Sitzung: 10.07.2018 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: 05 - 16 1486/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Anregung des
Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde zu folgen und das Verfahrensgebiet
des Bebauungsplanes mit der Signatur „Flächen, deren Böden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ (§ 9 Abs. 5 Nr. 3 und Abs. 6 BauGB)
zu kennzeichnen.
Darüber
hinaus beschließt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, wie von Seiten des
Kreises Kleve – Untere Bodenschutzbehörde angeregt, in die Hinweise und die
Begründung zum Bebauungsplan Ausführungen zum Thema Altlasten aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass der Anregung
des Kreises Kleve – Untere Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
III.a.1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen
der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen zur Zulassung einer
Verkaufsflächenerweiterung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
III.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Rechtsanwaltskanzlei Lenz
& Johlen zur Vereinbarkeit der Planung mit dem städtischen
Einzelhandelskonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
III.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregung der Rechtsanwaltskanzlei Lenz
& Johlen zur Umstellung auf das Vollverfahren mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
Zu
IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, den Korrekturvorschlag des Kreises Kleve - Untere
Bodenschutzbehörde in die Begründung aufzunehmen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung des Kreises Kleve - Untere
Immissionsschutzbehörde zur Schalltechnischen Untersuchung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
IV.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf hinsichtlich
der Belange des Gewässerschutzes zu potenziellen Hochwassergefahren und
-risiken durch die Korrektur der Satzungsfassung gefolgt wird.
Zu
IV.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und
Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
V.c.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen
zum Datenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
V.c.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen
zur Verkaufsflächenerweiterung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu
V.c.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Ausführungen der Rechtsanwaltskanzlei Lenz & Johlen
zur Verhandlung über die Verkaufsflächengröße mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
VI.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, die Ausführungen des Kreises Kleve - Untere Naturschutzbehörde zum
Artenschutz zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregung des Kreises Kleve - Untere
Immissionsschutzbehörde zur Schalltechnischen Untersuchung mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
Zu
VI.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Ausführungen der Niederrheinischen Industrie- und
Handelskammer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. E 27/3
-Wardstraße/Eltener Straße- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB unter Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange als Satzung.
Der Vorsitzende lässt
über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.