Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die Stellungnahme im o.g. Planfest-stellungsverfahren zum Neubau der B 8n im Zuge der Beseitigung des Bahnüberganges Emmericher Straße in der vorliegenden zweigeteilten Form.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erläutert kurz die Vorlage und teilt folgende Ergänzungen zur Stellungnahme, die aus den Beratungen des vorgeschalteten Ausschusses für Stadtentwicklung resultieren, mit.

 

Auf Seite 15 wird folgendes ergänzt:

„Das Konzept der Gleisbettvariante wird auch dann gefordert, wenn im laufenden Verfahren vorerst nur ein Teilausbau der B 8n - von Baubeginn Eltener Straße bis Lobither Straße (L474), (Teile 1, 2 a und 2 b) umsetzbar ist,  der weitere Straßenverlauf bis zu Neuanbindung an die Zevenaarer Straße (Teil 3) aus Planungs- und Finanzierungsgründen aber erst später umsetzbar ist.„

 

Auf Seite 28 ist folgende Ergänzung:

„Aufgrund der heutigen Verbindungsfunktion des zu beseitigenden Bahnübergangs Emmericher Straße entstehen bei dessen ersatzlosem Wegfall für Radfahrer und Fußgänger in Richtung Ortszentrum Elten, insbesondere aber für (mobilitätseingeschränkte) Fußgänger, z. B. Anwohner des Tichelkamps, erhebliche, nicht zumutbare Umwege via „Viadukt“ bzw. „EÜ Lobither Straße“. Dies ist nicht hinnehmbar. Insoweit ist auch im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens B 8n eine Lösung zu erarbeiten.“

 

Über den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.