenn dort keine großen Bedenken vorgetragen werden. Eine genaue Zeitachse kann zu Beginn eines Verfahrens nicht gegeben werden. Die Verwaltung ist bemüht, das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen.