Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu I.a)

1.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Bedeutung der Flächen für den landwirtschaftlichen Betrieb mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu steuerlichen Konsequenzen der Planung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

3.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Lärmbelästigung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

4.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zur Geruchsproblematik mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

5.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zum Abstand mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

6.    Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen zu weiteren Maßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Deutschen Telekom mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.c)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.d)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.e)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.f)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.g)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Denkmalbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.h)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.i)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.j)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.k)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen Landesbetriebes Straßenbau NRW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.l)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Kreisbauernschaft Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.m)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Handwerkskammer Düsseldorf mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

Zu III.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Rechtsanwältin Michaelis mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.

 

Zu III.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind und mit der Anpassung des Geltungsbereiches gefolgt wurde.

 

Zu IV.a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen der Unteren Landschaftsbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in der Begründung zum Bebauungsplan ein zusätzliches Kapitel zum Bodenschutz einzufügen und die Empfehlungen bzw. Maßnahmen zum Schutz des Bodens zu benennen.

 

 

 

 

 

Zu IV.c)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 3)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB  nur zu den geänderten Teilen durchzuführen.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied ten Brink bittet darum, einen Anlageplan bezüglich der Straßenanbindung zum Ravensackerweg der Niederschrift anzufügen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Gerritschen erklärt Herr Bartel, dass eine Bauleitplanung unabhängig von Eigentumsverhältnissen durchgeführt wird. Im Flächennutzungsplan ist die von ihm angesprochene Vorratsfläche als Entwicklungsfläche enthalten. Seines Wissens nach finden derzeit Grundstücksverhandlungen statt, die dem Ende zu gehen, so dass man davon ausgehen kann, dass der nördliche Bereich ebenfalls für die dementsprechende Entwicklung zur Verfügung steht.

 

Herr Bartel erklärt auf weitere Nachfrage von Mitglied Leypoldt, dass der südliche Teil der Flächen im GE 2 mit den Teilflächen 4, 5 und 8 vom Norden über den Ravensackerweg erschlossen wird. Es handelt sich dabei um ein Baufeld mit einem Bauvorhaben. Über den Süden (Duirlinger Straße) findet keine Erschließung statt.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Gerritschen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.