Sitzung: 19.06.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1487/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a)
1.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung
der Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
2.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen
Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
3.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur
Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
4.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur
Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
5.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
6.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu weiteren
Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.c)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.d)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.e)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.f)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.g)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.h)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu II.i)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.j)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.k)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen
Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu II.l)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu II.m)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der
Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu III.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwältin Michaelis mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des
Geltungsbereiches gefolgt wurde.
Zu III.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind und mit der
Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.
Zu IV.a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in der Begründung zum
Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum Bodenschutz einzufügen und die Empfehlungen
bzw. Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu benennen.
Zu IV.c)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des
Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 3)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N
8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) als Offenlegungsentwurf und beauftragt die
Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
4a Abs. 3
BauGB nur zu den geänderten Teilen durchzuführen.
Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied ten Brink bittet darum, einen Anlageplan bezüglich der Straßenanbindung zum Ravensackerweg der Niederschrift anzufügen.
Auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen erklärt Herr Bartel, dass eine Bauleitplanung unabhängig von Eigentumsverhältnissen durchgeführt wird. Im Flächennutzungsplan ist die von ihm angesprochene Vorratsfläche als Entwicklungsfläche enthalten. Seines Wissens nach finden derzeit Grundstücksverhandlungen statt, die dem Ende zu gehen, so dass man davon ausgehen kann, dass der nördliche Bereich ebenfalls für die dementsprechende Entwicklung zur Verfügung steht.
Herr Bartel erklärt auf weitere Nachfrage von Mitglied Leypoldt, dass der südliche Teil der Flächen im GE 2 mit den Teilflächen 4, 5 und 8 vom Norden über den Ravensackerweg erschlossen wird. Es handelt sich dabei um ein Baufeld mit einem Bauvorhaben. Über den Süden (Duirlinger Straße) findet keine Erschließung statt.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Gerritschen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.