Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG NRW zur Kenntnis


Herr Gruyters führt aus, dass alle Gebührenhaushalte ohne Defizite abgeschlossen werden konnten und sich demnach konform zum KAG befinden. Die aktuellen Ergebnisse in der Gebührenausgleichsrücklage bieten auch einen Ausblick auf die weitere Gebührenentwicklung für das Jahr 2019. Bereits im vorangegangenen Tagesordnungspunkt war im Vortrag des Herrn Friedrich in der Präsentation diese Entwicklung teilweise wiedergegeben. Abschließend lässt sich die Gebührenprognose für 2019 wie folgt zusammen fassen:

 

Kanalgebühren:                    konstant

Klärwerksgebühren:             konstant

Fäkaliengebühr:                   Tendenz zu einer leichten Steigerung, da die zugehörige
                                             Gebührenausgleichsrücklage Ende des laufenden Jahres
                                             wohl aufgezehrt sein wird

Straßenreinigungsgebühr:    konstant

Abfallgebühr:                        Tendenz zu einer leichten Steigerung, da die zugehörige
                                             Gebührenausgleichsrücklage Ende des laufenden Jahres
                                             wohl aufgezehrt sein wird

Friedhofsgebühr:                  auch hier eine Tendenz zu einer leichten Steigerung, da
                                             in 2017 die geplanten Fallzahlen nicht erreicht wurden und
                                             die Gebührenausgleichrücklage demzufolge stärker in
                                             Angriff genommen werden musste

 

Abschließend weist der Betriebsleiter darauf hin, dass grundsätzlich erst die weitere Entwicklung im laufenden Jahr abzuwarten ist. Es kann demnach nicht ausgeschlossen werden, dass Ende des Jahres im Abwasserbereich sogar die gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Gebührensenkung vorübergehend vorzunehmen.