Mitglied Brouwer fragt mit Bezug auf einen Artikel in der hiesigen Presse,  ob der Rat an Grundstücksverkäufen von Privat an Privat zu beteiligen wäre und ob die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht am Grollschen Weg Gebrauch hätte machen müssen.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs teilt hierzu mit, dass die Verwaltung sich nicht in ein Baugeschehen von Privat an Privat einbinden könne. Entscheidend wäre jedoch das Abwehrrecht des Käufers. Der Käufer habe ein Abwehrrecht gegen jedes Vorkaufsrecht wenn er sagt, ich mache das, was, die Stadt will. Genau diese Situation liege hier vor und somit könne die Stadt kein Vorkaufsrecht geltend machen.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Leypoldt erklärt Erster Beigeordneter Dr. Wachs, dass die Gesamtschule am Grollschen Weg durch den Rat nicht gewollt sei.