Sitzung: 19.06.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1513/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, für den Bebauungsplan V 6/1 -Hauptstraße / Südost-
ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen und den
Bebauungsplanentwurf hierin um eine Zuordnungsfestsetzung nach § 9 Abs. 1a Satz
2 BauGB zu ergänzen.
Zu 2)
2.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung auf
bevorzugte Entwicklung der dem Innenbereich zugehörigen Wohnbaureserveflächen
entsprechend den Ausführungen der Verwaltung nicht durch eine Änderung des
Bebauungsplanentwurfes zu berücksichtigen.
2.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass das Plangebiet
keinen in Bezug auf die geplante Wohnnutzung schädlichen Immissionen im Sinne
des Immissionsschutzrechtes ausgesetzt ist.
2.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
stellt fest, dass die Entwicklung des Bebauungsplanbereiches keine
wesentliche Wertänderung für die bestehenden Wohngrundstücke im Ortsteil
Vrasselt bewirkt.
2.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass mit der
geringfügigen Erweiterung des Siedlungsbereiches durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf die zukünftige
Ortsteilentwicklung infolge des demografischen Wandels zu befürchten sind.
2.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass der Lebensraum für
Amphibien durch den weitgehenden Erhalt der Grabenstruktur im Wesentlichen
erhalten bleibt und dass eine etwaige Krötenwanderung auf der Hauptstraße durch
die Planung nicht erheblich beeinträchtigt wird.
2.6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Abrundung der
Bebauung am südöstlichen Siedlungsrand unter dem Aspekt der Integration in das
Dorfgefüge unproblematisch ist.
2.7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend
Anrechnung der Bauflächenreserven des Ortsteiles Praest in die Bedarfsdeckung
für die Eigenentwicklung des Ortsteiles Vrasselt gemäß den Ausführungen der
Verwaltung nicht im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
2.8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass durch das Planverfahren
keine zusätzlichen Erfordernisse für die Schaffung weiterer Kindergartenplätze
hervorgerufen werden.
2.9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Bedenken gegen die
Überschreitung des prognostizierten Jahresbedarfes an Bauflächen für den
Ortsteil Vrasselt durch das Angebot des Bebauungsplanes mit den Ausführungen
der Verwaltung zurückzuweisen.
2.10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen
betreffend der bestehenden Nutzung von Solarenergie auf der Nordseite der
Hauptstraße durch die Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf zur Positionierung
der überbaubaren Fläche, zu den Gebäudehöhen und zu den Dachformen zu
berücksichtigen.
2.11 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung
betreffend Verlegung der Schulbushaltestelle im Bereich Hauptstraße /
Hubertusstraße gemäß den Ausführungen der Verwaltung im Bebauungsplanentwurf
nicht berücksichtigt werden kann, sondern einer Lösung außerhalb der
Bauleitplanung zuzuführen ist.
2.12 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung auf
Einrichtung einer Spielplatzfläche östlich des Verfahrensgebietes nicht durch
Verfahrensgebbietserweiterung zu berücksichtigen.
2.13 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Thematik eines
abrechnungsfähigen Straßenausbaus der Hauptstraße infolge der mit den
Neubaumaßnahmen verbundenen Eingriffe in den Straßenkörper nicht im
Bebauungsplanverfahren abzuhandeln ist.
2.14 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend
Verzicht auf ein Pflanzgebot hochwachsender Gehölze im Plangebiet im
Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
2.15 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass den Anwohnern der
Hauptstraße im Rahmen dieses Planverfahrens kein Erlass von Erschließungsbeiträgen
oder Straßenausbaubeiträgen nach KAG für einen zukünftigen Ausbau der
Hauptstraße in Aussicht gestellt werden kann.
2.16 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anwohner nicht
zu Beiträgen für eine etwaige Erweiterung der Kanalisation infolge der
Planaufstellung herangezogen werden können.
2.17 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Bedenken bzgl.
der aufgetretenen Überschwemmungen bei hohem Grundwasserstand im Bereich
Hagenackerweg / Hauptstraße im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt werden.
2.18 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Stadt Emmerich
am Rhein nicht über die Vergabe der neuen Bauplätze an die zukünftigen
Bauherren bestimmen kann.
2.19 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die speziellen
Aspekte der Grundstücksentwässerung im Ortsteil Vrasselt Rahmen der
nachfolgenden Genehmigungsplanung berücksichtigt werden.
2.20 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Belange der
Kampfmittelbeseitigung im Bebauungsplanentwurf durch einen Hinweis ablesbar zu
machen.
2.21 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass aufgrund der
Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH keine planungsrechtlichen
Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf zu treffen sind.
2.22 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze bzgl. Wiederherstellung des Grabenprofils
an der Hauptstraße mit der Festsetzung der Gewässerfläche entsprechend des
erfolgten Ausbaues im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wird.
2.23 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass ein Bautätigkeitsnachweis im
Ortsteil Vrasselt nicht für den Bedarfsnachweis des Planverfahrens benötigt
wird.
2.24 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass eine Diskrepanz in der
Einschätzung der städtebaulichen Entwicklung im Aufstellungsantrag im Vergleich
zur Einschätzung der Verwaltung das Planungsziel der Abdeckung des Eigenbedarfs
an Wohnbauflächen für den Ortsteil Vrasselt nicht in Frage stellt.
2.25 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend
Festsetzung einer maximalen Gebäudehöhe von 7,5 m über Straßenniveau im
Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen.
2.26 Der
Rat beschließt, der Anregung betreffend Festsetzung einer Satteldachform im
Bebauungsplanentwurf teilweise zu folgen.
2.27 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung betreffend Beschränkung
der Bauweise im Plangebiet auf eine Bungalowbauweise im Bebauungsplanentwurf
nicht zu folgen.
2.28 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend
Ausschluss von Mehrfamilienhäusern im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
2.29 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung betreffend
Festsetzung einer um 2 m vergrößerten Tiefe der überbaubaren Fläche an der
Hauptstraße im Bebauungsplanentwurf nicht berücksichtigt wird.
2.30 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Anregung betreffend
Alternativstandort für die Schulbushaltestelle im Bebauungsplanentwurf nicht
geregelt werden kann.
2.31 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend Festsetzung
einer Spielplatzfläche auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114
im Bebauungsplanentwurf nicht zu berücksichtigen.
2.32 Der
Rat beschließt, die Anregung betreffend Festsetzung einer Versorgungsfläche für
eine Gemeinschaftsenergieversorgungsanlage für das gesamte Plangebiet auf der
städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 im Bebauungsplanentwurf nicht
zu berücksichtigen.
2.33 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung betreffend Festsetzung
privater Ver- und Entsorgungsleitungen auf den Vorgartenflächen mit
Übergabepunkt auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 zu den
Leitungen im öffentlichen Verkehrsraum im Bebauungsplanentwurf nicht zu
berücksichtigen.
2.34 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Frage einer
straßenbaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Bauherren nach Realisierung des
Bebauungsplanes mit den Ausführungen nicht im Bauleitplanverfahren gelöst
werden kann.
2.35 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung auf
Höhenbeschränkung der Heckenstruktur auf der Grünfläche durch die Auswahl der
Pflanzenarten im städtebaulichen Vertrag im Rahmen des dort vereinbarten
Pflanzgebotes entsprochen wird.
2.36 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die Angelegenheit des V-DSL
Netzausbaues durch die Telekom nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt
werden kann.
2.37 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass die von der Unteren
Landschaftsbehörde geforderte Festsetzung Pflanzgebotes auf der Grünfläche des
Bebauungsplanes im städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer geregelt ist
2.38 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf die für die
außerhalb des Plangebietes zu sichernde Ausgleichskompensation gemäß § 1a Abs.
3 Satz 4 BauGB durch Anrechnung auf das Aufwertungsguthaben der städtischen
Sammelausgleichsmaßnahmen am Hagenackerweg und am Flassertweg zu regeln.
2.39 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die sich nach Durchführung der
ersten Offenlage durch die Grabenneuprofilierung erweiterte Gewässerfläche
durch angepasste Festsetzung im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
2.40 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Anregung bzgl.
Verschiebung der überbaubaren Flächen um 1 m nach Süden im Bebauungsplanentwurf
zu berücksichtigen.
2.41 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf
die Festsetzung einer Straßenbegrenzungslinie längs der nördlichen, bzw. der
westlichen Grenze der Entwässerungsgräben an der Hauptstraße und dem Hagenackerweg
im Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.
Zu 3)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden ergänzten Bebauungsplanentwurf im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dabei wird gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den im Rahmen des
ergänzenden Verfahrens geänderten Entwurfsteilen abgegeben werden können.
Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied ten Brink stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.