Mitglied Leypoldt geht auf das Emmericher Amtsblatt vom 18.06.2018 ein. Dort geht es um die Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch der. 89 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein „Sondergebiet Einzelhandel, Wohnen und Büro“ – Neumarkt -. Der Erlass der Bezirksregierung Düsseldorf datiert vom 25.08.2017. Warum erscheint die Veröffentlichung jetzt erst im Emmericher Amtsblatt.

Herr Kemkes erklärt, dass die Verwaltung noch redaktionelle Änderungen vorzunehmen hatte, die noch in den Plan eingearbeitet wurden. Dies hat etwas länger gedauert und bedurfte auch keiner Eile, da die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung gegeben waren.