Beschlussvorschlag

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für den Bebauungsplan V 6/1 -Hauptstraße / Südost- ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen und den Bebauungsplanentwurf hierin um eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zu ergänzen.

 

Zu 2)

2.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung auf bevorzugte Entwicklung der dem Innenbereich zugehörigen Wohnbaureserveflächen entsprechend den Ausführungen der Verwaltung nicht durch eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes zu berücksichtigen.

 

2.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass das Plangebiet keinen in Bezug auf die geplante Wohnnutzung schädlichen Immissionen im Sinne des Immissionsschutzrechtes ausgesetzt ist.

 

2.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung  stellt fest, dass die Entwicklung des Bebauungsplanbereiches keine wesentliche Wertänderung für die bestehenden Wohngrundstücke im Ortsteil Vrasselt bewirkt.

 

2.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der geringfügigen Erweiterung des Siedlungsbereiches durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die zukünftige Ortsteilentwicklung infolge des demografischen Wandels zu befürchten sind.

 

2.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Lebensraum für Amphibien durch den weitgehenden Erhalt der Grabenstruktur im Wesentlichen erhalten bleibt und dass eine etwaige Krötenwanderung auf der Hauptstraße durch die Planung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

2.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Abrundung der Bebauung am südöstlichen Siedlungsrand unter dem Aspekt der Integration in das Dorfgefüge unproblematisch ist.

 

2.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend Anrechnung der Bauflächenreserven des Ortsteiles Praest in die Bedarfsdeckung für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Vrasselt gemäß den Ausführungen der Verwaltung nicht im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

2.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch das Planverfahren keine zusätzlichen Erfordernisse für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze hervorgerufen werden.

 

2.9       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Bedenken gegen die Überschreitung des prognostizierten Jahresbedarfes an Bauflächen für den Ortsteil Vrasselt durch das Angebot des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung zurückzuweisen.

 

2.10     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen betreffend der bestehenden Nutzung von Solarenergie auf der Nordseite der Hauptstraße durch die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf zur Positionierung der überbaubaren Fläche, zu den Gebäudehöhen und zu den Dachformen zu berücksichtigen.

 

2.11     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung betreffend Verlegung der Schulbushaltestelle im Bereich Hauptstraße / Hubertusstraße gemäß den Ausführungen der Verwaltung im Bebauungsplanentwurf nicht berücksichtigt werden kann, sondern einer Lösung außerhalb der Bauleitplanung zuzuführen ist.

 

2.12     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung auf Einrichtung einer Spielplatzfläche östlich des Verfahrensgebietes nicht durch Verfahrensgebbietserweiterung zu berücksichtigen.

 

2.13     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Thematik eines abrechnungsfähigen Straßenausbaus der Hauptstraße infolge der mit den Neubaumaßnahmen verbundenen Eingriffe in den Straßenkörper nicht im Bebauungsplanverfahren abzuhandeln ist.

 

2.14     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend Verzicht auf ein Pflanzgebot hochwachsender Gehölze im Plangebiet im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

2.15     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Anwohnern der Hauptstraße im Rahmen dieses Planverfahrens kein Erlass von Erschließungsbeiträgen oder Straßenausbaubeiträgen nach KAG für einen zukünftigen Ausbau der Hauptstraße in Aussicht gestellt werden kann.

 

2.16     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden können.

 

2.17     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bedenken bzgl. der aufgetretenen Überschwemmungen bei hohem Grundwasserstand im Bereich Hagenackerweg / Hauptstraße im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden.

 

2.18     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht über die Vergabe der neuen Bauplätze an die zukünftigen Bauherren bestimmen kann.

 

2.19     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die speziellen Aspekte der Grundstücksentwässerung im Ortsteil Vrasselt Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanung berücksichtigt werden.

 

2.20     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Belange der Kampfmittelbeseitigung im Bebauungsplanentwurf durch einen Hinweis ablesbar zu machen.

 

2.21     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass aufgrund der Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH keine planungsrechtlichen Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf zu treffen sind.

 

2.22                 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze bzgl. Wiederherstellung des Grabenprofils an der Hauptstraße mit der Festsetzung der Gewässerfläche entsprechend des erfolgten Ausbaues im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wird.

 

2.23     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass ein Bautätigkeitsnachweis im Ortsteil Vrasselt nicht für den Bedarfsnachweis des Planverfahrens benötigt wird.

 

2.24     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass eine Diskrepanz in der Einschätzung der städtebaulichen Entwicklung im Aufstellungsantrag im Vergleich zur Einschätzung der Verwaltung das Planungsziel der Abdeckung des Eigenbedarfs an Wohnbauflächen für den Ortsteil Vrasselt nicht in Frage stellt.

 

2.25     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 7,5 m über Straßenniveau im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen.

 

2.26     Der Rat beschließt, der Anregung betreffend Festsetzung einer Satteldachform im Bebauungsplanentwurf teilweise zu folgen.

 

2.27     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung betreffend Beschränkung der Bauweise im Plangebiet auf eine Bungalowbauweise im Bebauungsplanentwurf nicht zu folgen.

 

2.28     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend Ausschluss von Mehrfamilienhäusern im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

2.29     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer um 2 m vergrößerten Tiefe der überbaubaren Fläche an der Hauptstraße im Bebauungsplanentwurf nicht berücksichtigt wird.

 

2.30     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung betreffend Alternativstandort für die Schulbushaltestelle im Bebauungsplanentwurf nicht geregelt werden kann.

 

2.31     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend Festsetzung einer Spielplatzfläche auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen.

 

2.32     Der Rat beschließt, die Anregung betreffend Festsetzung einer Versorgungsfläche für eine Gemeinschaftsenergieversorgungsanlage für das gesamte Plangebiet auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen.

 

2.33     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend Festsetzung privater Ver- und Entsorgungsleitungen auf den Vorgartenflächen mit Übergabepunkt auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 zu den Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen.

 

2.34     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Frage einer straßenbaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Bauherren nach Realisierung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen nicht im Bauleitplanverfahren gelöst werden kann.

 

2.35     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung auf Höhenbeschränkung der Heckenstruktur auf der Grünfläche durch die Auswahl der Pflanzenarten im städtebaulichen Vertrag im Rahmen des dort vereinbarten Pflanzgebotes entsprochen wird.

 

2.36     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Angelegenheit des V-DSL Netzausbaues durch die Telekom nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt werden kann.

 

2.37     Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die von der Unteren Landschaftsbehörde geforderte Festsetzung Pflanzgebotes auf der Grünfläche des Bebauungsplanes im städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer geregelt ist

 

2.38     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf die für die außerhalb des Plangebietes zu sichernde Ausgleichskompensation gemäß § 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB durch Anrechnung auf das Aufwertungsguthaben der städtischen Sammelausgleichsmaßnahmen am Hagenackerweg und am Flassertweg zu regeln.

 

2.39     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die sich nach Durchführung der ersten Offenlage durch die Grabenneuprofilierung erweiterte Gewässerfläche durch angepasste Festsetzung im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

2.40     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung bzgl. Verschiebung der überbaubaren Flächen um 1 m nach Süden im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

2.41     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf die Festsetzung einer Straßenbegrenzungslinie längs der nördlichen, bzw. der westlichen Grenze der Entwässerungsgräben an der Hauptstraße und dem Hagenackerweg im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

 

 

Zu 3)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden ergänzten Bebauungsplanentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den im Rahmen des ergänzenden Verfahrens geänderten Entwurfsteilen abgegeben werden können.

 

 

 


Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.